Drucksache 17 / 18 502 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz organisiert (Aufgaben, Befugnisse, Abläufe/Verfahren) und wo ist dies geregelt? Zu 1.: Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz besteht eine zentrale "Arbeitsgruppe Innenrevision/Anti-Korruption", die unmittelbar der Leitung des Staatssekretärs untersteht, für alle nachgeordneten Behörden zuständig ist und deren Schwerpunkt in der Korruptionsprävention zu sehen ist. Grundlage für die Prüftätigkeit und die damit verbundenen Befugnisse sind die „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsprävention in der Hauptverwaltung “ vom 6. März 2012 (Amtsblatt Seite 442). 2. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eingesetzt? Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig? Zu 2.: Der „Arbeitsgruppe Innenrevision/Anti-Korruption “ der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gehören gegenwärtig 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, davon 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Senatsverwaltung und 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den nachgeordneten Justizbehörden. Die Tätigkeit in der Arbeitsgruppe wird von allen Mitgliedern neben ihren Aufgaben in ihren jeweiligen Dienstbehörden ausgeübt. Sie werden von ihren Dienstbehörden lediglich im Umfang des für die Arbeitsgruppentätigkeit erforderlichen Zeitrahmens freigestellt. 3. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand , Anlass und Zeitraum sowie den wesentlichen Ergebnissen der jeweiligen Prüfung aufschlüsseln.) Zu 3.: Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sind in der 17. Legislaturperiode 13 routinemäßige Innenrevisionsprüfungen festgelegt und durchgeführt worden: a) Im September 2012 die Prüfung der Verwertung /Vernichtung rechtskräftig eingezogener Asservate durch die Gemeinsame Asservatenstelle bei der Staatsanwaltschaft Berlin; b) im Oktober 2012 die Prüfung der Vergabe von Honoraraufträgen beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt (GJPA) Berlin-Brandenburg; c) im Mai 2014 die Prüfung der Verfahrensabläufe (Beschaffung von Materialien bis zum Verkauf der Produkte ) in dem Arbeitsbetrieb Tischlerei der Justizvollzugsanstalt Tegel; d) im September 2014 die Prüfung der Beschaffung und Bevorratung von Medikamenten für Strafgefangene in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit (Arztgeschäftsstellen ; Umsetzung in der JVA Moabit; Einhaltung der Dienstanweisung); e) im November 2014 die Prüfung von Stundungen, Erlasse und Niederschlagungen von Forderungen (bis 3000 €) bei der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (Amtsgericht Spandau); f) im Februar 2015 die Prüfung des Sammelfonds für Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA“) bei dem Kammergericht; Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 502 2 g) im Februar 2015 die Prüfung der im Amtsgericht Tiergarten innerbehördlich installierten Kontrollmechanismen zur Einschränkung bzw. zum Ausschluss von Unregelmäßigkeiten bzw. Korruptionsrisiken, sowie die in diesem Zusammenhang erfolgten internen Geschäftsprüfungen durch Inaugenscheinnahme der entsprechenden Prüfberichte/-protokolle; h) im Juli 2015 die Prüfung der Einnahmen der Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Tiergarten im Haushaltsjahr 2014 unter besonderer Berücksichtigung der Einführung des Hinterlegungs-Fachverfahrens DEPOS; i) im Oktober 2015 die Prüfung der unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Kosten- und Gebühreneinziehung beim Sozial- und Verwaltungsgericht j) im November 2015 die Prüfung der Einziehung der Haftkosten ab Juli 2014 in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin; k) im März 2016 die Prüfung von IT-Planung und Beschaffung sowie die Ausschöpfung vorhandener konsumtiver und investiver Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2015 im Bereich des Kammergerichts; l) im März 2016 die Prüfung von IT-Planung und Beschaffung sowie Ausschöpfung vorhandener konsumtiver und investiver Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2015 im Bereich der Zentralen IT-Stelle der Berliner Justizvollzugsanstalten bei der JVA Plötzensee; m) Im März 2016 die Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr 2015 in den Bereichen: Dienstleistungen für Küche und Gastronomie, Dienstleistungen im Rahmen der Beschäftigung und Qualifizierung der Gefangenen sowie Dienstleistungen für