Drucksache 17 / 18 493 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 02. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2016) und Antwort Islamische Friedhöfe (III) und Bestattungen nach islamischem Ritual in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass es ein großes Interesse der in Berlin lebenden Muslime gibt, ihre verstorbenen Angehörigen in Berlin nach islamischem Ritual zu bestatten? Falls nein, warum nicht und auf welche Weise ist der Senat zu dieser Erkenntnis gelangt? Zu 1.: Der Senat teilt die Auffassung, dass es ein großes Interesse der in Berlin lebenden Muslime gibt, ihre verstorbenen Angehörigen in Berlin nach islamischem Ritual zu bestatten. 2. Laut dem „Zweiten Bericht zur Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes“ hat es in den Jahren 2012 und 2013 keine sarglosen Bestattungen gegeben , welche Gründe liegen hierfür vor? Zu 2.: Gründe hierfür sind dem Senat nicht bekannt. 3. Wie viele sarglose Bestattungen hat es in den Jahren seit 2014 gegeben? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.) Zu 3.: Die erste sarglose Bestattung in Berlin fand am 10. Oktober 2014 auf dem islamischen Grabfeld des Landschaftsfriedhofs Gatow im Bezirk Spandau statt. Dort gab es im Jahr 2014 13 und im Jahr 2015 122 sarglose Bestattungen. Auf dem Neuen Zwölf-Apostel- Friedhof gab es im Jahr 2015 25 sarglose Bestattungen. 4. Falls es keine oder nur wenige sarglose(n) Bestattungen in den Jahren seit 2014 gegeben haben sollte: Warum hat der Senat keine Aktivitäten unternommen, diese Möglichkeit unter Muslimen bekannt zu machen und auch entsprechende Begräbnisstätten zu schaffen? Zu 4.: Entfällt, da es zunehmend sarglose Bestattungen gegeben hat. 5. Auf welchen Friedhöfen in Berlin sind derzeit Grabstätten für islamische Bestattungen möglich? Wie hoch ist die Zahl der verfügbaren Grabstellen? Hält der Senat diese derzeit und in naher Zukunft für ausreichend und worauf stützt er seine Berechnungen/Prognosen? Zu 5.: In Berlin gibt es bisher zwei Friedhöfe in bezirklicher Trägerschaft mit speziell ausgewiesenen Grabfeldern für islamische Bestattungen: den Friedhof Columbiadamm im Bezirk Neukölln und den Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau. Auf dem Friedhof Columbiadamm können seit Ende 2012 aus Kapazitätsgründen keine neuen Grabstätten vergeben werden, nur Nachbeisetzungen in bestehenden Grabstätten sind hier noch möglich . Auf dem Landschaftsfriedhof in Gatow wurden die Grabfelder für Bestattungen nach islamischem Ritus letztes Jahr erweitert. Ende 2015 standen noch 125 Wahlgrabstätten zur Verfügung. Im Sommer 2016 wird der Friedhof entsprechend des Bedarfes sukzessive ausgebaut. Erstmals wurde im Juni 2015 auch auf einem evangelischen Friedhof im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein Grabfeld für islamische Bestattungen eingerichtet. Auf dem Neuen Zwölf-Apostel-Friedhof stehen zurzeit noch 60 Grabstellen für islamische Bestattungen zur Verfügung . Bei Bedarf können zwei weitere Grabfelder mit insgesamt 300 Grabstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Einrichtung von weiteren Grabfeldern auch auf anderen Friedhöfen geplant. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollen auf dem Friedhof Ruhleben im Laufe des Jahres 2016 islamische Bestattungen auf einem hierfür neu eingerichteten Grabfeld mit 125 Grabstellen möglich sein. Laut Friedhofsverwaltung ist bei Bedarf eine Erweiterung ab 2020 mit ca. 100 Grabstellen möglich. Im Bezirk Neukölln plant der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte auf dem St. Thomas-Friedhof an der Hermannstraße zeitnah die Einrichtung eines Grabfeldes mit 400 Grabstellen für die Alevitische Gemeinde Berlins. Des Weiteren möchte der Bezirk Neukölln eine Teilfläche des Neuen St. Jacobi- Friedhofs an der Hermannstraße übernehmen, um dort Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 493 2 islamische Bestattungen anbieten zu können. Die Möglichkeiten zum Ankauf dieser Fläche und zur konkreten Umsetzung werden derzeit geprüft. Daneben werden von einzelnen Friedhofsträgern in anderen Bezirken weitere Friedhofsflächen auf ihre Eignung für islamische Bestattungen überprüft, um so auch in anderen Stadtteilen mit hohem Anteil an Muslimen entsprechende Angebote zu schaffen. Aufgrund der Auswertung von Bestattungszahlen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass mit dem bestehenden und geplanten Angebot an Friedhofsflächen für islamische Bestattungen eine Deckung des zu erwartenden Bedarfs in den nächsten Jahren möglich ist. 6. Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen , um das von ihm gesetzte Ziel zu erreichen, in Berlin „ein dezentrales und wohnungsnahes Angebot für islamische Bestattungen“ zu schaffen (vgl. Drucksache 17/17164)? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zur Beförderung des Themas die Bezirksämter als Träger der landeseigenen Friedhöfe um die Prüfung von Möglichkeiten für die Einrichtung von Grabfeldern für Bestattungen nach islamischem Ritus gebeten. Es findet ein regelmäßiger Austausch hierzu statt. Darüber hinaus wurde das Thema „Möglichkeiten der Durchführung von muslimischen Bestattungen auf kirchlichen Friedhöfen“ bei gemeinsamen Konsultationen mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erörtert. Dies wurde positiv aufgenommen und an die evangelischen Friedhofsträger herangetragen. Die Entscheidung zur Einrichtung entsprechender Grabfelder liegt allerdings bei den Friedhofsträgern. 7. Gibt es Anträge für eigenständige, von Muslimen getragene islamische Friedhöfe in Berlin? Falls ja, wie viele und wie wurden diese beschieden? (Bitte begründen, falls diese nicht genehmigt wurden.) Zu 7.: Nein, siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. Nr. 17/17670. 8. Hält es der Senat für seine Aufgabe, die in Berlin lebenden Muslime über den Anspruch aus dem Partizipations - und Integrationsgesetz auf Bestattungen nach islamischem Ritual zu informieren und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Maßnahmen hat er bereits unternommen und welche weiteren sind hierzu in welchem Zeitraum jeweils geplant? (Bitte Zeit- und Maßnahmenplan ausführen.) Zu 8.: Nach Verabschiedung des Partizipations- und Integrationsgesetzes hat der Senat auf vielfältige Weise über die Möglichkeit der sarglosen Bestattung informiert. Entsprechende Informationen sind auch von Migrantenorganisationen und muslimischen Gemeinden übermittelt worden. Der Senat geht davon aus, dass die Möglichkeit der sarglosen Bestattung in der betreffenden Bevölkerungsgruppe bekannt ist. Dafür spricht die zu 3 dargestellte Entwicklung. Berlin, den 17. Mai 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016)