Drucksache 17 / 18 500 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung organisiert (Aufgaben, Befugnisse, Abläufe/Verfahren) und wo ist dies geregelt? Zu 1.: Die Innenrevision ist bei der Stabsstelle „Prüfbehörde EU-Finanzkontrolle, Antikorruption“ angesiedelt . Zu den Aufgaben der Innenrevision gehören Analyse und Prüfung von Verwaltungs- und Kontrollverfahren, Prüfung von Einzelmaßnahmen, Dokumentation der Mängel und Empfehlung zu Verbesserungen. Die Innenrevision ist zu Prüfzwecken zur Einsichtnahme in Akten befugt und kann ggf. Kopien von Unterlagen fertigen. Der Innenrevision sind zur Prüfung alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Einsichtnahme in Personalakten ist nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft und bedarf der Zustimmung der Personalakten führenden Stelle. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind zu beachten. Im Vorfeld einer Prüfung wird das betroffene Referat schriftlich informiert und es wird ein Vorgespräch anberaumt, das der beiderseitigen Information dienen soll. In der weiteren Abfolge werden aus den Haushaltsdaten Stichproben von Auszahlungen gezogen, aus denen dann sich die zu prüfenden Vorgänge ergeben. Nach Prüfung werden Entwürfe von Prüfberichten den betroffenen Stellen zur Stellungnahme übersandt. Die Stellungnahme wird im endgültigen Bericht berücksichtigt. Eine Nachverfolgung der Beseitigung der von Mängeln findet statt. 2. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung eingesetzt ? Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig? Zu 2.: Die Arbeitsgruppe Innenrevision verfügt über 1,95 Stellen (1 Vollzeitstelle Gruppenleitung, 0,75 Stelle Mitarbeiterin, 0,2 Stelle Leiterin der Stabsstelle). Alle Stellen sind besetzt und einsatzfähig. 3. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand, Anlass und Zeitraum sowie den wesentlichen Ergebnissen der jeweiligen Prüfung aufschlüsseln.) Zu 3.: In der 17. Legislaturperiode wurden ausschließlich Routineprüfungen durchgeführt. In 2012 wurde die Verfahrensweise bei der Annahme von Geschenken und Belohnungen ab dem Jahr 2008 geprüft. Aus der Prüfung ergaben sich keine besonderen Mängel. In 2013 wurde die Vergabe von sämtlichen Lieferleistungen im Bereich Geschäftsbedarf für die Jahre 2010-2012 geprüft. Aus der Prüfung ergaben sich keine besonderen Mängel. In 2014 wurden insgesamt acht Zuwendungsprojekte im Bereich Handwerkskammer und Tourismusförderung für die Jahre 2012-2013 geprüft. Im Fall eines Projektes wurde eine Rückforderung veranlasst, ansonsten ergaben sich keine besonderen Mängel aus der Prüfung. Im Jahr 2015 fanden Prüfungen zur Genehmigung der Annahme von Eintrittsund Freikarten statt. Ferner wurden diverse hausinterne Anfragen bearbeitet. Im Jahr 2016 fanden bislang stichprobenweise Prüfungen im Bereich Überbrückungshilfen für Straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende statt. Weitere Prüfungen im Bereich Zuwendungen sind anberaumt. Aus den Prüfungen im Jahr 2016 ergaben sich bislang keine Mängel. Die Vorgänge aus den einzelnen Bereichen wurden jeweils vollständig geprüft. D.h. beispielsweise im Fall von Zuwendungen wurden die einzelnen Vorgänge von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis geprüft. Grobe Verstöße gegen geltendes Recht bzw. korruptive oder korruptionsnahe Straftaten waren nicht zu ermitteln. 4. In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 500 2 Zu 4.: Eine besondere Verpflichtung zur Prüfung gibt es nicht. Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage einer jährlichen Planung nach Risikobewertung der Arbeitsgebiete . Hierbei werden Prüfungen Dritter (Wirtschaftsprüfergesellschaften ) berücksichtigt, die durch Vorgaben im Rahmen der Strukturfondsförderung durchgeführt werden . 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung im Originalwortlaut? (Bitte die Geschäftsanweisung beifügen .) Zu 5.: Die Innenrevision arbeitet auf der Grundlage der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung vom 06. März 2012. 6. Wer ordnet im Regelfall die Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die Interne Revision an und wer bzw. welche Stelle kann eine solche auch einleiten bzw. anordnen? Zu 6.: Die Prüfungen werden nicht angeordnet, sie ergeben sich wie unter 4. geschildert aus der jährlichen Prüfplanung. Selbstredend können Prüfungen durch die Leitung des Hauses angeordnet werden. 7. Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? Zu 7.: Siehe 3. Gravierende Verstöße wurden nicht festgestellt. Es wurden Empfehlungen hinsichtlich der zu verbessernden Dokumentation von Verfahrensabläufen und Verfahrensschritten bei Zuwendungen und Vergabevorgängen ausgesprochen. Vermögensschäden waren nicht festzustellen. Den Empfehlungen zur Mängelbeseitigung wurde regelmäßig entsprochen. 8. Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? Zu 8.: Ja, es liegen schriftliche Prüfberichte vor. 9. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht, Grad und Grund aufschlüsseln.) Zu 9.: Die Berichte sind nicht als Verschlusssache gem. § 45 GGO I eingestuft. 10. In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats-, Quartals- oder unregelmäßige Berichte) zu wessen Händen vor? Zu 10.: Es gibt den senatsverwaltungsübergreifenden Jahresbericht zur Evaluierung der „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung vom 6. März 2012“, der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz koordiniert wird. Darüber hinaus wurden keine zusammenfassenden Berichte erstellt. Berlin, den 19. Mai 2016 In Vertretung Henner B u n d e ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016)