Drucksache 17 / 18 509 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2016) und Antwort Bildungschancen für Geflüchtete erhöhen: Zugang zum Studium ermöglichen II - Gibt es zu wenige Plätze in den Studienkolleg-Kursen der FU und TU? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: An den Studienkollegs der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin bestehen folgende Kurse: • Kurse nach der Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. April 1994 i. d. F. vom 21. September 2006). Diese Kurse bereiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die einer deutschen nicht gleichwertig ist, auf die Feststellungsprüfung vor. Diese Kurse sind nach Punkt 2.2 der o.g. Rahmenordnung in zwei Semester gegliedert. Eingangssemester für das Studienkolleg ist das erste Semester (Unterkurs). • Kurse nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG). Es handelt sich dabei um Angebote , die bestehende Nachteile bei ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern im Studium ausgleichen sollen. Zu diesen Angeboten gehören Sprachkurse mit dem Ziel der Erreichung des für ein Studium erforderlichen Sprachniveaus für Personen, die bereits über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen, die einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist (direkte HZB). Diese Kurse werden nur für Flüchtlinge angeboten. Die Mitteilungen zu 2. bis 5. beziehen sich ausschließlich auf Kurse nach der Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. April 1994 i. d. F. vom 21. September 2006). 1. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 11. Januar 2016, dass von den zur Verfügung gestellten 900.000 Euro für Flüchtlingsprojekte an Hochschulen und Universitäten ca. 530.000 Euro für „Maßnahmen“ verwendet werden würden, um „vorhandene Lücken bei den Hochschulzugangsvoraussetzungen“ zu schließen. Dazu gehört, so die Senatsverwaltung, die Erweiterung der Angebote der Studienkollegs. Im Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 28. Januar 2016 an den Ausschuss für Wissenschaft ist die Rede von zusätzlichen Studienkolleg-Kursen an der Freien Universität (FU) und an der Technischen Universität (TU). Wie viele zusätzliche Studienkolleg-Kurse wurden wann an der FU und an der TU eingerichtet? Zu 1.: Aus den durch den Senat bereitgestellten Mitteln haben die Hochschulen an deren Studienkollegs nach eigenen Angaben folgende Kurse eingerichtet: Kurse für Flüchtlinge wurden bisher am Studienkolleg der Technischen Universität Berlin im November 2015, März und Mai 2016 mit jeweils 25 Teilnehmenden eingerichtet . Derzeit bestehen damit dort drei Kurse mit Plätzen für jeweils 25 Teilnehmende. Es handelt sich dabei nicht um Kurse nach der o. g. Rahmenordnung, sondern um Angebote nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BerlHG. Am Studienkolleg der Freien Universität Berlin wurde im Sommersemester 2016 ein Studienkolleg-Kurs (Deutschkurs) mit 21 Teilnehmenden eingerichtet. Auch hier handelt es sich nicht um einen Kurs nach der o. g. Rahmenordnung, sondern um ein Angebot nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BerlHG. Neben der dargestellten Finanzierung studienvorbereitender Maßnahmen für Flüchtlinge durch den Senat für das Jahr 2016 ist mittelfristig eine Weiterführung und Aufstockung dieser Maßnahmen auch durch Bundesmittel gewährleistet. Der Bund hat über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Mittel zur Verfügung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 509 2 gestellt (Programm Integra), mit denen Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2019 finanziert werden können. Ein gutes Beispiel ist die Technische Universität Berlin, der nach aktuellem Stand vom DAAD insgesamt 1,2 Millionen € im Rahmen des Programms „Integra“ zugesagt wurden. 