Drucksache 17 / 18 504 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen organisiert (Aufgaben, Befugnisse, Abläufe /Verfahren) und wo ist dies geregelt? Zu 1.: Aufgabe der Inneren Revision der Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen für die Berliner Finanzämter (IR) ist die Unterstützung der Leitung der Landesfinanzverwaltung bei der Ausübung der Dienstund Fachaufsicht. Sie nimmt insofern eine unabhängige Prüf- und Kontrollfunktion wahr. Der IR obliegt zudem die Aufgabe der Durchführung der unvermuteten Prüfungen im Erhebungsverfahren nach § 78 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Vorsteherinnen und Vorsteher der Finanzämter sind verpflichtet, bei Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die auf strafbare Handlungen oder vorsätzliche Verletzung von Dienstvorschriften hindeuten , unverzüglich die IR zu benachrichtigen. Die IR prüft im Rahmen ihrer Verantwortung den gesamten Aufgabenbereich der Berliner Finanzämter auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung. Dabei soll sie Abweichungen und Schwachstellen aufdecken und Empfehlungen für deren Beseitigung und künftige Vermeidung geben. Die Tätigkeit umfasst auch die Prüfung der Sicherheit der ablauf- und aufbauorganisatorischen Regelungen sowie der formellen und materiellen Richtigkeit der Vorgangsbearbeitung. Die Arbeitsabläufe sind zudem auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Die IR hat auch Sachverhalte aufzuklären, bei denen sich der Verdacht auf strafbare Handlungen oder arbeitsoder dienstrechtliches Fehlverhalten ergibt. Ihre Aufgabe beschränkt sich in diesen Fällen auf eine interne Verwaltungsermittlung ausschließlich zur Tatsachenfeststellung. In Erfüllung ihrer Aufgaben kann die IR alle Prüfungen vornehmen, alle Unterlagen und elektronisch gespeicherte Daten einsehen und verlangen, dass ihr alle gewünschten Auskünfte erteilt werden sowie Einrichtungen und sonstige Gegenstände zugänglich sind. Die Prüfungen der IR erfolgen als Routineprüfungen und als anlassbezogene Prüfungen. Zudem hat die IR eine präventive Funktion, indem sie dazu beiträgt die Kultur, Qualität, Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns nachhaltig zu verbessern. Die Auswahl der zu prüfenden Finanzämter erfolgt nach sachbezogenen Kriterien. Es wird darauf geachtet, dass alle Berliner Finanzämter einem möglichst gleichmäßigen Prüfungsturnus unterliegen. Die für Zahlungen oder Buchungen zuständigen Stellen (vgl. Fach 1 Teil 1 Nr. 1 DA Erhebung) sind nach § 78 LHO mindestens jährlich unvermutet zu prüfen. Mittels Runderlass Org-Nr. 297 vom 25.06.2014 (nicht zu veröffentlichen) sind die Regelungen zur Durchführung von Prüfungen der Inneren Revision und von unvermuteten Prüfungen im Erhebungsverfahren durch die Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen im Geschäftsbereich bekannt gegeben worden. In der Abteilung VD der Senatsverwaltung für Finanzen ist eine Dienstkraft (0,50 VZÄ) vorrangig mit dem Aufgabengebiet Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eingesetzt. 2. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingesetzt? Wie viele davon sind tatsächlich einsatzfähig? Zu 2.: Derzeit sind 6 Mitarbeiter*innen (6,00 VZÄ) in der Steuerabteilung in der Inneren Revision eingesetzt und tatsächlich einsatzfähig. In der Abteilung VD ist eine Dienstkraft (0,50 VZÄ) tätig und tatsächlich einsatzfähig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 504 2 3. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand, Anlass und Zeitraum sowie den wesentlichen Ergebnissen der jeweiligen Prüfung aufschlüsseln.) Zu 3.: Siehe beigefügte Anlage. 