Drucksache 17 / 18 466 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer und Tom Schreiber (SPD) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2016) und Antwort Studentische Beschäftigungen bei Dienstleistungen für den Öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann traten die neuen Regelungen zum Mietzuschuss beim Wohngeld in Kraft? Antwort zu 1: Die neuen Regelungen zum Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Frage 2: Wie viele Stellen wurden zur Bewältigung der zu erwartenden erhöhten Zahl von Antragsstellerinnen und Antragsstellern sowie zur Umsetzung von Veränderungen im Öffentlichen Dienst geschaffen worden? Antwort zu 2: Zur Bewältigung der erwarteten erhöhten Zahl von Anträgen für den Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sind den Bezirken vom Senat für den Personalmehrbedarf insgesamt zwölf unbefristete und 24 auf zwei Jahre befristete Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt worden. Frage 3: Wie viele Stellen wurden dazu außerhalb der Dienstverhältnisse von Beamt/innen und Angestellten des Öffentlichen Dienstes dazu geschaffen? Antwort zu 3: Zur Bewältigung der zu erwartenden erhöhten Antragszahlen für den Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden keine Stellen außerhalb der Dienstverhältnisse von Beamte/innen und Angestellten des öffentlichen Dienstes geschaffen. Frage 4: Welche Firmen wurden durch das Land Berlin zur Erfüllung genannter Aufgaben beauftragt? Antwort zu 4: Keine. Frage 5: Ist dem Senat bekannt, welche Art von Anstellung das dort beauftragte Personal (in Bezug zu studentischer , befristeter und unbefristeter Beschäftigung) hat (in Bezug zu studentischer, befristeter und unbefristeter Beschäftigung)? Frage 6: Hat der Senat Möglichkeiten vor, während und im Anschluss an die Ausschreibung, die Anstellungsart vor-zuschreiben und wurden diese in konkreten Fällen genutzt? (Wenn nicht, warum nicht?) Frage 7: Gibt es für den Senat Anstellungsstandards, welche in die Prüfung der Ausschreibungsangebote einfließen ? (Wenn nein, warum nicht?). Frage 8: Findet es der Senat es problematisch, wenn Firmen vermehrt auf studentische Beschäftigte setzen, um die Zahlung von Sozialbeiträgen zu umgehen und praktisch nur die jüngere Generation die Möglichkeit haben sollte, solche Stellen zu erhalten? Frage 9: Welche Pläne hat der Senat, um aktuell auf solche Praktiken zu reagieren oder diese in Zukunft zu vermeiden? Antworten zu 5 bis 9: Entfallen. Berlin, den 09. Mai 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2016)