1a) Wie viele zusätzliche Studienkolleg-Kurse sollen wann an der FU und an der TU eingerichtet werden? Zu 1a): Der nächste Kurs speziell für Flüchtlinge am Studienkolleg der Technischen Universität Berlin beginnt im Oktober 2016. Nach den aktuellen Planungen an der Freien Universität Berlin sollen am dortigen Studienkolleg drei weitere Kurse speziell für Flüchtlinge eröffnet werden. Auch hierbei handelt es sich nicht um Kurse nach der o. g. Rahmenordnung, sondern um Angebote nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BerlHG. 1b) Warum werden keine zusätzliche Studienkolleg- Kurse an weiteren Universitäten und Hochschulen eingerichtet ? Zu 1b): Die Einrichtung von zusätzlichen Studienkolleg -Kursen setzt die Existenz von Studienkollegs voraus, wie sie in Berlin nur an der Freien Universität Berlin und an der Technischen Universität Berlin existieren. Die Einrichtung von Studienkollegs erfordert relativ komplexe personelle, rechtliche und infrastrukturelle Voraussetzungen, die einen erheblichen und dauerhaften Finanzbedarf begründen. Der Senat hat vor diesem Hintergrund von der Planung der Einrichtung weiterer Studienkollegs an anderen Eirichtungen abgesehen. Höhere Bedarfe können durch eine Erweiterung von Angeboten an den bestehenden Studienkollegs aufgefangen werden. 2. Wie viele Bewerber*innen für Studienkolleg-Kurse gab es im Wintersemester 2015/16 und wie viele im Sommersemester 2016 jeweils an der FU und an der TU? Zu 2.: Nach Mitteilung der Hochschulen verhält es sich folgendermaßen: An der Technischen Universität Berlin haben sich 615 Personen im Wintersemester 2015/2016 für die Kurse nach der o. g. Rahmenordnung am Studienkolleg beworben , im Sommersemester 2016 waren es 515 Personen. Davon haben im Wintersemester 2015/2016 433 Personen am Aufnahmetest teilgenommen, im Sommersemester 2016 354 Personen. An der Freien Universität Berlin gab es 795 Bewerbungen im Wintersemester 2015/2016 am Studienkolleg nach der o. g. Rahmenordnung. Davon haben 521 Personen am Aufnahmetest teilgenommen. 3. Wie viele Plätze für Studienkolleg-Kurse gab es an der FU und an der TU jeweils im Wintersemester 2015/16 und im Sommersemester 2016? Zu 3.: An der Technischen Universität Berlin wurden zum Wintersemester 2015/2016 im ersten Semester (Unterkurs ) 141 Plätze in den Kursen nach der o. g. Rahmenordnung besetzt (davon 21 Personen, die in den Kurs gewechselt sind oder diesen wiederholen mussten). Zum Sommersemester 2016 wurden im ersten Semester (Unterkurs ) 128 Plätze in den Kursen nach der o. g. Rahmenordnung belegt (davon 8 Personen, die in den Kurs gewechselt sind oder diesen wiederholen mussten). Das erste Semester ist Eingangssemester für das Studienkolleg . Im zweiten Semester (Oberkurs) wurden zum Wintersemester 2015/2016 102 Plätze belegt. Im Sommersemester 2016 waren für das zweite Semester 136 Plätze besetzt . An der Freien Universität Berlin standen 121 Plätze für das erste Semester (Unterkurs) im Wintersemester 2015/2016 für Kurse nach der o. g. Rahmenordnung zur Verfügung. Das erste Semester ist Eingangssemester für das Studienkolleg. Zum zweiten Semester (Oberkurs) für das Wintersemester 2015/2016 an der Freien Universität Berlin liegen keine Informationen vor. Im Sommersemester bietet das Studienkolleg der Freien Universität Berlin keine Kurse nach der o. g. Rahmenordnung an. 4. Wie viele Bewerber*innen für Studienkolleg-Kurse mussten im Wintersemester 2015/16 und im Sommersemester 2016 jeweils an der FU und an der TU aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden? Zu 4.: An der Technischen Universität Berlin wurden im Wintersemester 2015/2016 54 Bewerberinnen und Bewerber und 33 Bewerberinnen und Bewerber im Sommersemester 2016 für Kurse nach der o. g. Rahmenordnung aus Kapazitätsgründen abgewiesen. An der Freien Universität Berlin wurden im Wintersemester 2015/2016 aus Kapazitätsgründen 116 Bewerberinnen und Bewerber für Kurse nach der o. g. Rahmenordnung abgewiesen. Im Sommersemester 2016 beginnen am Studienkolleg der Freien Universität Berlin keine Kurse. 