Drucksache 17 / 18 503 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport organisiert (Aufgaben, Befugnisse, Abläufe/Verfahren) und wo ist dies geregelt? 2. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesetzt? Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig? 3. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand, Anlass und Zeitraum sowie den wesentlichen Ergebnissen der jeweiligen Prüfung aufschlüsseln.) 4. In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Originalwortlaut? (Bitte die Geschäftsanweisung beifügen.) 6. Wer ordnet im Regelfall die Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die Interne Revision an und wer bzw. welche Stelle kann eine solche auch einleiten bzw. anordnen? 7. Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? 8. Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? 9. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht, Grad und Grund aufschlüsseln.) 10. In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats-, Quartals- oder unregelmäßige Berichte) zu wessen Händen vor? Zu 1. bis 10.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verfügt über keine Innenrevision im Sinne des Fragestellers . Berlin, den 18. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2016)