Drucksache 17 / 18 478 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Steffen Zillich (LINKE) vom 27. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2016) und Antwort Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz an externe Dritte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche verwaltungsinternen Vorgaben gibt es im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie nachgeordneter Behörden für die Vergabe von Aufträgen an externe Auftragnehmer *innen? (Bitte im Originalwortlaut beifügen.) Zu 1.: Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie nachgeordneter Behörden gibt es keine gesonderten verwaltungsinternen Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen an externe Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme. 2. Welche abgeschlossenen und laufenden Aufträge wurden durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie nachgeordnete Behörden bis zum jetzigen Zeitpunkt in der 17. Legislaturperiode an externe Auftragnehmer*innen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten vergeben? (Bitte unter Angabe von Auftragnehmer*in, Titel des Auftrags, Art des Auftrags [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.] und Beginn/Abschluss aufschlüsseln.) Zu 2.: Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist nur ein der Fragestellung entsprechender Auftrag erteilt worden. Auftragnehmerin: Frau Dima Beseiso-Kamel. Auftragssumme: 480,00 Euro brutto, gezahlt aus Kapitel 0600 Titel 54010. Auftragsart: Dienstleistung, Vorbereitung, Co- Moderation, Übersetzung. Leistungszeitraum: 27.02.2016 und 08.03.2016. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat am 27. Februar 2016 und am 8. März 2016 im Rahmen des Pilotprojektes „Deutschland für Einsteiger“ zwei jeweils vierstündige Workshops zu rechtlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen mit jeweils ca. 30 Geflüchteten durchgeführt. Zur Vorbereitung und Durchführung der Workshops wurde eine arabisch-sprachige Moderatorin benötigt, die aufgrund ihrer interkulturellen Kompetenz auch im Vorfeld unterstützend tätig sein sollte , um die für die Zielgruppe relevantesten Fragestellungen definieren zu können. Nicht berücksichtigt wurden Aufträge, welche im Rahmen der originären (gesetzlichen) Aufgabenerfüllung (Strafverfolgung, Rechtspflege) von den Gerichten und den Staatsanwaltschaften erteilt worden sind. 3. Wurden auch nicht-vergütete Aufträge erteilt, und wenn ja, welche? (Bitte unter Angabe von Auftragnehmer *in, Titel des Auftrags, Art des Auftrags [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.] und Beginn/Abschluss aufschlüsseln .) 4. Wurden mit Auftragnehmer*innen nicht-vergüteter Aufträge im Nachgang dann bezahlte Aufträge abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchen Auftragnehmer*innen und für welche Leistungen jeweils? Zu 3. und 4.: Der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sind keine nicht-vergüteten Aufträge aus ihrem Geschäftsbereich bekannt. 5. In welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen , in welchen Fällen wurde davon abgesehen und mit welcher Begründung jeweils? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 478 2 6. Welche der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie nachgeordnete Behörden öffentlich gemacht, in welcher Form und wann jeweils? 7. Bei welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte wurde der Hauptausschuss vorab nicht informiert und warum jeweils nicht? Zu 5. bis 7.: Der in der Antwort zu Frage 2 genannte Auftrag ist bei einem Auftragswert von 480 Euro brutto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren im Wege des „Direktkaufs“ gemäß Nr. 7.4 Ausführungsvorschrift (AV) zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 3 Abs. 6 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) erteilt worden. Berlin, den 13. Mai 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016)