Drucksache 17 / 18 529 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 03. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2016) und Antwort Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürger“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ist dem Senat zu einem tätlichen Angriff auf eine Prozessbeobachterin im Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten am 18. April 2016 bekannt? a. Ist dem Senat bekannt, dass es sich bei den Tätern um Personen aus dem Spektrum der Reichsbürger (sogenannte „Reichsbürger“) handeln soll? b. Wie haben die beim Angriff anwesenden Justizbeamten auf den Vorfall reagiert? c. Sind die Justizbeamten zu dem Vorfall und ihrem Verhalten diesbezüglich von der Polizei befragt worden? d. Wie wurde der Vorfall dokumentiert? Sind Videoaufnahmen von dem Angriff vorhanden? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass es am 18. April 2016 zu einer Körperverletzung zu Lasten einer Prozessbesucherin gekommen sein soll. Der Vorfall ereignete sich jedoch vermutlich nicht innerhalb des Gerichtsgebäudes . Nach Angaben der betroffenen Besucherin gegenüber den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern des Amtsgerichts Tiergarten soll es vor dem Gerichtsgebäude am Sicherheitsportal V zu einer Schubserei zwischen Besucherinnen und Besuchern unterschiedlicher Hauptverhandlungen gekommen sein. Die im Portal V diensthabenden Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern haben den Vorgang selbst nicht wahrgenommen. Nach Angaben gegenüber den die Anzeige aufnehmenden Polizeikräften soll die Besucherin gegen 9:15 Uhr von dem Beschuldigten im Bereich der im Gerichtsgebäude befindlichen Einlasskontrollen zu Boden gestoßen worden sein. Weil sich die Eingänge der Sicherheitsschleusen vor dem Gerichtsgebäude befinden, ist davon auszugehen, dass sich der beschriebene Vorfall vor dem Gericht ereignete. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Köperverletzung eingeleitet. Aufgrund einer Gegenanzeige wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen einer Falschen Verdächtigung eingeleitet. Zu a: Vor dem Amtsgericht Tiergarten fand am 18. April 2016 eine von dem Verein „staatenlos.info e.V.“ durchgeführte Versammlung statt. Der genannte Verein ist Teil der sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung. Dem Senat ist bekannt, dass die angebliche Körperverletzung von einem Teilnehmer der Versammlung begangen worden sein soll. Zu b: Die eingesetzten Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben den Vorfall nach eigenen Angaben nicht beobachtet. Nachdem sich die Besucherin an die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewandt hatte, boten diese ihr an, Erste Hilfe zu leisten und wiesen sie darauf hin, dass sie bei den vor dem Gerichtsgebäude befindlichen Polizeidienstkräften, die dort wegen der angemeldeten Versammlung anwesend waren, eine Anzeige erstatten könne. Zu c: Nein. Zu d: Dem Senat sind keine Aufnahmen des Vorfalls bekannt. 2. Wie wurde die Sicherheitslage am 18. April 2016 vor und im Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten eingeschätzt ? a. Wie wurde ein mögliches Zusammentreffen zwischen sogenannten „Reichsbürgern“ und BeobachterInnen des Prozesses gegen Rolf Z. im und vor dem Gerichtsgebäude sicherheitstechnisch bewertet? Zu 2. und a: Für die Versammlung lagen keine Gefährdungshinweise vor. Das durch den zuständigen Polizeiabschnitt 33 vorab durchgeführte Veranstaltergespräch ergab keine Anhaltspunkte, aus denen man schließen konnte, dass es zu verbalen oder körperlichen Auseinandersetzungen kommen könnte. Es zeigte sich auch, dass die in der Versammlungsanmeldung angegebene Teilnehmerzahl von bis zu 200 Personen deutlich unterschritten wurde und nach Angabe der Versammlungsanmelderin im unteren zweistelligen Bereich lag. Dies deckte sich mit den polizeilichen Erfahrungen bei Anmeldungen aus diesem Spektrum. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 529 2 Um die sichere Durchführung der Gerichtsverfahren zu gewährleisten haben die beiden Vorsitzenden Richter jeweils Sicherungsverfügungen nach § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erlassen. Die Besucherinnen und Besucher von Gerichtsverfahren, die das Gebäude über das Sicherheitsportal V betreten, werden grundsätzlich nur einzeln in das Portal eingelassen und einzeln dort kontrolliert. Von der Sicherheitsschleuse gelangt man direkt in die Gerichtssäle. Auf diese Weise wird ein Zusammentreffen der Besucherinnen und Besucher verschiedener Prozesse innerhalb des Gebäudes weitgehend vermieden. 3. Aus welchem Grund wurde der Prozess im Reichsbürger -Spektrum in den Sicherheitsbereich des Gerichts verlegt? a. Wann wurde entschieden, dass der Prozess dorthin verlegt wird? b. War das auffällige Verhalten der Prozessbesucher Innen dafür verantwortlich, den Prozess in den Sicherheitsbereich zu verlegen? Wenn ja: Wie bewertet der Senat, dass genau dort dieses Verhalten in Anwesenheit mehrerer Justizbeamten möglich war und zu einer Körperverletzung führen konnte ? Zu 3. sowie a und b: Das Verfahren wurde kurz vor dem Prozessbeginn in den Sicherheitsbereich verlegt, da es Anhaltspunkte dafür gab, dass die Prozessbesucherinnen und Prozessbesucher die Hauptverhandlung verbotenerweise mit Handys filmen wollten. Die Vorsitzende Richterin erließ deswegen kurz vor dem Beginn der Hauptverhandlung eine Sicherungsverfügung, die u. a. die Abnahme der Handys zum Inhalt hatte. Dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Besucherinnen und Besuchern verschiedener Gerichtsverfahren kommen könnte, war für die jeweiligen Vorsitzenden nicht erkennbar. Nach derzeitigem Erkenntnisstand fand der Vorfall außerhalb des Gerichtsgebäudes statt und wurde von den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern nicht wahrgenommen . 4. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Vorfällen am 18. April 2016 im und vor dem Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten? a. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass solche Vorfälle nicht mehr stattfinden können? Zu 4. und a: Am 11. Mai 2016 fand erneut eine Kundgebung von „staatenlos.info e. V.“ vor dem Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten statt. Aufgrund der Vorkommnisse vom 18. April 2016 wurde der polizeiliche Kräfteeinsatz angepasst. Es kam weder bei der Kundgebung, noch bei der Gerichtsverhandlung zu erwähnenswerten Vorkommnissen. Sofern eine Spruchkammer eine Sicherungsverfügung erlässt, wird diese mit einer ausreichenden Personalpräsens von den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern des Zentralen Dienstes Sicherheit (ZDS) durchgesetzt. Hierbei wird auf eine strikte Trennung möglicher rivalisierender Gruppen geachtet. Im Übrigen trifft der ZDS die nach den konkreten Umständen erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit im Gerichtsgebäude zu gewährleisten. 5. Wann wurde die Kundgebung von Personen aus dem Reichsbürger-Spektrum vor dem Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten am 18. April 2016 angemeldet? a. Welche Auswirkungen hatte die Kundgebung auf die Einschätzung der Sicherheitslage bezüglich des zeitgleich stattfindenden Prozesses gegen Rolf Z.? b. Wurde die Polizei von den Justizbeamten darüber informiert, dass es aus einer Gruppe der Kundgebungsteilnehmer Innen im Gerichtsgebäude zu einem tätlichen Angriff kam? Zu 5.: Die Anmeldung erfolgte am Freitag, dem 15. April 2016. Zu a: Im Vorfeld der Versammlung gab es für die Polizei keine Hinweise darauf, dass die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer ein Interesse an dem Prozess gegen Rolf Z. haben könnten. Auch für die eingesetzten Dienstkräfte vor Ort ergab sich zunächst kein konkreter Zusammenhang zwischen der Versammlung und dem Gerichtsprozess gegen Rolf Z.. Nach Wahrnehmung der vor Ort eingesetzten Polizeidienstkräfte