Drucksache 17 / 18 525 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 04. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2016) und Antwort Schrottfahrräder und unrechtmäßiges Plakatieren in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Angaben in der Antwort stützen sich auf die Angaben aus neun Bezirken (ohne Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Spandau). 1. Wie viele Schrottfahrräder wurden in Berlin in den Jahren 2013, 2014 und 2015 entsorgt (bitte Auflistung nach Bezirk und Jahr)? Zu 1.: Die Berliner Ordnungsämter haben in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 5.288 Schrottfahrräder entsorgt . Die Aufteilung auf die einzelnen Bezirke und Kalenderjahre sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Bezirk Zahl der amtlich entfernten Fahrräder 2013 2014 2015 Charlottenburg-Wilmersdorf 224 314 205 Friedrichshain-Kreuzberg 297 Lichtenberg 5 4 9 Marzahn-Hellersdorf 0 2 3 Mitte 343 419 352 Neukölln 212 282 272 Pankow 588 Reinickendorf 166 105 60 Spandau 25 Steglitz-Zehlendorf 240 250 320 Tempelhof-Schöneberg 172 302 117 Treptow-Köpenick keine Angaben keine Angaben keine Angaben Summe 1362 2588 1338 Über die im Bezirk Treptow-Köpenick entsorgten Schrottfahrräder sind keine Angaben möglich, da in diesem Bezirk die Aufgabe dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt übertragen wurde und dort keine entsprechende Statistik geführt wird. Die Angaben für die entsorgten Schrottfahrräder in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Spandau im Jahre 2014 sind der Schriftlichen Anfrage 17/15248 entnommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 525 2 2. In welchem zeitlichen Rhythmus erfolgen Begehungen im Hinblick auf herrenlose Fahrräder im jeweiligen Bezirk durch die zuständigen Ordnungsämter? Zu 2.: In den Bezirken erfolgen keine separaten Begehungen durch die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter, um herrenlose Fahrräder festzustellen, sondern im Rahmen der täglichen Kontrolltätigkeit des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) werden ggf. herrenlose Fahrräder festgestellt. In einzelnen Bezirken - wie z.B. zweimal im Jahr in Reinickendorf und Tempelhof- Schöneberg oder sogar alle drei Monate in Steglitz- Zehlendorf - gibt es zudem auch Schwerpunktkontrollen der Ordnungsämter, bei denen ein besonderes Augenmerk auf das Auffinden von herrenlosen Fahrrädern gerichtet wird. Darüber hinaus gehen die Ordnungsämter entsprechenden zielgerichteten Bürgerhinweisen nach, die ihnen in wachsendem Maße auch über das neue bürgerfreundliche Serviceportal Ordnungsamt-Online gemeldet werden. Sobald die Beisitzerin/der Besitzer eines herrenlos aufgefundenen Fahrrades mittels Anbringung eines „Gelbpunktes“ in Analogie zu nicht mehr auf öffentlichem Straßenland zugelassen Kraftfahrzeugen aufgefordert wurde, ihr/sein Rad zu entfernen, erfolgt in der Regel nach 3 Wochen eine Nachkontrolle. Sollte das herrenlos aufgefundene Fahrrad/Schrottfahrrad dann immer noch dort sein, erfolgt eine Entfernung auf Veranlassung des Ordnungsamtes. 3. Wer entsorgt die Schrottfahrräder und wer trägt die Kosten? Zu 3.: Die bezirklichen Ordnungsämter können auf der Rechtsgrundlage der §§ 38-41 des Allgemeinen Sicherheits - und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) unerlaubt und/oder gefährdend abgestellte Fahrräder, unabhängig davon, ob Sie einer Besitzerin/einem Besitzer zugeordnet werden können oder nicht, soweit sie noch einen geldwerten Vorteil darstellen, sicherstellen, in Verwahrung nehmen und später verwerten. Bei augenscheinlich nicht fahrbereiten Schrottfahrädern, die keinen geldwerten Vorteil mehr darstellen, können diese nach der Sicherstellung direkt verwertet werden. In den meisten Bezirken werden die sogenannten Schrottfahrräder durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Auftrag der bezirklichen Ordnungsämter entsorgt. Den Bezirken entstehen dadurch keine direkten Kosten. Vielmehr werden die durch die Entsorgung entstehenden Kosten über die Gesamtabrechnungen der BSR für ihre Aufwendungen vom Land Berlin getragen. In Treptow-Köpenick werden die sogenannten Schrottfahrräder hingegen durch das bezirkliche Straßenund Grünflächenamt entsorgt. 4. In welcher Form wird unrechtmäßiges Plakatieren in den einzelnen Bezirken von den Ordnungsämtern geahndet ? Zu 4.: Jedes Plakatieren im öffentlichen Raum stellt eine Sondernutzung im Sinne des § 11 Berliner Straßengesetzes dar und bedarf daher der Erlaubnis der unteren Straßenverkehrsbehörde der bezirklichen Ordnungsämter. Im Falle einer solchen Sondernutzung ohne die vorliegende erforderliche Erlaubnis wird eine Ordnungswidrigkeit begannen, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Im Falle festgestellter unrechtmäßiger Plakatierungen im öffentlichen Straßenland werden wegen der damit verbundenen unerlaubten Sondernutzung grundsätzlich von den bezirklichen Ordnungsämtern Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Höhe der jeweils verhängten Bußgelder ist abhängig von der Würdigung des Einzelfalls . Die durchschnittlich festgesetzte Geldbuße beläuft sich auf ca. 300 €. Neben der Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird auch die Entfernung der Plakate durch Aufforderung unter Fristsetzung und Ankündigung einer Ersatzvornahme veranlasst. Im Falle von verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend angebrachten Plakaten werden diese im Rahmen der Gefahrenabwehr unmittelbar , in der Regel mit eigenen Mitteln durch den Außendienst der Ordnungsämter entfernt. Lediglich im Bezirk Treptow-Köpenick ist die Ahndung des unrechtmäßigen Plakatierens Aufgabe des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes. Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes wird nur dann tätig, wenn aufgrund der Plakatierung eine Gefahrenlage gegeben ist, wie z.B. bei mehreren Schichten von übereinander geklebten Plakaten an einer Mauer, die sich ablösen und dann auf einen Radweg ragen ober bei großformatiger Werbung an Lichtmasten, die ins öffentliche Straßenland ragt. Berlin, den 18. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2016)