4. In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? Zu 4.: Das Deutsche Institut für Interne Revisionen e.V. führt in seinem Thesenpapier „Grundsätze der Innenrevision (IR) in öffentlichen Instituten“ aus, dass die Größe der IR die Prüfung aller relevanten Prüffelder innerhalb von 5 bis 7 Jahren ermöglichen sollte. Bis zum Jahr 2012 lag der Prüfungsturnus bei IR-Routineprüfungen mit einem fünfjährigen Prüfungszeitraum in der Berliner Steuerverwaltung im Durchschnitt bei 6,79 Jahren. Der Prüfungsturnus hat sich jedoch angemessen an den behördenspezifischen Kriterien zu orientieren, etwa an Risikopotenzial, Größe, Struktur und Komplexität der Aufgabe. Im Kalenderjahr 2015 betrug das Kassensoll der Berliner Finanzämter 25.224 Mrd. €. Mit Hilfe von 7.123 Beschäftigten wurden in 2015 bei ca. 60 verschiedenen Steuer- und Abgabearten 4.177.264 Steuerkonten verwaltet , 3.791.858 Steuerbescheide erlassen sowie 1.106.778 Mahnungen und Zahlungserinnerungen jährlich versendet . Wegen des höheren Risikos eines möglichen Betrugs und dessen Auswirkung im Vergleich zu anderen Verwaltungen mit geringerem Kassenaufkommen und weniger diversifizierter Aufgabenstellung sowie Anzahl an Kunden wurde entschieden, den Prüfungsturnus auf alle 2 – 3 Jahre festzulegen, um eine Anschlussprüfung sicherzustellen . Die Innere Revision ist bemüht diesen Prüfungsturnus einzuhalten und alle Berliner Finanzämter routinemäßig zu prüfen. Hinzu kommen außerordentliche Prüfungen durch Eingaben Dritter (Amtsleitungen, Staatsanwaltschaft , Bürgereingaben, usw.). 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen im Originalwortlaut? (Bitte die Geschäftsanweisung beifügen.) Zu 5.: Die Geschäftsanweisung ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Sie kann von Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Angaben zu Frage 1 entstammen in Auszügen dieser Geschäftsanweisung und sind wörtlich zitiert. 6. Wer ordnet im Regelfall die Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die Interne Revision an und wer bzw. welche Stelle kann eine solche auch einleiten bzw. anordnen? Zu 6.: Die Einleitung/Anordnung einer Prüfung erfolgt durch die Leiterin der Steuerabteilung oder ihren Vertreter. Eine Einleitung ist jeweils erforderlich auch bei Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft oder Anfragen des Landeskriminalamts. 7. Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? Zu 7.: Die Finanzämter wurden mittels Berichten über die Prüfungsfeststellungen unterrichtet und ggf. werden bestehende Arbeitsabläufe unter sicherheitsrelevanten Aspekten aufgrund der Prüfungsfeststellungen geändert. Bei ungerechtfertigten Datenabrufen und anderen vorsätzlichem Fehlverhalten wurden/werden Disziplinarverfahren sowie Strafverfahren gegen die betreffenden Beschäftigten eingeleitet. 8. Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? Zu 8.: Zu jeder durchgeführten Prüfung wird ein schriftlicher Bericht verfasst, der auch dem Rechnungshof von Berlin in anonymisierter Form zur Kenntnis gegeben wird. 9. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht, Grad und Grund aufschlüsseln.) Zu 9.: Die Berichte sind nicht als Verschlusssache eingestuft. Sie werden den Amtsleitungen der Finanzämter bzw. der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. Auf die Bestimmungen des Datenschutzes bzw. des Steuergeheimnisses wird geachtet. An den Rechnungshof gehen die Berichte nur in anonymisierter Form. In den Berichten zu den Routineprüfungen werden zudem niemals Dienstkräfte namentlich benannt. Die Auswertungen erfolgen immer anonymisiert fallbezogen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 504 3 10. In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatsverwaltung für Finanzen zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats-, Quartals- oder unregelmäßige Berichte ) zu