Drucksache 17 / 18 494 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 02. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2016) und Antwort Ergänzende Förderung und Betreuung (EFÖB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Erlaubnis zum Betrieb der Einrichtungen zur Ergänzende Förderung und Betreuung (EFÖB) an Schulen wird grundsätzlich an die Anzahl der zu betreuenden Kinder angepasst - besteht die Möglichkeit diese Erlaubnis zu begrenzen, wenn die baulichen und räumlichen Rahmenbedingungen eine zu verantwortende Betreuung der Kinder nicht gewährleistet und wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Zu 1.: Die Erlaubnis zum Betrieb der ergänzenden Förderung und Betreuung richtet sich nach § 24 Schülerförderungs - und –betreuungsverordnung (SchüFöVO). Die Erlaubnis umfasst auch die höchstmögliche Anzahl der zu betreuenden Kinder. Nach § 24 Absatz 7 soll für jedes Kind eine pädagogische Nutzfläche von mindestens 3 m² zur Verfügung gestellt werden. Sofern gegen die Vorgaben in § 24 SchüFöVO verstoßen wird, kann die Erlaubnis zum Betrieb nicht erteilt oder wieder entzogen werden. 2. Kann der Personalschlüssel in der EFöB für den Zeitraum von baulichen Maßnahmen oder für Nutzung zusätzlicher Räume in der Schule temporär erhöht /angepasst werden? Zu 2.: Die für die ergänzende Förderung und Betreuung kalkulierten personellen Ressourcen stehen mit baulichen Maßnahmen in der Schule nicht im unmittelbaren Zusammenhang, sondern basieren auf einem Stellenfaktor pro Schülerinnen und Schüler. Dieser ist in der „Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuer/innen (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Internaten“ bestimmt und wird nicht schulbezogen angepasst. Berlin, den 06. Mai 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2016)