Drucksache 17 / 18 461 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 25. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2016) und Antwort Verknüpfte Datentöpfe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wo wird die dem Land Berlin seit Sommer 2014 von Interpol und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellte Schnittstelle zur automatisierten Abfrage von Daten der Interpol-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents Database“ (SLTD) testweise betrieben? Zu 1.: Im Land Berlin ist keine Schnittstelle zur automatisierten Abfrage von Daten der Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents Database“ (SLTD) eingerichtet . 2. Wer hat diese Schnittstelle eingerichtet und welche Behörden sind zugriffsberechtigt? Zu 2.: Es handelt sich um eine von Interpol und dem Bundeskriminalamt (BKA) den INPOL (Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder)- Teilnehmerinnen/ Teilnehmer zur Verfügung gestellte Schnittstelle. 3. Welche einzelnen Datenbestände werden dabei jeweils abgefragt? Zu 3.:Es können Dokumentnummern gestohlener oder abhanden gekommener Reise- und Blanko-Reisedokumente abgefragt werden. 4. Auf welche Weise wurde die Schnittstelle vom Bundeskriminalamt in den letzten Monaten technisch modifiziert? Zu 4.: Die hohen Abfragezahlen im Grenzabfertigungsbetrieb der Bundespolizei (ca. 300.000 Abfragen täglich) konnten noch nicht durchgehend vom Proxy- Service des BKA gewährleistet werden. Deshalb erfolgte ein komplettes Re-Design auf Java-Basis unter Einhaltung einer unveränderten Schnittstelle zur Bundespolizei und den INPOL-Teilnehmersystemen. 5. Was ist dem Berliner Senat über die Einführung eines neuen „SLTD Proxy 2.0“ bekannt und inwiefern wird dieser durch Berliner Behörden genutzt? Zu 5.: Am 21. März 2016 wurde die Nutzung des neuen SLTD Proxy für die INPOL-Teilnehmerinnen/Teilnehmer freigegeben. 6. Mit welchen weiteren Maßnahmen bereiten bzw. bereiteten Berliner Behörden die bei jedem Übertritt einer EU-Außengrenze (auch Flughäfen) vorgeschriebene Abfrage der Interpol-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents Database“ (SLTD) vor? Zu 6.: Für den Grenzabfertigungsbetrieb ist die Bundespolizei zuständig (siehe auch Antwort zu 4.). 7. Wo finden etwaige Testbetriebe statt und wer führt diese durch? Zu 7.: Die INPOL-Teilnehmerinnen/Teilnehmer können auf Wunsch und nach durchzuführenden Tests an den Service des BKA angebunden werden. 8. Für wann ist die Wirkbetriebsaufnahme der Abfrage der Interpol-Datenbank SLTD durch die zuständigen Berliner Behörden anvisiert bzw. bereits erfolgt und welche Behörden können dann darauf zugreifen? Zu 8.: Da die Schnittstelle in Berlin derzeit noch nicht realisiert ist, ist eine Aussage dazu noch nicht möglich. Die Nutzung dieser Schnittstelle ist in Berlin beabsichtigt, wurde aber im Rahmen der Prioritätensetzung zurückgestellt . Berlin, den 10. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2016)