Drucksache 17 / 18 474 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 26. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2016) und Antwort Belastung der Berliner Feuerwehrbeamten durch Dieselmotoremissionen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr sind mit Dieselmotoren ausgestattet? Inwieweit erfüllen diese Fahrzeuge die Erfordernisse der europäischen und deutschen Umwelt- und Gesundheitsgesetzgebung (beispielsweise der „Euro6“-Norm)? (bitte nach Fahrzeugtypen und Alter gliedern) Zu 1.: Die Berliner Feuerwehr verfügt gegenwärtig über 675 Kraftfahrzeuge. Davon sind 674 mit einem Dieselmotor ausgestattet. Alle seit 2014 beschafften Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr entsprechen der „EURO 6 Norm“ und verfügen über wirksame Abgasreinigungsanlagen . Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fahrzeuge . Anzahl Fahrzeug 48 Rettungswagen (RTW) 4 Einsatzleitwagen Typ C (ELW C) 9 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 4 Gerätewagen Sanität (GW San) 3 Kommandowagen (KdoW) 3 Krankentransportwagen Typ B (KTW B) 1 Automatische Drehleiter mit Korb (DLA K) 2 Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz (LF 20 KatS) 74 Im Jahr 2016 werden planmäßig folgende Neufahrzeuge mit der „EURO 6 Norm“ in Dienst gestellt. Anzahl Fahrzeug 5 Rettungswagen (RTW) 4 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 3 Kommandowagen (KdoW) 1 Einsatzleitwagen Typ C (ELW C) 5 Krankentransportwagen Typ B (KTW B) 3 Löschhilfsfahrzeug Typ 20/12 (LHF 20/12) 2 Automatische Drehleiter mit Korb (DLA K) 23 Ende 2016 werden somit insgesamt 97 Fahrzeuge im Einsatz sein, die der aktuellen Abgasnorm Euro 6 entsprechen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 474 2 2. Welche Strategie verfolgt der Senat bei der Reduktion von krebserregenden Dieselmotoremissionen (DME) bei Fahrzeugen der Berliner Feuerwehr? Inwieweit ist die Berliner Feuerwehr in das Modellprojekt „Elektrifizierung des Landesfuhrpark“ eingebunden? Zu 2.: Nach Inkraftsetzung der neuen Abgasnorm hat die Berliner Feuerwehr alle Fahrzeuge nach „EURO 6 Norm“ beschafft (siehe Auflistung zu Frage 1). Im Gegensatz zu anderen deutschen Feuerwehren wurde und wird hier keine Ausnahmegenehmigung angestrebt. Auch alle künftigen Fahrzeuge werden nach der jeweils aktuellsten Abgasnorm beschafft. Die Berliner Feuerwehr ist derzeit noch nicht in das Modellprojekt „Elektrifizierung des Landesfuhrpark“ eingebunden. Ferner verfügt die Berliner Feuerwehr noch nicht über Elektrofahrzeuge. Für Einsatzfahrzeuge in der Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und im Notfallrettungsdienst gibt es noch keine alltagstauglichen technischen Lösungen. Die Indienststellung von Einsatzleitwagen (ELW) mit reinem Elektroantrieb für den Stadtverkehr ist grundsätzlich denkbar und vorgesehen. 3. Sind dem Senat Anhaltspunkte (z.B. Gutachten oder Wartungsprotokolle) bekannt, wonach in den Fahrzeughallen der Berliner Feuerwehr Beschäftigte des Landes Berlin Gesundheitsgefahren durch DME ausgesetzt sind? Welche Maßnahmen werden jeweils ergriffen, um diese Gefahr zu minimieren? Zu 3.: Um die tatsächliche Belastung der Feuerwehrleute bei Ihrer Tätigkeit in Fahrzeughallen einschätzen zu können, hat die Behördenleitung der Berliner Feuerwehr Ende 2008 Untersuchungen veranlasst mit dem Ziel der Bewertung der Belastungen durch Ruß aus Dieselmotoremissionen (DME) und des Gesamtfeinstaubes. Bei der Auswahl der untersuchten Feuerwachen wurde ein Spektrum von häufig genutzten Fahrzeughallen – mit und ohne Absauganlagen – berücksichtigt. Hierdurch konnten Rückschlüsse auf die höchstmöglichen Belastungen in allen