5. Wie viele Bewerber*innen bestanden die Aufnahmeprüfung für Studienkolleg-Kurse an der FU und an der TU jeweils im Wintersemester 2015/16 und im Sommersemester 2016? Zu 5.: An der Technischen Universität Berlin haben 174 Bewerberinnen und Bewerber im Wintersemester 2015/2016 die Aufnahmeprüfung für Studienkolleg-Kurse nach der o. g. Rahmenordnung bestanden, im Sommersemester 2016 waren es 153 Bewerberinnen und Bewerber. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 509 3 An der Freien Universität Berlin haben 237 Bewerberinnen und Bewerber im Wintersemester 2015/2016 die Aufnahmeprüfung für Studienkolleg-Kurse nach der o. g. Rahmenordnung bestanden. Im Sommersemester 2016 beginnen am Studienkolleg der Freien Universität Berlin keine Kurse. 6. Welche Möglichkeiten haben Betroffene, ihren Schulabschluss als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen zu lassen, wenn die Kultusministerkonferenz hierfür eine Feststellungsprüfung und den Besuch eines Studienkollegs vorsieht, es aber nicht ausreichend Plätze in den Studienkolleg-Kursen gibt? Zu 6.: Für die Abnahme der Feststellungsprüfung ist der Besuch des Studienkollegs nicht Voraussetzung. Die Feststellungsprüfung kann unabhängig von ggf. ausgeschöpften Kapazitäten der Kurse abgelegt werden. Auch der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 2015 zu Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, sieht den Besuch des Studienkollegs nicht zwingend vor. Vielmehr bestimmt die Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. April 1994 i. d. F. vom 21. September 2006) unter dem Punkt 4.3, dass Bewerberinnen und Bewerber, die ohne den Besuch eines Studienkollegs an der Feststellungsprüfung teilnehmen wollen ("Externenprüfung"), sich bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Prüfung melden können. Dies sind die Studienkollegs an der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin. 7. Plant der Senat, den Besuch eines Studienkollegs als Voraussetzung für eine Feststellungsprüfung bzw. zur Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung an Berliner Hochschulen abzuschaffen? Zu 7.: Der Besuch eines Studienkollegs ist nicht Voraussetzung für die Ablegung der Feststellungsprüfung, vgl. zu 6. 7a) Wenn ja: Welche Alternative ist vorgesehen? Zu 7a): Entfällt. 8. Plant der Senat, sich in der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, den Besuch eines Studienkollegs als Voraussetzung für eine Feststellungsprüfung bzw. zur Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung an Berliner Hochschulen abzuschaffen? Zu 8.: Der Besuch eines Studienkollegs ist nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz nicht Voraussetzung für die Ablegung der Feststellungsprüfung oder den erleichterten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei dem fluchtbedingten Fehlen von Nachweisen, vgl. zu 6. 8a) Wenn ja: Welche Alternative ist vorgesehen? Zu 8a): Entfällt. 9. Gab es Absprachen zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg, dass nur noch das Land Berlin Studienkolleg-Plätze vorhält? Zu 9.: Derartige Absprachen zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg bestehen nicht. 9a) Wenn ja, bitte die dazugehörigen Unterlagen der Antwort auf diese Schriftliche Anfragen beifügen. Zu 9a): Entfällt. 10. Ist dem Senat bekannt, dass das Land Brandenburg keine Studienkolleg-Plätze an Universitäten oder Hochschulen vorhält und Betroffene an die Studienkolleg- Kurse der FU oder TU verweist, wodurch es zu Kapazitätsproblemen in der FU und TU gekommen ist? Zu 10.: Dem Senat sind Schwierigkeiten im Hinblick auf die Kapazitäten der Berliner Studienkollegs aufgrund von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Land Brandenburg bislang nicht bekannt geworden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbung zu dem Studium an einer Berliner Hochschule oder einem Berliner Studienkolleg unabhängig vom Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers erfolgen kann und auch erfolgt. 10a) Wenn ja, wie und bis wann will der Senat dieses Problem in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg lösen? Zu 10a): Entfällt. Berlin, den 20. Mai 2016 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2016)