Drucksache 17 / 18 499 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Taxis am Flughafen Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass es am Flughafen Tegel immer wieder zu von den Taxiverbänden beklagten Verstößen gegen die Flughafenordnung seitens einiger Taxifahrer kommt und was hat der Senat unternommen, um dieses rechtswidrige Verhalten abzustellen? Antwort zu 1: Die Fahrgastaufnahme am Flughafen Tegel ist abschließend in der in Rede stehenden Anordnung geregelt: Wer nicht für eine Abholfahrt vorbestellt ist, hat Fahrgäste ausschließlich in den deklarierten Einstiegsbereichen nach Maßgabe der Flughafenanordnung aufzunehmen. Dem Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sind Verstöße gegen diese Anordnung bekannt und es ist auch zuständig für die Ahndung dieser Verstöße. Die dem LABO in diesem Zusammenhang von Dritten gemachten Hinweise reichen jedoch regelmäßig nicht für eine bußgeldbewehrte Verfolgung aus. In der Regel sind die Hinweise sehr pauschal und insbesondere sind die Beförderten namentlich nicht bekannt. Insofern ist eine erhebliche Zahl von eröffneten Bußgeldverfahren spätestens durch das Amtsgericht Tiergarten eingestellt worden. Das LABO prüft regelmäßig, ob hinsichtlich der Regelungen der Flughafenanordnung Anpassungsbedarf besteht. Ferner finden regelmäßig behördliche Außenkontrollen am Flughafen - in der Regel gemeinsam mit Polizeidienstkräften - statt. Hierbei werden regelmäßig die für das Schwarzladen bekannten Bereiche miteinbezogen. Letztmalig wurde am 22.04.2016 gemeinsam mit der Polizei eine Kontrolle am Flughafen Tegel durchgeführt. Auch haben in der Vergangenheit gemeinsame Präventivmaßnahmen stattgefunden. So wurden potentielle Fahrgäste am Flughafen in Form von Flyern und Plakaten auf die bestehende Problematik und die vorgeschriebene Fahrgastaufnahme aufmerksam gemacht. Ebenso erfolgte eine Teilnahme des LABO an den Informationstagen des zuständigen Polizeiabschnitts zwecks gemeinsamer Aufklärungsarbeit . Frage 2: Die in der Berliner „Taxirunde“ vertretenen Verbände haben dem Flughafen vorgeschlagen, im Innenring des Flughafens einen Aufstellplatz für bestellte Taxis zu etablieren, der von bestellten Taxis verpflichtend zu benutzen ist, und die Zu- und Abfahrt über den Transponder zur üblichen Gebühr zu ermöglichen. Ladevorgänge an anderen Orten wären dann rechtswidrig und können sanktioniert werden. Befürwortet der Senat ein solches Verfahren? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Den Verbänden ist im Rahmen einer Veranstaltung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin im Februar dieses Jahres sowohl von der Flughafengesellschaft als auch vom LABO eine Prüfung des Vorschlags hinsichtlich Rechtmäßigkeit und Umsetzbarkeit zugesichert worden. Eine solche findet derzeit statt. Hiervon dürften die Verbände Kenntnis haben. Im Ergebnis wäre der Vorschlag nicht nur infrastrukturell bei der Flughafengesellschaft umzusetzen, sondern als Regelung in die bestehende Anordnung aufzunehmen. Hier liegt die Zuständigkeit beim LABO als Genehmigungs - und Aufsichtsbehörde. Aus folgenden Gründen bestehen jedoch Bedenken: Die Verbände wünschen für den Aufstellplatz eine transponderabhängige Lösung mit der Konsequenz, dass der Platz nur von den Fahrern genutzt werden könnte, deren Unternehmer für das betreffende Fahrzeug einen Vertrag mit der Flughafengesellschaft abgeschlossen haben und das mit einem sog. Transponder ausgestattet ist. Alle anderen Fahrer bzw. Unternehmen dürften damit im Ergebnis keine bestellten Abholfahrten mehr anbieten. Hinsichtlich der mit der Nutzung des Aufstellplatzes einhergehenden Gebührenpflicht ist ferner anzumerken, dass die Gebührenweitergabe in Form eines Zuschlags an den Fahrgast nach Maßgabe der einschlägigen Entgeltverordnung ausdrücklich nur bei Nutzung des Nachrückbereichs 1 gestattet ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 499 2 Schließlich erscheint es fraglich, ob sich die bewusst gegen die Anordnung verstoßenden Fahrer durch die Installation eines Aufstellplatzes für vorbestellte Taxen von weiterem Fehlverhalten abhalten lassen werden. Ein sog. Ladeverstoß stellt auch nach einer Änderung der Anordnung eine „einfache“ Ordnungswidrigkeit dar, die im Zweifel gerichtsfest belegt werden muss. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass seit dem Februar dieses Jahres – als die Taxiverbände diesen Vorschlag unterbreiteten – seitens des Flughafens keine Reaktion gegenüber den Verbänden erfolgte und nach wie vor illegal Fahrgäste am Flughafen Tegel geladen werden? Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 2. Inwiefern Flughafengesellschaft und Verbände diesbezüglich in der letzten Zeit (nach der in der Antwort zu Frage 2 genannten Veranstaltung bei der IHK) kommuniziert haben, ist dem Senat nicht bekannt. Aus Pressemitteilungen ergibt sich aber, dass es offensichtlich eine Kommunikation gibt. Frage 4: Was gedenkt der Senat zu tun, um den kontinuierlichen Verstößen gegen die Flughafenordnung entgegenzutreten und diese Missstände abzustellen? Antwort zu 4: Das LABO wird bestrebt sein, nach Maßgabe der personellen Kapazitäten weiterhin vor Ort Präsenz zu zeigen, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen . Allerdings begünstigt die Infrastruktur des Flughafens Tegel das sog. „Schwarzladen“, da an den einzelnen Terminals keine räumliche Trennung zwischen an- und abreisenden Passagieren besteht und die Terminals an mehreren Ausgängen verlassen werden können. Berlin, den 17. Mai 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016)