Fahrzeughallen der Berliner Feuerwehr gezogen werden. Die Untersuchungen und Messungen von Dieselruß aus DME und atembarem Feinstaub ergaben keine Überschreitungen der jeweiligen Grenzwerte. Kurzzeitige Konzentrationserhöhungen wurden durch den Luftaustausch beim Öffnen der Hallentore schnell abgesenkt. Die Beurteilung der Tätigkeiten in den Fahrzeughallen (geringe Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich) ergab keinen Handlungsbedarf für die Nachrüstung von Abgasabsauganlagen . Eine angefertigte Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten der Feuerwehrleute in den Fahrzeughallen wurde als wenig gefährdend und im „grünen Bereich “ der Gefährdungsbeurteilung eingestuft. Folgende Arbeitsschutzmaßnahmen wurden zusätzlich durchgeführt: Technisch: Emissionsmindernde Maßnahmen (Fahrzeugmodernisierung von Fahrzeugen mit Euro 5 Norm, Einbau von Dieselrußpartikelfiltern), Organisatorisch: Erstellung einer Betriebsanweisung „Dieselmotoremissionen“ mit entsprechenden Verhaltensregeln für die Tätigkeiten in der Fahrzeughalle und als Bestandteil der jährlichen Unterweisungen (Lüftung /Querlüftung, Hallenreinigung, Aufenthaltsdauer, Ein- und Ausfahrten). 4. Welche Fahrzeughallen der Feuer- oder Rettungswachen der Berliner Feuerwehr, incl. der Freiwilligen Feuerwehr, sind mit Absauganlagen für DME ausgestattet ? Wann wurden die Absauganlagen jeweils in Betrieb genommen? Bei welchen Wachen fehlen solche Anlagen? Zu 4.: Bei der Berliner Feuerwehr sind zum jetzigen Zeitpunkt die Feuerwachen Prenzlauer Berg, Tiergarten, Zehlendorf, Schöneberg sowie die Freiwillige Feuerwehr Karow mit einer Abgassauganlage ausgestattet. Die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgte in den 90er-Jahren. Bei allen anderen 91 Feuer- und Rettungswachen sowie Dienstgebäuden wurden aufgrund von Messungen zu Dieselrußemissionen und Feinstaubbelastungen in ausgewählten Fahrzeughallen der Berliner Feuerwehr im Jahre 2008 die Abgassauganlagen zurückgebaut beziehungsweise bei den Sanierungen nicht berücksichtigt. 5. Ist es zutreffend, dass in einzelnen Wachen (z.B. FW Spandau Nord, FW Weißensee, FW Hermsdorf) bestehende Absauganlagen ersatzlos ausgebaut worden bzw. werden? Wenn ja: wie erklärt der Senat diese Maßnahmen in Hinblick auf die möglichen Gesundheitsgefahren ? Zu 5.: Ja, dies ist zutreffend. Grund dafür sind die – in Antwort zu Frage 4 - bereits erwähnten von der Berliner Feuerwehr beauftragten Messungen zur Dieselrußemission und zur Feinstaubbelastung. Eine Gesundheitsgefährdung besteht nicht, da die Grenzwerte bei den Messungen nicht überschritten wurden. 6. Welchen Zeitplan hat der Senat, um die Wachen ohne eine Absauganlage für DME entsprechend nachzurüsten ? Zu 6.: Seitens der Berliner Feuerwehr erübrigt sich ein Zeitplan, da durch die stattgefundenen Messungen zur Dieselrußemission und zur Feinstaubbelastung keine grenzwertigen Schadstoffbelastungen festgestellt wurden. Eine Nachrüstung ist daher nicht erforderlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 474 3 7. Welche Kosten verursacht die Ausstattung einer Fahrzeughalle mit Absauganlagen für DME? Welche Gesamtkosten sind zu erwarten, sollten alle Fahrzeughallen entsprechend ausgerüstet werden? Zu 7.: Die Kosten einer etwaigen Ausstattung würden durch die unterschiedliche Anzahl von Stellplätzen variieren . Nach derzeitigem Kenntnisstand ist grundsätzlich mit einem Investitionsvolumen pro Feuerwache in Höhe von 250.000 Euro zu planen. Insgesamt würden für alle Fahrzeughallen Investitionen in Höhe von circa 23 Millionen Euro nötig sein. Berlin, den 10. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2016)