Drucksache 17 / 18 482 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 27. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2016) und Antwort Tourismus, Gedenken, Begegnungszone, Bebauungsplan, Wettbewerb: Wie weiter am Checkpoint Charlie? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat der Senat seit Herbst 2015 unternommen , um die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Senat auf den Weg zu bringen? Antwort zu 1: Nachdem im Sommer 2015 die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) festgestellt wurde, ist in Abstimmung mit der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plans) 1-98 vorbereitet worden. Am 25.01.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und am 12.02.2016 im Amtsblatt für Berlin bekanntgemacht. Frage 2: Welche inhaltlichen Ziele, welchen räumlichen Geltungsbereich und welchen Zeitplan verfolgt der Senat für die Aufstellung des Bebauungsplanes? Antwort zu 2: Mit dem Bebauungsplan 1-98 soll das Zentrum Kalter Krieg eigentümerunabhängig planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin sollen kerngebietstypische Nutzungen ermöglicht werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße (insg. etwa 1,3 ha). Nach derzeitiger Planung ist die Festsetzung als Rechtsverordnung für Januar 2018 vorgesehen . Frage 3: Welche aktuellen Bau- und Planungsvorhaben Privater im beabsichtigten Geltungsbereich und in der unmittelbaren Nachbarschaft sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beachten? Antwort zu 3: Im Geltungsbereich des B-Plans 1-98 sieht der Investor neben den Flächen für ein Museum im westlichen Block ein Mix aus Gewerbe, Büro, Wohnen und Einzelhandel vor. Für den östlichen Block ist, neben einer Hotelnutzung, Gastronomie und Einzelhandel geplant . Westlich des Plangebiets in der Zimmerstraße /Hinter der Mauerstraße plant derselbe Investor die Errichtung dreier Wohnhäuser und eines Wohn- und Geschäftshauses . Frage 4: Welche gültigen Baugenehmigungen und Bauvorbescheide existieren im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans? Antwort zu 4: Für das Flurstück 80 im Geltungsbereich existiert nach Auskunft des Bezirksamtes Mitte ein Vorbescheid vom 06.12.2013 für den Neubau von Wohnund Geschäftshäusern und einem Museum. Die bestehenden Nutzungen auf den Flurstücken 80 und 84 sind temporär . Frage 5: Welche Wettbewerbe bzw. Gutachterverfahren sind für die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes vorgesehen und wer ist deren Träger? Antwort zu 5: Derzeit wird geprüft, in welcher Art und Weise die Qualität der städtebaulichen Gestaltung gesichert werden kann. Es ist vorgesehen, die Planung im Baukollegium vorzustellen, um eine Empfehlung für das weitere Vorgehen einzuholen. Frage 6: Welchen Einfluss hat das geplante Projekt für die Schaffung einer Begegnungszone auf die Aufstellung des Bebauungsplanes? Antwort zu 6: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, um Aussagen zur Erschließung des Plangebiets und die verkehrlichen Auswirkungen der Planung treffen zu können. Dabei werden verschiedene Szenarien betrachtet. Aus den bisherigen Erfahrungen zur Schaffung von Begegnungszonen in Berlin bleibt offen, ob der Bereich Checkpoint Charlie dafür geeignet ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 482 2 Frage 7: Welche konkreten Vorhaben und Überlegungen zur touristischen Infrastruktur existieren für den ehemaligen Checkpoint Charlie als Sehenswürdigkeit? Antwort zu 7: Hinsichtlich der touristischen Infrastruktur werden derzeit Abstimmungen zwischen der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten -, der Stiftung Berliner Mauer, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Investor hinsichtlich der Lage und Größe des Museums geführt. In Abhängigkeit davon ist es vorgesehen, bereits im öffentlichen Raum Informationsangebote für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und insbesondere im Eingangsbereich des Museums ausreichend Platz bereitzustellen. Hinsichtlich der Reisebusrouten und –stellplätze müssen im Verkehrsgutachten Lösungen gefunden werden. Frage 8: Wie weit sind die Bemühungen des Landes Berlin um die Errichtung eines Museums bzw. Gedenkortes am Checkpoint Charlie als Ort der Zeitgeschichte im Rahmen des Gesamtkonzepts Mauergedenken? Antwort zu 8: Derzeit werden zwischen dem Immobiliendienstleister für das Land Berlin (im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen), der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten -, der Stiftung Berliner Mauer und dem Investor Abstimmungen zur noch nicht abschließend vollzogenen Grundstückstransaktion und zu den Rahmenbedingungen für einen möglichen Mietvertrag für ein Museum geführt. Darüber hinaus soll die kulturelle Nutzung im B-Plan 1-98 planungsrechtlich gesichert und in einem städtebaulichen Vertrag konkretisiert werden. Berlin, den 11.Mai 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2016)