Bildung und Freizeitmaßnahmen der Gefangenen unter Einbeziehung von Dritten in der JVA Heidering. Die Prüfungen zu k) – m) sind noch nicht abgeschlossen . Die abgeschlossenen Prüfungen verliefen im Ergebnis negativ. Beanstandungen im Sinne des Prüfungsauftrags wurden nicht festgestellt. Soweit gleichwohl Verbesserungsmöglichkeiten im Arbeitsablauf ersichtlich wurden, sind diese festgehalten und dem betroffenen Stellen mitgeteilt worden. Siehe auch Antwort zu Frage 7. Zusätzlich ist im Juni 2013 eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt worden. Prüfung der Personaleinsatzplanung und deren Vollzug im Bereich des ärztlichen Dienstes des Justizvollzugskrankenhauses Berlin in den Jahren 2012/2013, schwerpunktmäßig die Handhabung des Bereitschaftsdienstes. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Planung, Verteilung und Durchführung des Bereitschaftsdienstes im Justizvollzugskrankenhaus festgestellt. 4. In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? Zu 4.: Verbindliche Prüfungspläne für die Innenrevision bestehen nicht. Die Arbeitsgruppe führt routinemäßige und anlassbezogene Prüfungen durch, die in der Regel in den quartalsmäßig stattfindenden Arbeitsgruppensitzungen bzw. aus besonderem Anlass vorher festgelegt werden. 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Originalwortlaut ? (Bitte die Geschäftsanweisung beifügen.) Zu 5.: Maßgebliche Grundlage für die Prüftätigkeit sind die unter 1. genannten „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsprävention in der Hauptverwaltung “. Des Weiteren orientiert sich die Prüftätigkeit an den „Handlungsempfehlungen an die Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung bei der Durchführung von Prüfungen “, die von den Mitgliedern der bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eingerichteten Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung im Jahr 2014 erarbeitet wurden (siehe Anlage). Eine gesonderte Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gibt es nicht und wird wegen der vorgenannten Regelungen (Richtlinien und Handlungsempfehlungen) auch nicht für erforderlich gehalten. 6. Wer ordnet im Regelfall die Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die Interne Revision an und wer bzw. welche Stelle kann eine solche auch einleiten bzw. anordnen? Zu 6: Neue Prüfaufträge werden durch die Arbeitsgruppe beschlossen und durch den Leiter an die einzelnen Mitglieder vergeben. Die Arbeitsgruppe tagt in der Regel quartalsmäßig. Bei anlassbezogenen Prüfungen erfolgt eine Anordnung unmittelbar. 7. Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? Zu 7: In allen abgeschlossenen Prüfungen konnten keine Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Anhaltspunkte im Zusammenhang mit Korruption festgestellt werden. Handlungsempfehlungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere die Transparenz und die Dokumentation des Verwaltungshandelns betreffend, wurden entsprechend von den betroffenen Bereichen umgesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 502 3 Im Ergebnis aller Prüfungen war festzustellen, dass die internen Kontrollmechanismen, soweit die genannten Prüffelder betroffen waren, greifen. Sie sind geeignet und als hinreichend anzusehen. 8. Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? Zu 8: Für alle unter 3. genannten Prüfungen liegen schriftliche Prüfberichte über den Ablauf der Prüfung, das Ergebnis, Handlungsempfehlungen sowie Lösungs- und Verbesserungsvorschläge vor. 9. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht , Grad und Grund aufschlüsseln.) Zu 9: Die schriftlichen Prüfberichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sind nicht als Verschlusssache eingestuft. 10. In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats-, Quartals- oder unregelmäßige Berichte) zu wessen Händen vor? Zu 10: Grundsätzlich werden die Prüfberichte nach abgeschlossener Prüfung dem Leiter der Arbeitsgruppe „Innenrevision/Anti-Korruption“ vorgelegt und im Rahmen einer anschließenden Arbeitsgruppensitzung gemeinsam diskutiert. Danach werden die Prüfungsfeststellungen und Prüfungsempfehlungen in der Regel den betroffenen Bereichen zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt und ggf. mit ihnen und erforderlichenfalls auch mit der vorgesetzten Dienststelle erörtert. Berlin, den 19. Mai 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016) S17-18502 Anlage zur S 17-18502