Drucksache 17 / 18 519 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2016) und Antwort Schutz vor Terrorismus: Was hat Berlin aus den Anschlägen von Paris und Brüssel gelernt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es in Berlin (anders als im Bund) ein Terrorwarnstufen -System und wie ist dieses im Detail aufgebaut ? Zu 1.: In Berlin gibt es - wie im Bund - kein Terrorwarnstufen -System. 2. Wie schätzt der Senat die konkrete Gefahr eines Terroranschlags in Berlin mit Blick auf die Ereignisse in Paris am 13.11.2015 sowie in Brüssel am 22.03.2016 ein? Zu 2.: Die Bundesrepublik Deutschland liegt unverändert im unmittelbaren Zielspektrum islamistisch-terroristischer Organisationen sowie auch autonom agierender Einzeltäterinnen oder Einzeltäter und Kleinstgruppen. Nach wie vor muss auch für Berlin eine anhaltend hohe abstrakte Gefahr konstatiert werden, die sich in Einzelsachverhalten nach dem Vorliegen konkreter Erkenntnisse auch zu einer temporären Erhöhung der Gefährdung entwickeln kann. Die jüngsten Ereignisse in Paris und Brüssel belegen dies nachhaltig. Anschläge sind nicht auszuschließen. 3. Welche Maßnahmen wurden in Berlin als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris und Brüssel umgesetzt um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Die Sicherheitsmaßnahmen in Berlin befinden sich auf einem hohen Niveau. Sie werden ständig an die aktuelle Lage angepasst. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin steht über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum im engen Kontakt mit allen dort vertretenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern . Es findet ein ständiger Informationsaustausch und ein bundesweiter Abgleich sämtlicher Erkenntnisse statt, sodass eine fortlaufende Aktualisierung der Lageerkenntnisse sowie Fortschreibung der Gefährdungsbewertungen gewährleistet ist. Aus offenkundigen Gründen werden zu den im Einzelnen durchgeführten umfangreichen Maßnahmen, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Anschlägen in Paris und Brüssel veranlasst wurden, keine Angaben gemacht. 4. Welche Terrorwarnstufe gilt aktuell in Berlin? Zu 4.: Siehe Antworten zu den Fragen 1. und 2. 5. Gibt es Pläne zur Schaffung einer Spezialeinheit zur Terrorismusbekämpfung in Berlin und wie weit sind diese fortgeschritten? Wenn nicht, warum nicht? Zu 5.: Es gibt derzeit keine Pläne der Polizei Berlin zur Schaffung einer Spezialeinheit Terrorismusbekämpfung . Die Polizei Berlin ist auf die unterschiedlichsten Szenarien konzeptionell vorbereitet. Die Planungen bei der Bewältigung derartiger Lagen werden fortlaufend aktualisiert und an die sich verändernden Strukturen der Polizei, aber auch an technische Entwicklungen angepasst . Es findet eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung statt, die auf die unterschiedlichen Einsatz- und Aufgabengebiete der Dienstkräfte in der Polizei Berlin abgestimmt ist. Die gesamte Organisation wie auch die Prozessabläufe werden einmal im Jahr anhand einer Großübung getestet und bei Bedarf modifiziert. Darüber hinaus erfolgt zurzeit auf Bundesebene der Aufbau neuer Einheiten bei den Bereitschaftspolizeien (sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Plus – BFE+), auf deren Unterstützung auch Berlin gegebenenfalls im Wege eines Amtshilfeersuchens zurückgreifen könnte. Dieses gilt ebenfalls in Bezug auf andere möglicherweise benötigte Polizeieinheiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 519 2 6. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass sich Personen aus dem Umfeld der Anschläge von Paris oder Brüssel aktuell in Berlin aufhalten oder –hielten? Zu 6.: Der Berliner Senat hat keine Erkenntnisse darüber , dass sich Personen aus dem Umfeld der Anschläge von Paris oder Brüssel aktuell in Berlin aufhalten oder -hielten. 7. Welche Orte in Berlin können aktuell als besonders gefährdet angesehen werden? Zu 7.: Bei den angegriffenen Zielen in Paris und Brüssel handelte es sich um die klassischen „weichen“ Ziele, also Orte, die in besonderem Maße geeignet sind, die Bevölkerung durch Anschläge zu verunsichern. Vor diesem Hintergrund sind speziell Orte, die insbesondere als Ausdruck der westlichen Lebensweise verstanden werden können und sämtliche Orte mit Symbolwirkung besonders als mögliches terroristisches Anschlagsziel geeignet. 