Drucksache 17 / 18 468 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 25. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2016) und Antwort »Walk the Talk« (II) – Übersetzungs- und Dolmetschleistungen bei den Berliner Behörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Änderungen der Vergütungsgrundlage von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen bei Berliner Behörden, der Polizei, Staatsanwaltschaft, den Gerichten, Finanzbehörden, Standesämtern etc. wurden seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16221 vorgenommen ? (Bitte Nennung der genauen Sätze für diese Leistungen, falls sie geändert wurden.) Zu 1.: Bei der Senatskanzlei haben sich keine Änderungen ergeben. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen teilt für ihren Geschäftsbereich mit, dass in der Beratungsstelle beim Integrationsbeauftragten des Senats von Berlin weiterhin eine Honorarkraft tätig ist. Der Vergütungssatz für die fremdsprachliche Assistentin bei der Beratungstätigkeit wurde zum 01.01.2016 gem. der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) vom 01.08.2006 sowie dem Honorarrahmen ab 01.01.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen um 0,56 EUR pro Stunde auf 14,62 € angehoben. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen gab es dort keine Änderungen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales teilt für ihren Geschäftsbereich mit, dass für den Bereich des Landesamtes für Gesundheit und Soziales keine Änderungen zu den in der o.g. Schriftlichen Anfrage genannten Vergütungsgrundlagen eingetreten sind. Das aufgrund der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) gezahlte Honorar beträgt nunmehr 14,62 € pro Zeitstunde. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden Übersetzungsleistungen für das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LA- BO) nicht im Rahmen des Justizvergütungsentschädigungsgesetzes (JVEG) vergütet, da Dienstleistungen für das LABO nicht von dem Gesetz abgedeckt werden. Je nach Qualifikation (Prüfungszeugnisse, Diplome etc.) beträgt der Netto-Stundensatz der für das LABO erbrachten Sprachmittlungs-, Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zwischen 28,- € u. 60,- €. Nach Angaben des Polizeipräsidenten in Berlin gab es für die Polizei keine Änderungen. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sind mit der nachfolgenden Maßgabe keine Änderungen der Vergütungsgrundlagen eingetreten . Mit der Allgemeinen Verfügung über Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin und bei den Sozialen Diensten der Justiz vom 03.11.2015 (Amtsblatt Nr. 48, S. 2561-2563 vom 27.11.2015) wurde für die Honorierung der im Berliner Justizvollzug tätigen Verhandlungsdolmetscherinnen /Verhandlungsdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen /Gebärdensprachdolmetscher die Vergütungsgrundlage geschaffen. Die Verfügung gibt seit dem 01.01.2016 folgende Honorare vor: Gruppe 1: Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher bei vielseitiger Verwendung (vielseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit, auf mehreren Fachgebieten zu dolmetschen) 31,50 € je Zeitstunde Gruppe 2: Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher 48,00 € je Zeitstunde Fahrtkosten werden nicht erstattet. Für Zugangszeiten (Zeitaufwand vom Betreten der Anstalt bis zum Erreichen des Durchführungsorts der Tätigkeit) werden jedoch 4,- € je Tätigkeitstag gewährt. 2. Welche Änderungen gab es in der Praxis der Suche bzw. Beauftragung von Dolmetscher*innen und Übersetzer *innen durch die Berliner Behörden seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16221 (z. B. Schaffung von Sprachmittlerstellen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 468 2 Zu 2.: Bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen war im Bereich Integration bis zum 31.12.2015 ein fremdsprachlicher Assistent in Arabisch und Kurdisch auf Empfehlung des Berliner Gemeindedolmetscherdienstes als Honorarkraft für die Beratungsstelle beim Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration tätig. Wegen mangelnder Kapazität konnte der Berliner Gemeindedolmetscherdienst dem Integrationsbeauftragten zur Nachfolge keine Empfehlung aussprechen. Das Amt ist zwischenzeitlich auf der Basis eines Honorarvertrages für das Jahr 2016 mit einer Berlinerin mit Deutsch und Arabisch als Muttersprachen besetzt . Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausschließlich in der Ausländerbehörde bis ca. Mitte 2015 regelmäßig 15 Personen für Dolmetscherleistungen herangezogen. Aufgrund der Flüchtlingssituation hat sich der Bedarf aus naheliegenden Gründen erhöht, so dass seitdem mit weiteren neun Personen Vereinbarungen abgeschlossen wurden, die im Rahmen ihrer Initiativbewerbungen Führungszeugnisse vorgelegt hatten. Im Bereich der Polizei gab es keine Änderungen. 