Drucksache 17 / 18 462 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 25. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2016) und Antwort Umbau der Hedwigskathedrale: Denkmalzerstörung mit öffentlichen Mitteln? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Reparaturbedarf besteht an der Hedwigskathedrale im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatsoper und wann werden diese Arbeiten durchgeführt ? Antwort zu 1: Über den tatsächlichen Reparaturbedarf an der Hedwigskathedrale im Zusammenhang mit der Staatsoper liegen dem Landesdenkmalamt keine Informationen vor, ebenso wenig über den möglichen Zeitpunkt der Durchführung von solchen Reparaturmaßnahmen. Frage 2: Liegen dem Senat bereits konkrete Planungen für den beabsichtigten Umbau der Hedwigskathedrale vor, wenn ja wie bewertet er diese, wenn nein, wann sind diese zu erwarten? Antwort zu 2: Nein, dem Senat liegen bisher keine konkreten Planungen vor. Frage 3: Wann ist mit der Vorlage eines Bauantrages zu rechnen und welche Behörde wird ihn bearbeiten? Antwort zu 3:Wann der Bauherr beabsichtigt, einen Bauantrag vorzulegen, ist nicht bekannt. Der Bauantrag muss durch den Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde des Bezirks Mitte gestellt werden, dort wird er geprüft und beschieden. Frage 4: Welche Behörde wird die denkmalrechtliche Prüfung vornehmen? Antwort zu 4: Im Falle eines Bauantrags obliegt die denkmalrechtliche Prüfung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde Mitte in Verbindung mit der Einvernehmensherstellung mit dem Landesdenkmalamt (Verfahren nach Denkmalschutzgesetz Berlin [DSchG Bln] § 6 Abs. 5). Frage 5: Welche öffentlichen Fördermittel des Bundes stehen für den Umbau der Hedwigskathedrale in Aussicht, wie hat der Senat zu dieser Förderabsicht Stellung genommen bzw. wie bewertet er sie? Frage 6: Trifft es zu, dass die Katholische Kirche beim Senat eine finanzielle Unterstützung beantragt hat bzw. dies beabsichtigt, wenn ja in welcher Höhe und wie wird der Senat darauf reagieren? Antwort zu 5 und 6: Das Erzbistum Berlin hat am 07.05.2015 einen Antrag auf Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingereicht. Inhalt des Projektantrages war die Innenraumsanierung der St. Hedwigs-Kathedrale auf Basis des preisgekrönten Entwurfes eines vom Erzbistum Berlin 2013 ausgelobten internationalen Architektenwettbewerbs. Als Gesamtprojektkosten gab das Erzbistum rund 40 Mio. Euro an, davon etwa 27 Mio. Euro aus der Förderung. Aufgrund der hohen Fördersumme konnte die für das Förderprogramm vorgeschriebene Kofinanzierung durch das Land Berlin in Höhe von 9 Mio. Euro nicht geleistet werden. Das Projekt wurde dennoch – ohne finanzielle Beteiligung durch das Land Berlin – am 20.05.2015 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beim Bund beantragt. Am 18.06.2015 hat das Erzbistum den Förderantrag zurückgezogen. Berlin, den 10. Mai 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2016)