8. Gibt es Evakuierungspläne für besonders gefährdete Bereiche und Areale und wann wurden diese das letzte Mal aktualisiert? Zu 8.: Es gibt einen Rahmenevakuierungsplan (aus dem Jahr 2003), der die Führungsstruktur, Zuständigkeiten und die Abläufe für alle Großschadensereignisse mit der Notwendigkeit einer Evakuierung generisch beschreibt . Jede zuständige Behörde (Polizei, Feuerwehr einschließlich Katastrophenschutzdienst der Hilfsorganisationen und Bezirke) schreibt die qualitativen und quantitativen Leistungsparameter fort. Der Vorteil des Rahmenplans liegt gerade in seiner generischen Anwendungsmöglichkeit und gilt daher nicht für besondere Bereiche oder Areale. 9. Haben die Betreiber des ÖPNV in Berlin aktualisierte Notfallpläne für den Fall eines terroristischen Anschlags und wie sehen diese aus? Zu 9.: Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt es unabhängig von der Schadensart Vorsorgeplanungen beziehungsweise Notfallpläne. Die Polizei Berlin hält stadtweit umfangreiche Maßnahmenkataloge zu sogenannten Risikoobjekten, darunter alle U- und S-Bahnhöfe, vor dem Hintergrund einer möglichen Großschadenslage, so auch eines terroristischen Anschlages, vor. Bei einer konkreten Bedrohungslage werden die Maßnahmen - wie zum Beispiel Sperrungen, Evakuierungen oder Untersagungen - jeweils an die Lagebewertung und die örtlichen Gegebenheiten angepasst. 10. Inwieweit sind Notfall- und Rettungskräfte vorbereitet und geschult bzw. wird dies überprüft? Zu 10.: Auf Grund der Terroranschläge in Paris und Brüssel passt die Berliner Feuerwehr derzeit die existierende Geschäftsanweisung zu terroristischen Anschlägen den neuen Erkenntnissen an. Die Geschäftsanweisung wird zentral veröffentlicht und somit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Führungskräfte vor planbaren Großereignissen - wie beispielsweise dem 1. Mai und Silvester - in Briefings unter anderem auf die Möglichkeit dieser Schadenslagen und die Anwendung der Geschäftsanweisung hingewiesen. 11. Welche Aufgabe kommt dem Katastrophenschutz im Falle eines Terroranschlages in Berlin zu und gibt es hierzu konkrete Pläne zum Verfahren? Zu 11.: Gefahrenabwehrmaßnahmen im Katastrophenschutz richten sich nach der Wirkung eines Großschadensereignisses und nicht nach dessen Ursache. Der Katastrophenschutz ist generell auf die Verhinderung oder Verminderung weiterer Auswirkungen nach einem beliebigen Ereignis ausgerichtet, wenn die Kräfte und Mittel der zuständigen Behörden für eine zeitlich, quantitativ und qualitativ angemessene Bewältigung nicht ausreichen . Einzelheiten sind im Katastrophenschutzgesetz (KatSG) geregelt. Zur Bewältigung von Katstrophen werden besondere Stabsstrukturen eingerichtet, in denen unter Wahrung des Ressortprinzips Maßnahmen aufeinander abgestimmt und Prioritätsentscheidungen getroffen werden. Handelt es sich beispielsweise um einen Massenanfall von Verletzten oder die Notunterbringung einer großen Zahl von Menschen, werden die zuständigen Behörden - zum Beispiel die Berliner Feuerwehr - auf Sanitäts-, Betreuungsdiensteinheiten der Hilfsorganisationen zurückgreifen. Weitere Katastrophenschutzeinheiten sind der atomare, biologische und chemische Mittel (ABC) -Dienst mit seinen Erkunder-Kraftwagen, Dekontaminationseinheiten und die Brandschutzeinheiten (technische Hilfeleistung) der Freiwilligen Feuerwehren Berlin . Alle diese Einheiten sind qualitativ und quantitativ in der Katastrophenschutzdienstverordnung des Landes Berlin (KatSD-VO) festgelegt. Berechnungsgrundlage für die Quantität waren die Erfahrungen aus den Terroranschlägen in Madrid und London. Weitere Unterstützung kann im Bedarfsfall im Wege der Amtshilfe auch bei Bund und Ländern direkt oder über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) erbeten werden. Zu den grundlegenden - also auch bei Terroranschlägen relevanten - Vorsorgemaßnahmen gehören interne und externe Notfallpläne bei Störfallbetrieben, Planungen der Flucht- und Rettungswege, gegebenenfalls technische Vorkehrungen und Alarmierungswege beziehungsweise eine lageabhängige Kräfte- und Mitteldisposition. