Drucksache 17 / 18 469 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 25. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2016) und Antwort Spekulativer Leerstand in der Liegenschaft Andreasstraße 71-73? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann steht das Gebäude in der Andreasstraße 71-73 leer? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, ob es Entwicklungspläne für die Liegenschaft seitens der/des Eigentümers gibt und wenn ja, wie sehen diese aus? Frage 3: Bewertet der Senat den Leerstand in der Liegenschaft in der Andreasstraße 71-73 als spekulativen Leerstand? Antwort zu 1, 2 und 3: Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen zu der Liegenschaft vor. Die Zuständigkeit für die planungsrechtliche Steuerung der Standortentwicklung liegt beim Bezirksamt Friedrichshain -Kreuzberg, das auch zukünftig eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes im Rahmen eines Mischgebiets anstrebt, das auch auf den bebaubaren Freiflächen im Umfeld ausgewiesen werden soll. Frage 4: Wie will der Senat, angesichts der sehr angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, zukünftig mit spekulativen Leerstand umgehen? Antwort zu 4: Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot, wonach es verboten ist, Wohnraum ohne Genehmigung länger als 6 Monate leer stehen zu lassen. Für die Durchführung des Zweckentfremdungsverbot -Gesetzes und der Zweckentfremdungsverbot -Verordnung sind die Bezirke zuständig. Um Verstöße wirksam verfolgen zu können, hat der Senat im Jahr 2016 zudem den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot erhöht. Seit dem 6. April 2016 können Ordnungswidrigkeiten nach dem Zweckentfremdungsverbot -Gesetz mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Berlin, den 12. Mai 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2016)