3. In welchen Bereichen werden vereidigte Übersetzer *innen und Dolmetscher*innen eingesetzt und in welchen Bereichen Übersetzer*innen, Dolmetscher*innen bzw. Sprachmittler*innen ohne entsprechenden Nachweis der Qualifikation in der Form einer staatlichen Prüfung bzw. Vereidigung? Wie bzw. von wem und auf welcher Grundlage wird entschieden, wann eine/ein professionelle /r bzw. vereidigte/r Übersetzer*in oder Dolmetscher*in hinzugezogen werden soll und wann der weniger professionelle Sprachmittlerdienst ausreichend ist? Gibt es dazu spezielle Richtlinien bzw. Dienstanweisungen? Zu 3.: Im Referat Grundsatzangelegenheiten des Bereiches Kulturelle Angelegenheiten der Senatskanzlei wurden Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher in folgenden Fällen beauftragt: - Begleitung der Sitzungen der „AG Barrierefrei in der Kultur“, - Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zum „Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde“ Fremdsprachendolmetscherinnen bzw. Fremdsprachendolmetscher wurden in den letzten Jahren bei Bedarf nur über den Sprachendienst der Senatskanzlei in Anspruch genommen (z.B. Bereich Kulturgutschutz und – rückführung). Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen teilt für ihren Geschäftsbereich Integration mit, dass die Sprachmittlung für Ratsuchende und Beratende in der Beratungsstelle beim Integrationsbeauftragten des Senats von Berlin eine Tätigkeit ist, die entsprechend der Anlage zu den Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen Abschnitt C Gruppe 1 vergütet wird. Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit werden bei den Gerichten für Arbeitssachen stets nur vereidigte Übersetzerinnen bzw. Übersetzer und Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher eingesetzt. Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unterliegt die Anzahl der eingesetzten Sprachmittlerinnen bzw. Sprachmittler bedarfsangepassten Schwankungen. Zum Monatswechsel April/Mai 2016 waren 248 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler im Einsatz. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausschließlich in der Ausländerbehörde Übersetzerinnen bzw. Übersetzer und Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher benötigt. Diese Personen werden nur teilweise vereidigt. Für den Einsatz im ausländerbehördlichen Verfahren sind Vereidigungen nicht erforderlich . Bei der Polizei werden grundsätzlich nur beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt. Bei Sprachen, für die es eine entsprechende allgemeine Beeidigung nicht oder nicht in ausreichend hoher Anzahl (besonders seltene Sprachen) gibt, wird von diesem Grundsatz abgewichen. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz werden ausschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit nachgewiesener Qualifikation eingesetzt. Die fachlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Übersetzerin und Übersetzer sowie Dolmetscherin und Dolmetscher im Bereich der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind in § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) vom 23.03.1992 (zuletzt geändert 07.02.2014, GVBl. S. 39) geregelt. Die Beauftragung des genannten Personenkreises beruht auf §§ 185 - 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Im Hinblick auf § 189 GVG ist im Bereich der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden vor allem die Frage der Vereidigung maßgebend. Die Auswahl der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler erfolgt durch das Gericht bzw. in Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden steht über das Justizportal des Bundes und der Länder zur Auswahl geeigneter Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine Datenbank unter http://www.gerichts-dolmetscher.de/ zur Verfügung. 4. Was unternimmt der Senat, um die Qualität der Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zu erhöhen (z. B. Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungen, Prüfungen, Zuschüsse zu den Weiterbildungen und Prüfungen etc.)? Zu 4.: Der Senat sieht derzeit keinen Anlass, entsprechende Maßnahmen zu initiieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 468 3 5. Bereits im Gesetz über die Staatliche Prüfung für Übersetzer, Dolmetscher und Gebärdendolmetscher vom 23. Juni 2003 wurde festgehalten: „Im Land Berlin werden staatliche Prüfungen für Übersetzer, Dolmetscher und Gebärdendolmetscher durchgeführt“ (S. 1). Werden in Berlin Prüfungen für Dolmetscher*innen durchgeführt? Wenn ja, für welche Sprachen? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teilt mit, dass zurzeit keine Prüfungen für den in der Frage genannten Personenkreis im Staatlichen Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer durchgeführt werden. Berlin, den 10. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2016)