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 519 3 12. Welche Aufgabe kommt der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Falle eines Terroranschlages in Berlin zu und gibt es hierzu konkretere Pläne zum Verfahren ? Wenn ja, welche? Zu 12.: Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk steht im Wege der Amtshilfe zur Verfügung. Die Anforderung erfolgt über die Definition von benötigten Fähigkeiten durch die Berliner Feuerwehr. Diese dürften vorrangig technische Hilfeleistungen sein. 13. Welche Aufgabe kommt der Bundeswehr im Falle eines Terroranschlages in Berlin, insbesondere im Nachgang beim Wiederaufbau, zu und gibt es hierzu konkrete Pläne zum Verfahren? Wenn ja, welche? Zu 13.: Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist gemäß Artikel 35 Grundgesetz (GG) auf nichtmilitärische Unterstützungsleistungen beschränkt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip . Hoheitliche Befugnisse können der Bundeswehr in diesem Rahmen nicht übertragen werden. Entsprechende Abstimmungen – zum Beispiel über Meldewege und Kontaktpartner - erfolgen im Rahmen der kontinuierlichen „Zivilmilitärischen Zusammenarbeit“ (ZMZ) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin. Da Art und Ausmaß, vor allem aber Auswirkung eines terroristischen Anschlags, schwer prognostizierbar sind, müssen die benötigten Fähigkeiten lageabhängig beschrieben werden. 14. Gibt es konkrete Pläne für die vernetzte Einbindung der Partner aus der Arbeitsgemeinschaft „PRO- TECT – Im Notfall für Berlin“ (Arbeiter-Samariter-Bund e.V. (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Freiwillige Feuerwehren (FF), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)) für den Fall eines Terroranschlags in Berlin? Wenn ja, welche? Zu 14.: Die hier genannten fünf Hilfsorganisationen und die Freiwilligen Feuerwehren Berlin sind mit ihren Einheiten Bestandteil des Katastrophenschutzdienstes. Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Katastrophenabwehr ist im Katastrophenschutzgesetz (KatSG) in Verbindung mit der Katastrophenschutzdienstverordnung (KatSD-VO) geregelt (siehe auch Antwort zu Frage 11.). Der vornehmliche Zweck der Arbeitsgruppe (AG) PRO- TECT, in der zusätzlich zu den zuvor Genannten auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vertreten ist, besteht hingegen darin, Menschen - insbesondere der Bevölkerungsgruppen mit Zuwanderungshintergrund - den Zugang zur Hilfe im Notfall zu erleichtern und für das freiwillige Engagement im Katastrophenschutz zu gewinnen. Es sollen Weiterbildungs- und Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzes aufgezeigt und neu geschaffen sowie gemeinsame Projekte zur Steigerung der Willkommenskultur und der interkulturellen Kompetenz im Rahmen des Katastrophenschutzes organisiert werden. 15. Welche Maßnahmen wurden getroffen um Bürgerinnen und Bürger in Berlin im Falle eines Terroranschlages über Systeme wie „KATWARN“ und „NINA“ zu informieren? Zu 15.: KATWARN und NINA werden im Internet und regelmäßig auf Veranstaltungen beworben. Demnächst wird im Rahmen der Katastrophenschutzwoche ein Faltblatt an Bürgerinnen und Bürger verteilt, das auch Informationen zu den Warnmöglichkeiten enthält. 16. Warum erachtet der Senat den Informationsweg (über die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen zum örtlich zuständigen Polizeiabschnitt und die Dienstkräfte des Polizeilichen Staatsschutzes), der beim Lösen einer Fußfessel ausgelöst wird, als effektiv und hinsichtlich der Reaktionszeit als ausreichend? 