Drucksache 17 / 18 467 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 24. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2016) und Antwort Entwicklungspotentiale des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Potential sieht der Senat für den Wohnungsbau auf dem Areal des Güterbahnhofs Greifswalder Straße westlich der Greifswalder Straße? Antwort zu 1: Die zielgerichtete Ergänzung der Wohnfunktion des Ernst-Thälmann-Parks ist entsprechend dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Thälmannpark von 2014 ein wichtiges Stadtentwicklungsziel für diesen Bereich. Aufgrund der hervorragenden Anbindung an das ÖPNV 1 - Netz und den hohen Anteil an Grünflächen stellt die nördliche Ergänzung des bestehenden Wohngebietes Ernst-Thälmann-Park ein wichtiges Wohnbauflächenpotential dar, das im Wohnflächeninformationssystem (WoFIS) in einer Größenordnung von rd. 600 WE 2 enthalten ist. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Machbarkeitsstudie , nach der ein Potential auf 600 Wohnungen anzunehmen ist? Antwort zu 2: In der Machbarkeitsstudie wird unter Berücksichtigung der internen und externen Rahmenbedingungen , d.h. einerseits den Anforderungen der „wachsenden Stadt“ und andererseits der Deckung des Bedarfes an Grundschulplätzen, die durch das Neubauvorhaben erzeugt werden, eine Größenordnung von 500-600 WE als realisierbar eingeschätzt. Diese Größenordnung entspricht der im WoFIS enthaltenen Größenordnung. Die endgültige Festlegung der WE-Anzahl bzw. der realisierbaren Brutto-Grünfläche (BGF) bleibt dem weiteren Abstimmungsprozess vorbehalten. Frage 3: Welche Optionen sieht der Senat für die Attraktivierung von Bus und Bahn an diesem Ort? Ist beispielsweise ein zweiter Aufgang zum S-Bahnhof in der Entwicklung berücksichtigt? 1 Öffentlicher Personennahverkehr 2 Wohneinheit Antwort zu 3: Die Einordnung eines zweiten S-Bahn- Aufgangs als direkter Zugang zum S-Bahnhof Greifswalder Straße wird grundsätzlich als wünschenswert eingestuft , um den Anwohnern auf der westlichen Seite der Greifswalder Str. einen barrierefreien Zugang zur S-Bahn zu ermöglichen. Die Einordnung eines zweiten Zugangs zur S-Bahn muss aufgrund des umfangreichen Abstimmungsbedarfs u.a. mit der S-Bahn in einem separaten Gutachten untersucht werden, in dem alle relevanten Fragen, einschließlich der Finanzierungsfragen und der Notwendigkeit von Grundstückserwerb, behandelt werden müssen. Frage 4: Welche Konzepte gibt es um das Areal für den Radverkehr zu erschließen? Wird z.B. die Brücke über die Greifswalder Straße für den Radverkehr nutzbar gemacht werden? Antwort zu 4: Bestandteil der Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie war die Einordnung einer öffentlichen Ost-West-Grün- und Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer. Eine Option ist dabei die Führung der Geh- und Radwegeverbindung entlang des S- Bahn-Ringes unter Nutzung der Straßenbrücke über die Greifswalder Straße. Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses zur Machbarkeitsstudie wird gegenwärtig die Führung des Fuß- und Radweges parallel zum zentralen Grünzug diskutiert. Die Führung des Radweges entlang der Bahn bleibt nach wie vor eine Option, die im Zuge der weiteren Abstimmungen zum städtebaulichen Konzept weiter diskutiert werden wird. Berlin, den 11. Mai 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2016)