Drucksache 17 / 18 501 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt organisiert (Aufgaben, Befugnisse, Abläufe/Verfahren) und wo ist dies geregelt? Antwort zu 1: Die Innenrevision ist Bestandteil des Referates Z IR der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das Referat Z IR beinhaltet die Aufgabenbereiche Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision und Zuwendungsprüfungen. Grundlage für die Einrichtung der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung /Innenrevision sind die seit 1998 zur Korruptionsprävention erlassenen „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung“ der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (zuletzt vom 06.03.2012, veröffentlicht im Amtsblatt [Abl.] Nr.12 vom 23.03.2012), die für alle Hauptverwaltungen des Landes Berlin bindend sind. Bei Aufklärung von Korruptionsdelikten seit Ende der 1990er Jahre, insbesondere auch im eigenen Hause, ist es dann in der Folge zu einer engen Zusammenarbeit mit der Landeskartellbehörde, der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt gekommen. Es ist den Beteiligten dabei deutlich geworden, dass nur in diesem Verbund eine wirkungsvolle Bearbeitung von Korruptionsdelikten zu erreichen ist. Die Kompetenzen der hiesigen Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung wurden über den Zuständigkeitsbereich für die eigene Behörde hinaus auf alle Baudienststellen des Landes Berlin erweitert. Das bedeutet, dass die Arbeitsgruppe zusätzlich für andere Dienststellen des Landes Berlin auf Anforderung der Staatsanwaltschaft, bzw. der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung sowie bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente auch auf Anforderung der jeweiligen Behördenleitung einer Baudienststelle tätig werden kann. Grundlage für diese Kompetenzerweiterung ist der Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Haushaltsplan 1999 – Drs. Nr. 13/3300 ( II. B. 45. ) vom 11. Dezember 1998, verbunden mit der Kenntnisnahme des Hauptausschusses am 24. März 1999. Hierüber wird der Hauptauschuss gesondert jährlich mit dem „Jahresbericht …. der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des Landes Berlin“ informiert. Die Begrifflichkeit der „Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des Landes Berlin“ ist insbesondere aus heutiger Sicht irritierend. Es handelt sich hier nicht um eine gesonderte Arbeitsgruppe, sondern um die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die wie oben beschrieben, gesondert auf Anforderung Dritter tätig werden kann. Der zeitliche und inhaltliche Schwerpunkt der Arbeit der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision liegt jedoch in der Ausübung der Tätigkeiten für und in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und deren nachgeordneten Behörden, entsprechend den o.g. „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung“. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesetzt? Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig? Antwort zu 2: Im Referat Z IR sind zurzeit insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (6,5 VZÄ). Die Aufgaben der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung /Innenrevision und Zuwendungsprüfung werden bei Bedarf auch sachgebietsübergreifend nach Arbeitsanfall wahrgenommen. Derzeit sind drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuwendungsprüfung zugeordnet, zwei Mitarbeiterinnen nehmen derzeit Aufgaben der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision wahr, der Refe- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 501 2 rats- und der Gruppenleiter sind für alle Aufgabenbereiche zuständig. Derzeit sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsatzfähig. Frage 3: In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand, Anlass und Zeitraum sowie den wesentlichen Ergebnissen der jeweiligen Prüfung aufschlüsseln.) Antwort zu 3: In der 17. Legislaturperiode ist die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision bisher in ca. 85 Angelegenheiten tätig geworden. Die Anlässe reichen von einfachen Beratungen der Mitarbeitenden in Fragen der Korruptionsprävention, des Sponsoring, der Durchführung von Vergaben, des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken über einfache Prüfungen bis hin zu umfangreichen Prüfkomplexen oder Prüfungen aufgrund von Hinweisen an den Vertrauensanwalt des Landes Berlin. Auch fordert der Rechnungshof des Landes Berlin nach seinen Prüfungen im Einzelfall die Durchführung weiterer Prüfungen in bestimmten Bereichen . Hinzu kommen die Fälle der o.g. Zusammenarbeit mit Dritten auf Anforderung. Im Einzelnen: 12 Prüfkomplexe mit diversen Einzelprüfungen in verschiedenen Fachbereichen. 