Drucksache 17 / 18 506 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Innenrevision bei der Senatskanzlei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Innenrevision bei der Senatskanzlei organisiert (Aufgaben, Befugnisse, Abläufe/Verfahren) und wo ist das geregelt? Zu 1.: In der Senatskanzlei gibt es zwei Anti-Korruptionsbeauftragte sowie eine Arbeitsgruppe Anti-Korruption . Die Funktion des Anti-Korruptionsbeauftragten umfasst auch Aufgaben der Innenrevision, wie die Prüfung der richtigen Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften . In der Senatskanzlei Stamm ist die Aufgabe im Justitiariat, in der Kulturabteilung im Servicebereich Finanzen/Prüfgruppe angesiedelt. Innenrevision wird zudem auch durch die Beauftragten für den Haushalt durchgeführt. 2. Wie viele Mitarbeiter/innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit in der Innenrevision bei der Senatskanzlei eingesetzt? Wie viele sind davon tatsächlich einsatzfähig ? Zu 2.: Zwei einsatzfähige Dienstkräfte sind mit der Funktion des Anti-Korruptions-beauftragten betraut worden . In der Arbeitsgruppe Anti-Korruption arbeiten 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Außerdem werden durch die Titelverwalter im Bereich der Beauftragten für den Haushalt Aufgaben der Innenrevision durch Prüfung von Zahlungsanordnungen durchgeführt. Die Funktionen werden jeweils neben anderen Aufgaben wahrgenommen. 3. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es in der 17. Legislaturperiode zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision bei der Senatskanzlei gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand, Anlass und Zeitraum sowie wesentlichen Ergebnissender jeweiligen Prüfung aufschlüsseln .) Zu 3.: Die Prüfung der rechtmäßigen Umsetzung der Vorschriften erfolgt im laufenden Geschäft. Darüber hinaus gab es keine anlassbezogenen Prüfungen. 4. In welchen Fällen leitet die Innenrevision auf eigene Initiative hin Prüfungen oder Untersuchungen ein bzw. ist qua Geschäftsordnung/Dienstvorschrift zur Einleitung einer solchen verpflichtet? Zu 4.: Sofern entsprechend der zu 5.) genannten Richtlinien oder nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) begründete Erkenntnisse vorliegen. 5. Wie lautet die Geschäftsanweisung über die Aufgaben und Befugnisse der Innenrevision bei der Senatskanzlei im Originalwortlaut? (Bitte Geschäftsanweisung beifügen.) Zu 5.: Aufgaben, Befugnisse, Abläufe und Verfahren richten sich grundsätzlich nach dem Rundschreiben zu den Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsprävention in der Hauptverwaltung vom 6. März 2012 (Abl., S.442) und den Handlungsempfehlungen an die Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung bei der Durchführung von Prüfungen der Anti-Korruptions- Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung aus dem Jahr 2014. 6. Wer ordnet im Regelfall die Einleitung einer Prüfung oder Untersuchung durch die interne Revision an und wer bzw. welche Stelle kann eine solche auch einleiten bzw. anordnen? Zu 6.: Die Anti-Korruptionsbeauftragten und die Beauftragten für den Haushalt. Zudem haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, diesen Personen Hinweise zu geben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 506 2 7. Welche Mängel wurden bei den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatskanzlei jeweils festgestellt und welche Konsequenzen wurden jeweils daraus gezogen? Zu 7.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann keine detaillierte Auskunft erfolgen. In dieser Legislaturperiode gab es nur einen Fall, der zu einer maßgeblichen Beanstandung führen könnte. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen . 8. Liegen zu den unter 3. genannten Prüfungen der Innenrevision bei der Senatskanzlei jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? Zu 8.: Vgl. Antwort zu 7. 9. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision bei der Senatskanzlei jeweils als Verschlusssache eingestuft ? Wenn ja, mit welchem Grad und warum jeweils? (Bitte nach Bericht, Grad, und Grund aufschlüsseln.) Zu 9.: Vgl. Antwort zu 7. 10. In welcher Form legt die Innenrevision bei der Senatskanzlei zusammenfassende Berichte (Jahres-, Monats- , Quartals- oder unregelmäßige Berichte) zu wessen Händen vor? Zu 10.: Zu den Prüfergebnissen wird der Chef der Senatskanzlei anlassbezogen unmittelbar informiert. Hierzu haben die Anti-Korruptionsbeauftragten und die Beauftragten für den Haushalt ein unmittelbares Vortragsrecht beim Chef der Senatskanzlei. Berlin, den 19. Mai 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016)