wessen Händen vor? Zu 10.: Seit dem Prüfungsjahr 2012 werden die wesentlichen Feststellungen der Prüfungen der Inneren Revision zusammengestellt und veröffentlicht. Der Bericht ergeht an die Vorsteherinnen und Vorsteher der Berliner Finanzämter. Ferner ist er der Referatsleiterin und den Referatsleitern der Steuerabteilung der SenFin im Umlaufverfahren zur Kenntnis zu geben. Ab dem Prüfungsjahr 2014 wurde zusätzlich eine Aufstellung (Management -Summary) über alle Feststellungen beigefügt, die eine Änderung der bestehenden Verwaltungsvorschriften oder Arbeitsabläufe geboten erscheinen lassen bzw. die auf fehlende Verfahrensregelungen hindeuten. Der Jahresbericht wird durch die Abteilungsleiterin Steuer bekannt gegeben. Jahresberichte über die Tätigkeit der Innenrevision der Senatsverwaltung für Finanzen werden darüber hinaus jeweils zum Ende des Monats Februar eines Jahres der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu Händen der bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichteten Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe vorgelegt. Berlin, den 18. Mai 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016) 1/5 Anlage zu Frage 3. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/ 18 504 - Übersicht Prüfungen 2012 - 2016 Geprüftes Finanzamt Prüfung in der Zeit vom … bis … Bericht vom … Az. … Prüfungsschwerpunkte Körperschaften I 23.05. – 01.08.2011 26.01.2012 IR – O 1557 – 14/2011 (27/08) Geschäftsstelle, Festsetzung, Vereine Prenzlauer Berg 07.11.2011 – 27.01.2012 05.03.2012 IR – O 1557 – 30/2011 (31/05) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren Charlottenburg 05.03.- 13.04.2012 11.06.2012 IR – O 1557 - 4/2012 (13/05) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren Schöneberg 26.07.-31.08.2012 28.09.2012 IR – O 1557 - 18/14 (6/2012) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle Schöneberg 20.06.-09.08.2012 19.09.2012 IR – O 1557 – 18/13 (5/2012) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren Pankow/Weißensee 17.04. - 30.06.2012 14.10.2012 IR – O 1557 - 01/2012 (35/07) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren Reinickendorf 01.11.- 18.12.2012 17.01.2013 IR O 1557 – 17/13 (13/2012) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren, Vollstreckungsverfahren Tempelhof 15.10. – 28.11.2012 31.01.2013 IR – O 1557 – 21/13 (10/2012) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren 2/5 Geprüftes Finanzamt Prüfung in der Zeit vom … bis … Bericht vom … Az. … Prüfungsschwerpunkte Reinickendorf 21.01. - 08.03.2013 10.06.2013 IR – O 1557 - 4/2013 (17/14) Festsetzungs- und Erhebungsstelle Steglitz 28.02. - 04.06.2013 18.07.2013 IR – O 1557 - 12/2012 (20/13) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren Körperschaften II 18.04. - 30.05.2013 22.10.2013 IR – O 1557 - 05/2013 (37/05) außerordentliche Prüfung (ao.) Innenrevisionsprüfung (Geschäftsführung eines Vollziehungsbeamten) und Vollstreckungsstelle Körperschaften III 12.08.2013 20.08.2013 IR – O 1557 – 10/2013 (29/03) ao. Innenrevisionsprüfung (unbefugter Datenabruf) Spandau 31.07. - 16.10.2013 12.11.2013 IR – O 1557 - 14/2012 (19/18) Geschäftsstelle, Festsetzungs- und Erhebungsstelle Treptow-Köpenick 28.08. - 18.10.2013 10.02.2014 IR – O 1557 – 7/2013 (36/04) Geschäftsstelle, Festsetzungsverfahren Fahndung und Strafsachen 10.02. - 24.03.2014 22.05.2014 IR – O 1557 – 15/2013 (38/04) ao. Innenrevisionsprüfung (Verdacht illegaler Datenabrufe und Weitergabe von Daten an Dritte) Geschäftsstelle sowie Einheitssachgebiete (Steufa und BuStra) Wilmersdorf 05.02.2014 06.02.2014 IR – O 1557 – 2/2014 (24/12) ao. Innenrevisionsprüfung (StDAV, § 30 AO) 3/5 Geprüftes Finanzamt Prüfung in der Zeit vom … bis … Bericht vom … Az. … Prüfungsschwerpunkte Reinickendorf 14.04. – 07.05.2014 07.05.2014 IR – O 1557 – 7/2014 (17/15) ao. Innenrevisionsprüfung (StDAV, § 30 AO) Lichtenberg 30.06. - 08.08.2014 24.09.2014 IR – O 1557-4/2014 (32/03) Geschäftsstelle und Festsetzung Prenzlauer Berg 18.07. - 21.07.2014 03.11.2014 IR – O 1557-6/2014 (31/06) ao. Innenrevisionsprüfung (Geschäftsführung der Vollziehungsbeamten) und Erhebung (Vollstreckung) Wedding 10.11. - 16.12.2014 19.01.2015 IR – O 1557 – 5/2014 (23/14) Geschäftsstelle und Festsetzung Fahndung und Strafsachen 10.02. – 24.03.2014 13.02.2015 IR – O 1557 – 15/2013 (38/04) Geschäftsstelle, Eingangsverwaltung, Einheitssachgebiete Steufa und BuStra Mitte/Tiergarten 25.02.2015 26.02.2015 IR – O 1557 -2/2015 (34/05) ao. Bürgereingabe zu einem Finanzamtsbediensteten Körperschaften IV 08.09.2014 – 14.04.2015 22.05.2015 IR – O 1557 – 10/2014 (30/07) ao. Innenrevisionsprüfung (Geschäftsführung der Vollziehungsbeamten) und Erhebung (Vollstreckung) SenFin 23.05. – 29.05.2015 17.06.2015 IR – O 1557 – 5/2015 (89/01) ao. Dienstgeschäfte eines Beschäftigten Marzahn-Hellersdorf 21.11.2013 – 29.01.2015 18.06.2015 IR – O 1557 – 13/2013 (33/06) Geschäftsstelle und Festsetzung 4/5 Geprüftes Finanzamt Prüfung in der Zeit vom … bis … Bericht vom … Az. … Prüfungsschwerpunkte Körperschaften IV 27.04.2015 – 30.06.2015 09.07.2015 IR – O 1557 – 1/2015 (30/08) Geschäftsstelle und Festsetzung Wilmersdorf 13.07.2015 – 24.09.2015 08.10.2015 IR – O 1557 – 3/2015 (24/13) Geschäftsstelle und Festsetzung Zehlendorf 19.06.2015 – 02.09.2015 10.11.2015 IR – O 1557 -11/2015 (25/13) Geschäftsstelle und Festsetzung Reinickendorf 12.10.2015 – 13.11.2015 09.12.2015 IR – O 1557 – 17/2015 (17/16) ao. Strafanzeige beim LKA wegen Verdacht illegaler Datenabrufe und Weitergabe von Daten an Dritte Körperschaften II 26.10.2015 – 03.12.2015 09.12.2015 IR – O 1557 – 19/2015 (37/06) Geschäftsstelle und Festsetzung Prenzlauer Berg 11.12.2015 – 22.02.2016 25.02.2016 IR – O 1557 – 21/2015 (31/07) Geschäftsstelle und Festsetzung 5/5 Geprüftes Finanzamt Prüfung in der Zeit vom … bis … Bericht vom … Az. … Prüfungsschwerpunkte Pankow/Weißensee 11.12.2015 – 22.03.2016 24.03.2016 IR – O 1557 – 22/2015 (35/08) Geschäftsstelle und Festsetzung Allgemein Finanzämter 04.03. – 24.03.2016 29.03.2016 IR – O 1557 – 1/2016 Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Strafanzeige Verstoß gegen Datenschutz Reinickendorf 10.12.2015 – 07.04.2016 22.04.2016 IR – O 1557 – 17/2015 (17/16) Geschäftsstelle (Datenabrufe nach der StDAV) Allgemein Finanzämter 30.10.2015 – 15.01.2016 18.04.2016 IR – O 1557 – 20/2015 Verletzung von Dienstgeheimnissen und unbefugte Hilfe in Steuersachen Wedding 23.06.2015 – 06.07.2015 28.04.2016 IR – O 1557 – 13/2015 (23/15) ao. Diebstahl von gepfändeten Wertgegenständen Zusätzlich wurden im Zentralen Zahlungsverkehr für die Berliner Finanzämter (ZZFÄ) sowie in allen 21 Berliner Finanzämtern, die Kassenaufgaben wahrnehmen, jährlich unvermutete Prüfungen im Erhebungsverfahren nach § 78 Landeshaushaltsordnung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfungen wird überprüft, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt und die Wertgegenstände vollständig vorhanden sind. Ferner ist festzustellen, ob der Zahlungsverkehr ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und ob die Bücher richtig geführt worden sind, die erforderlichen Belege vorhanden und ordnungsgemäß sind, die Kassengeschäfte zweckmäßiger erfolgen könnten sowie die Kassensicherheit nach innen und außen gewährleistet ist. Somit die Prüfung der Ablauforganisation auch in sicherheitsmäßiger Hinsicht der Erhebungsstellen und deren Effektivität und Effizienz jährlich sichergestellt ist. S17-18504 S17-18504-AE-Anlage-16-5-18