Drucksache 17 / 18 487 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 27. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2016) und Antwort Wo bleiben die Daten zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele wohnungslose Menschen waren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Maßnahmen gemäß § 67 ff SGB XII untergebracht (Bitte nach Bezirk, Einrichtung, Quartal, Geschlecht der untergebrachten Personen und Gesamtzahl aufschlüsseln)? Zu 1.: Maßnahmen mit Hilfen in besonderen Lebenslagen gem. §§ 67 ff SGB XII -stichtagsbezogene Erfassung jeweils zum 31.12.: Basierend auf der Auswertung der standardisierten Jahresberichte der Leistungserbringer lag bei den durchgeführten Maßnahmen 2013 der Anteil der Frauen bei ca. 42 % und der der Männer bei ca. 58 %. Im Jahr 2014 waren es ca. 37 % Frauen und ca. 63 % Männer. 2.Wie viele wohnungslose Menschen waren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in den kommunalen Einrichtungen bzw. in Einrichtungen mit bilaterale Vereinbarungen (zwischen Bezirken und Einrichtungsbetreiber*innen) für Belegungsrechte in Pensionen, Hostels etc. untergebracht . (.)? 3. Wie viele wohnungslose Menschen waren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in den von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelisteten nicht vertragsgebundenen Unterkünften untergebracht (Bitte nach Bezirk, Einrichtung, Quartal, Geschlecht der untergebrachten Personen und Gesamtzahl aufschlüsseln)? 4. Wie viele Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern waren in den kommunalen, vertragsgebundenen Einrichtungen der Bezirke und den bei der BUL gelisteten nicht vertragsgebundenen Einrichtungen für Wohnungslose in den Jahren 2013, 2014 und 2015 untergebracht (Bitte nach Bezirk, Einrichtung, Quartal, Familiengröße bzw. alleinerziehenden und der Zahl der Kinder aufschlüsseln) Zu 2. bis 4.: Die Bezirksämter sind gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit. Die ordnungsrechtliche Aufgabe der Unterbringung in eine Notunterkunft dient dem Schutz vor Selbstgefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit bei wohnungslosen Personen. Zu den Aufgaben der Bezirke gehört ebenfalls die Vorhaltung ausreichender Platzkapazitäten zur Unterbringung wohnungsloser Personen. Jahr 2013 2014 2015 ambulant stationär gesamt ambulant stationär gesamt ambulant stationär gesamt Maßnahmen gemäß § 67 SGB XII 4.114 390 4.504 4.125 383 4.508 4.178 379 4.557 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 487 2 Die Durchführung von Bezirksaufgaben ist in § 7 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) geregelt. Es besteht keine Fachaufsicht durch eine Senatsverwaltung gegenüber den Bezirken für die Aufgaben der Unterbringung von wohnungslosen Personen. Die Bezirke haben bereits in den 90er Jahren festgelegt , die Belegung von Einrichtungen überwiegend überregional vorzunehmen. In dem Zusammenhang haben sie einen Servicevertrag mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zur zentralen Belegungskoordination der nichtvertragsgebundenen Einrichtungen in der gesamten Stadt abgeschlossen. Der sogenannten Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) werden die nichtvertragsgebundenen Einrichtungen von den Bezirken nach Prüfung und Tagessatzfestlegung an das LAGeSo gemeldet. Daten in Verbindung mit der Unterbringung gemäß ASOG erheben die Bezirke ausschließlich als Geschäftsstatistik gemäß Nr. 3 Abs. 17 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bzw. in deren Auftrag das LAGeSo. Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage greift der Berliner Senat auf Bezirksaussagen ggf. in Verbindung mit Daten der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) zurück. Der Berliner Senat geht auf Grundlage der plausibilisierten Daten von folgenden Unterbringungszahlen aus: Kommunale und ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose im Land Berlin 2013 - 2015 (stichtagsbezogene Erfassung): Jahr 2013 2014 2015 kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachte Personen 7.826 9.615 16.696 Zum Stichtag 31.12.2015 wird von ca. 10.655 betroffenen Haushalten ausgegangen, davon 6.583 in bei der BUL gelisteten Unterkünften, 695 in bezirkseigenen Unterkünften , bzw. Unterkünften mit bilateralen Verträgen zwischen Bezirk und Anbieter sowie 3.377 in sonstigen Unterkünften wie z. B. Hostels oder Pensionen. Die vorliegende Datenbasis ist in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Familien zum 31.12.2015 hochgerechnet worden. Es ist demnach von ca. 19 % Haushalten mit Kindern auszugehen. Der insgesamt deutliche Anstieg der betroffenen Personen und Haushalte ist nach Auskunft der Bezirke insbesondere auf den steigenden Anteil an Drittstaatenangehörigen zurückzuführen. Dabei handelt sich im Wesentlichen um Menschen, die nach erfolgtem Statuswechsel nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) anspruchsberechtigt sind. 5. Wann ist mit den in der Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage 17/15442 erwähnten validierten Zahlen zu rechnen, die nach der „Regelung anonymisierter Datenmitteilung über bezirklich untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß AZG“ seit 2013 erhoben werden? 6. Welche Gründe oder Schwierigkeiten haben dazu geführt, dass die oben genannten Daten bisher nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind und zur Bedarfsanalyse im Bereiche der Wohnungslosigkeit von Verwaltung und sozialen Trägern genutzt werden können? Zu 5. und 6.: Die bei den unter 2. bis 4. angeführten Daten sind auf Grundlage der „Regelung anonymisierter Datenmitteilung über bezirklich untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bzw. nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln)“ übermittelt worden. Mit der Vereinbarung ist geregelt, dass die benötigten Daten von allen Bezirken erfasst werden und an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung übermittelt werden, wobei die Datenerfassung den Bezirken obliegt. Um die Vergleichbarkeit der bezirklichen Daten zu ermöglichen, war der Überprüfungsprozess notwendig. Berlin, den 12. Mai 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2016)