Drucksache 17 / 18 524 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 27. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2016) und Antwort Mittelabruf von Bezirk und Land bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft und in welcher Höhe wurden in den letzten 5 Jahren durch die Bezirke und das Land Berlin KfW- Mittel abgerufen? Zu 1.: Die Kreditaufnahme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgt im Land Berlin ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Die Details zu den Abrufen von KfW-Mitteln in den letzten 5 Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Nominalbetrag Programm 2011 € 8.874.314 Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren (Prog. 218) 2011 € 291.063.500 KfW-Investitionskredit Kommunen flexibel (Prog. 209) 2012 € 458.164.000 KfW-Investitionskredit Kommunen flexibel (Prog. 209) 2012 € 150.000.000 KfW-Investitionskredit Kommunen (Prog. 208) 2013 € 9.000.000 Energetische Stadtsanierung - Stadtbeleuchtung (Prog. 215) 2013 € 150.000.000 KfW-Investitionskredit Kommunen (Prog. 208) 2015 € 150.000.000 KfW-Investitionskredit Kommunen (Prog. 208) 2015 € 7.400.000 Energetische Stadtsanierung - Stadtbeleuchtung (Prog. 215) 2015 € 150.000.000 KfW-Investitionskredit Kommunen (Prog. 208) 2015 € 22.000.000 KfW-Investitionskredit Kommunen Flüchtlingsunterkünfte (Prog. 208) Für das Jahr 2016 sind bisher noch keine Abrufe bei der KfW erfolgt. 2. Welche Maßnahmen wurden auf Bezirks- und Landesebene durch KfW-Mittel abgerufen und in welcher Höhe gefördert? Zu 2.: Die Bereitstellung der Kredite durch die KfW erfolgt stets zweckgebunden für Investitionsmaßnahmen der Hauptverwaltung und der Bezirke. Das Programm 218 – Energetische Stadtsanierung wurde verwendet, um Nichtwohngebäude des Landes Berlin (Kitas, Schwimmhallen, Schulen und Turnhallen) energetisch zu sanieren. Die Kredite der Programme 208 und 209 (Investitionskredit Kommunen) wurden zur zweckgebundenen Finanzierung von verschiedensten Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur verwendet. Die Grundlage für die Gewährung der Kredite durch die KfW war eine Zusammenstellung der relevanten Haushaltstitel im Berliner Haushaltsplan. Als Verwendungsnachweis sind die Ist-Zahlen der Haushaltsabrechnung verwendet worden. Die Kreditmittel des Programms 215 wurden gezielt für den Austausch der Gasreihenleuchten im Stadtgebiet von Berlin verwendet. Berlin, den 23. Mai 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016)