17. Welche Konsequenzen wurden in diesem Zusammenhang aus dem Einsatz gegen Rafik Y. am 16.09.2015 gezogen? Zu 16. und 17.: Das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kann im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68b Absatz 1 Nummer 12 Strafgesetzbuch (StGB) durch ein Gericht angeordnet werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sind derzeit in Berlin nicht vorgesehen . Bei nicht ordnungsgemäßem Lösen der EAÜ wird unmittelbar eine Alarmmeldung in der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) ausgelöst. Wie die GÜL auf eine solche Alarmmeldung zu reagieren hat, legen die jeweils zuständigen Behörden im Vorfeld der Überwachung fest. Im Fall Rafik Y. wurden die jeweils zu treffenden Reaktionen der GÜL in einer sogenannten Fallkonferenz unter Beteiligung der Berliner Polizei festgelegt und die zu informierende Stelle bei der Polizei benannt. Nach Eingang der Alarmmeldung um 08:53:59 Uhr am 17. September 2015 hat die GÜL entsprechend der Festlegungen um 8:54 Uhr zunächst telefonischen Kontakt mit dem Probanden aufgenommen. Dieser hielt sich zu diesem Zeitpunkt an seiner Wohnadresse auf. In diesem Gespräch wurde der Proband darauf hingewiesen, dass die GÜL weitere Schritte einleiten wird, und er zunächst in seiner Wohnung verbleiben soll. Nach diesem Telefonat hat die GÜL unmittelbar um 8:58 Uhr die Polizei über den Vorgang informiert. Am Ort des Geschehens traf dann zunächst eine andere Polizeistreife ein, als die durch die Meldung der GÜL dorthin gesandte. Im Hinblick auf den Zeitablauf und die sofortige Umsetzung der festgelegten Reaktionen seitens der GÜL, sind die Arbeitsabläufe der GÜL aus Sicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zu beanstanden , ein Optimierungsbedarf bezüglich der Arbeitsabläufe der GÜL wird nicht gesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 519 4 Bei der Polizei Berlin wurde das LKA mit der Federführung für die Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der Arbeitsabläufe und Handlungsanleitungen zur EAÜ beauftragt. Der interne Abstimmungsprozess dauert hierzu noch an. 18. Erachtet der Senat die Aus- und Fortbildungsinhalte „Eigensicherung“, „Amoklagentraining“ und „Festnahmetraining “ der Polizei Berlin als ausreichend für Szenarien wie sie zuletzt in Paris und Brüssel geschehen sind? Zu 18.: Die grundlegende neue Ausrichtung der Ausund Fortbildung der Polizei Berlin in polizeilichen Lagen, in denen mit bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden muss, wurde bereits als Reaktion auf die ersten Amoktaten in Deutschland festgelegt. Das Konzept „Vorgehen gegen bewaffnete Straftäter“ (VGBS) wird seit März 2007 kontinuierlich erweitert und angepasst. Die Grundbeschulung zu diesem Themenkomplex ist für alle Angehörigen im Außendienst der Polizei Berlin verpflichtend. Infolge von terroristischen Anschlägen finden bei den Spezialeinheiten standardisiert Auswertungen, Informationsaustausche und Bewertungen statt. Die Ergebnisse fließen in das Aus- und Fortbildungstraining ein. Die aktuellen Terroranschläge haben mithin zu taktischen und technischen Anpassungen geführt. Die gesamte Organisation wie auch die Prozessabläufe werden – wie bei Anschlagslagen (siehe Antwort zu Frage 5.) - auch in Bezug auf Amoklagen anhand von Großübungen getestet und bei Bedarf modifiziert. 19. Welche Aus- und Fortbildungsinhalte sollen diesbezüglich zukünftig ergänzt und ausgeweitet werden, welche Maßnahmen wurden bereits getroffen und welche sind (bis wann) geplant? Zu 19.: Als Reaktion auf die Anschlagsszenarien von Paris hat die Polizei Berlin die Inhalte der Aus- und Fortbildung zum Themenkomplex „Vorgehen gegen bewaffnete Straftäter“ (VGBS) erweitert. Hierbei lag und liegt der Fokus auf Maßnahmen, die von Dienstkräften beherrscht und im Rahmen des regulären Einsatztrainings auch umgesetzt werden können. Die Trainingsinhalte sind zudem entsprechend der Zielrichtung der Grundkonzeption VGBS auch für andere Einsatzlagen des täglichen Dienstes nutzbar. Zudem werden neue Trainingssysteme eingeführt, um das dynamische Szenarien-Training realistischer gestalten zu können. Des Weiteren wurden im Bereich Ausstattung der Dienstkräfte Modifizierungen vorgenommen beziehungsweise sind weitere geplant. Aufgrund der besonderen Sensibilität dieser Thematik muss auf eine weitere Erörterung und Darstellung etwaiger Maßnahmen aus polizeitaktischen Gründen verzichtet werden. Berlin, den 18. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016)