Drucksache 17 / 18 471 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 25. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2016) und Antwort Radverkehrsentwicklung in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel haben die Bezirke jeweils in den Radverkehr in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 investiert? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Frage 3: Wieviel wurde davon in neue Radverkehrsinfrastruktur investiert? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Antwort zu 1 und 3: Da im Rahmen der bezirklichen Straßen-Investitionsmaßnahmen in der Regel neue Radverkehrsanlagen bzw. vom Radverkehr mitgenutzte Fahrbahnen geschaffen werden, werden die Fragen 1 und 3 zusammen beantwortet. Wie bereits in den Berichten an den Hauptausschuss vom 30.05.2014 und 29.08.2014 (rote Nummern 1531 und 1531B) und der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16703 vom 07.07.2015 (vgl. Antwort zu 7 und 8) dargelegt, ist eine Angabe der bei allgemeinen Straßenbau -Investitionsmaßnahmen speziell für den Radverkehr geleisteten Ausgaben nicht möglich, da eine Abgrenzung der Kostenpositionen innerhalb der Gesamtbaumaßnahme nicht vorgenommen wird. Der Ausgabenanteil für den Radverkehr kann auch nachträglich nicht ermittelt werden , da viele Flächen nicht nur von einer, sondern von mehreren Verkehrsteilnehmergruppen gemeinsam genutzt werden. Frage 2: Wieviel wurde davon jeweils für die Sanierung von Radwegen ausgegeben? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Antwort zu 2: Im Rahmen der bezirklichen Straßen- Investitionsmaßnahmen werden Radwege meist nicht saniert, sondern zusammen mit den benachbarten Straßenteilen grundhaft erneuert. Die für die Radwege zuständigen Bezirksämter finanzieren jedoch aus Straßenunterhaltungsmitteln neben den laufenden Reparaturen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Straßenunterhaltung mitunter auch aus eigenen Mitteln Sanierungen mittleren oder größeren Ausmaßes, ohne dass sie nach Kenntnis des Senats darüber eine Statistik führen. Die für Sanierungsmaßnahmen der Bezirksämter an Radwegen entstandenen Gesamtkosten lassen sich jedoch nicht beziffern , da eine zuverlässige Aufteilung der Kosten für Geh- und Radwegreparaturarbeiten auf die von den beiden Verkehrsteilnehmergruppen genutzten Flächen im Zuge der Abrechnung von Baumaßnahmen üblicherweise nicht erfolgt. Auf die Antwort auf die Anfrage 17/18298 vom 29.03.2016 wird verwiesen. Frage 4: Wieviel Personal für Radverkehr gab es in den Bezirken in 2015, wie sieht es im Jahr 2016 aus? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln (absolut/pro Einwohner ). Antwort zu 4: Da die verschiedensten Bereiche der Bezirksverwaltung in unterschiedlichem Ausmaß auch mit Radverkehrsfragen befasst sind, lässt sich das an Angelegenheiten des Radverkehrs arbeitende Personal nicht eindeutig abgrenzen. Für die Situation 2015 wird auf die Antwort auf die Anfrage Nr. 17/15361 vom 22.01.2015 verwiesen, die ergab, dass nur von 5 Bezirksämtern dem Radverkehr zuzuordnende Stellenanteile genannt wurden und diese Stellen bzw. Stellenbruchteile insgesamt 2,25 Stellen ausmachten, wobei die von Bezirksseite gemachten Angaben kaum vergleichbar waren und deshalb auch nicht nach Art eines Rankings in Kennziffern umgerechnet werden konnten. Da die Bezirksämter Ihre Personalentwicklung eigenverantwortlich betreiben , es keine Statistik über das in den Bezirksämtern für radverkehrsrelevante Aufgaben vorhandene Personal gibt und eine solche Statistik mit angemessenem Zeitaufwand auch nicht zu erstellen wäre, ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht bekannt, inwieweit im Laufe des Jahres 2015 oder in den ersten Monaten des Jahres 2016 einzelne Bezirksämter Stellen besetzt haben oder noch besetzen wollen, die sich vorrangig oder zu bestimmten Anteilen mit Radverkehrsangelegenheiten befassen. Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt lassen sich angesichts der gegenwärtigen Situation, die durch altersbedingte Abgänge, Stellenwechsel , laufende Bewerbungsverfahren und Neueinstel- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 471 2 lungen sowie die damit zwangsläufig verbundenen Veränderungen bezüglich der Aufgabenverteilung innerhalb der relevanten bezirklichen Ämter geprägt ist, keine aussagekräftigen Angaben über den aktuell auf die Bearbeitung von Radverkehrsangelegenheiten entfallenden Personalbestand bei den Bezirksämtern machen. Berlin, den 12. Mai 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2016)