12 anlassbezogene Prüfungen, darunter 4 Prüfungen aufgrund von Hinweisen über den Vertrauensanwalt des Landes Berlin, sowie 2 Strafanzeigen gegen Firmen wegen Betrugs. Mehrere Prüfungen und Folgeprüfungen bei den nachgeordneten Dienststellen, Landesdenkmalamt, Berliner Forsten, Fischereiamt, Pflanzenschutzamt. Als Ergebnis aller bisherigen Prüfungen kann festgestellt werden, dass die häufigsten gefundenen Fehler die Nichtbeachtung der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die fehlerhafte Auslegung des Vergaberechts sind. Korruptionsstraftaten konnten in der Legislaturperiode nicht nachgewiesen werden. Frage 4: In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? Antwort zu 4: Die Tätigkeit der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung /Innenrevision ist grundsätzlich in den - Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung- geregelt. Es wird ein jährlicher Prüfplan für die Routineprüfungen festgelegt , der sich u.a. aus dem hier erstellten Gefährdungsatlas ergibt. Hinzu kommen die nicht planbaren anlassbezogenen Prüfungen. Frage 5: Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Originalwortlaut? (Bitte die Geschäftsanweisung beifügen .) Antwort zu 5: In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt es seit dem 1. Juni 2005 eine Richtlinie für die Arbeit der Innenrevision, einen Verhaltenskodex gegen Korruption und eine Richtlinie für die Arbeit der Gruppe Korruptionsbekämpfung (Anlage). Nach den bedauerlichen Fällen von Korruption in der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Behördenleitung gemeinsam mit dem Personalrat entschieden , die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses für das Thema Korruptionsprävention zu sensibilisieren . Gleichzeitig wurde die innerhäusige Akzeptanz der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision durch die Aufklärung über deren Befugnisse deutlich erhöht. Eine gesonderte Geschäftsanweisung ist jedoch nicht zwingend notwendig. Die Befugnisse der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung sind ebenfalls Bestandteil der „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung“. Frage 6: Wer ordnet im Regelfall die Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die Interne Revision an und wer bzw. welche Stelle kann eine solche auch einleiten bzw. anordnen? Antwort zu 6: Die Einleitung einer Prüfung wird im Regelfall vom Referat Z IR selbst initiiert. Sie richtet sich nach dem jährlichen Prüfplan, dem Gefährdungsatlas, den bisherigen Erfahrungen und getroffenen Feststellungen (Folgeprüfungen) oder auch Prüfungsergebnissen des Rechnungshofes zu Aufgaben- und Themenbereichen. Frage 7: Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? Antwort zu 7: Festgestellte Mängel werden kollegial besprochen, mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Vorgesetzten erörtert und abgestellt . In Einzelfällen werden Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den defizitären Rechts- und Fachgebieten angeregt. In der Regel handelt es sich um Bearbeitungsfehler. Oberstes Ziel ist es, Schaden vom Land Berlin abzuwenden. Korruptionsdelikte wurden in dieser Legislaturperiode nicht festgestellt. (Art der Mängel siehe 3.) Frage 8: Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 501 3 Antwort zu 8: Zu Beratungen und kollegialen Hilfestellungen werden keine Berichte gefertigt. Bei Prüfungen fertigt die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung /Innenrevision Prüfvermerke. Die Prüfvermerke gehen an den geprüften Bereich und sollen dort zum geprüften Vorgang genommen werden. Um unnötigen Schriftverkehr innerhalb der Verwaltung zu vermeiden und die Innenrevision nicht als zusätzliche Arbeitsbelastung zu installieren, erwartet die Innenrevision keine schriftlichen Stellungnahmen zu den Prüfberichten. Es wird jedoch erwartet, dass die im Prüfvermerk enthaltenen Anregungen vom Fachbereich umgesetzt werden. In bedeutsamen Fällen wird davon jedoch abgewichen und der Erörterungsumfang ausgeweitet. Es werden auch Folgeprüfungen durchgeführt, um die Wirksamkeit der geänderten Arbeitsabläufe zu prüfen. Das Prüfungs- und Berichtswesen folgt damit den „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung“. Frage 9: Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht , Grad und Grund aufschlüsseln.) Antwort zu 9: Nein. Frage 10: In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats-, Quartalsoder unregelmäßige Berichte) zu wessen Händen vor? Antwort zu 10: Das Referat Z IR berichtet dem Abgeordnetenhaus , wie oben beschrieben, jährlich über die Arbeit der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des Landes Berlin Darüber hinaus berichtet das Referat Z IR jährlich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen der Evaluierung der „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung “ über die geleistete Arbeit der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung/Innenrevision für den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 13. Mai 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) S17-18501 s1718501_Anlage