fand der benannte Strafprozess im Rahmen der Versammlung keinerlei Erwähnung. Die Rücksprache mit dem Versammlungsleiter offenbarte auch kein Interesse für eine etwaige Gastteilnahme von Versammlungsteilnehmerinnen oder Versammlungsteilnehmern am Prozess. Erst nach Verbindungsaufnahme mit dem Gericht ergaben sich Hinweise darauf, dass möglicherweise auch Teilnehmerinnen oder Teilnehmer aus der Versammlung heraus beabsichtigten, am genannten Strafprozess teilzunehmen . Zu b: Die eingesetzten Dienstkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts 33 wurden durch einen Mitarbeiter der „Opferperspektive e. V.“ auf eine angebliche Körperverletzung innerhalb des Gerichtsgebäudes aufmerksam gemacht. Dies erfolgte etwa zwei Stunden nach der angeblichen Tatbegehung. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie auf eine Gegenanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung eingeleitet. 6. Mit wie vielen Beamten war die Polizei am 18. April 2016 vor dem Amtsgericht Tiergarten vertreten? a. War deren Zahl ausreichend, um PassantInnen und BesucherInnen des Gerichtsgebäudes angemessen vor den anwesenden sogenannten „Reichsbürgern“ zu schützen? b. Mit welchen Maßnahmen versuchte die Polizei, die von den KundgebungsteilnehmerInnen ausgehenden Einschüchterungen und Belästigungen von PassantInnen und BesucherInnen des Gerichtsgebäudes zu unterbinden? c. Was sagen Sie zu den Vorwürfen, dass die sogenannten „Reichsbürger“ PassantInnen und Gerichtsbesucher Innen am 18. April 2016 belästigten bzw. einschüchterten und die Polizei tatenlos zusah? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 529 3 Zu 6.: Der zuständige Polizeiabschnitt 33 war in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr mit zwei Dienstkräften, in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr mit sieben Dienstkräften vor Ort. Zu a: Die Anzahl der eingesetzten Dienstkräfte war nach Einschätzung der Polizei Berlin ausreichend. Zu b und c: Die am 18. April 2016 vor dem Amtsgericht Tiergarten eingesetzten Polizeikräfte waren zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung vor Ort. Sie haben keine Belästigungen beziehungsweise Einschüchterungen gegenüber Passantinnen und Passanten vor dem Gerichtsgebäude wahrgenommen. 7. Welche Gruppen der sogenannten „Reichsbürger“ sind dem Senat bekannt? (Bitte nach Gruppennamen und Gruppengröße aufschlüsseln .) Zu 7.: Die sogenannte „Reichsbürgerszene“ ist nicht homogen, sondern besteht überwiegend aus diversen Einzelpersonen, die sich ihr verbunden fühlen oder aber deren Ideen und Vorstellungen teilen. Eine der wenigen Gruppierungen, die in der Öffentlichkeit auftritt, ist die Gruppe „staatenlos.info e.V.“, die aus etwa zehn bis 15 Kernakteurinnen und Kernakteuren zuzüglich eines schwer bezifferbaren Umfeldes besteht. Weitere lose Gruppierungen wie die „Exilregierung Deutsches Reich“ oder der „Freistaat Preußen“ entfalten weitgehend keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Weitere kleine, für Berlin weniger bedeutsame Gruppierungen der sogenannten „Reichsbürgerszene“ sind beispielsweise die „Kommissarische Reichsregierung“ oder das „Deutsche Amt Für Menschenrecht“. An einigen rechtsextremistischen Demonstrationen wie den „Bärgida“-Aufmärschen oder den Demonstrationen unter dem Motto „Merkel muss weg“ nehmen Personen aus der sogenannten „Reichsbürgerszene“ teil. 8. Wie schätzen Sie die sogenannten „Reichsbürger“ bezüglich ihres Gefährdungspotenzials ein? a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Aktivitäten und das Gefährdungspotenzial der Gruppe um staatenlos .de? b. Inwiefern haben diese Kenntnisse Einfluss auf die Bewertung der Sicherheitslage am 18. April 2016 vor dem und im Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten genommen ? Zu 8.: In einigen Fällen kam es durch Anhängerinnen oder Anhänger der sogenannten „Reichsbürgerszene“ zu verbalen und körperlichen Widerstandshandlungen gegenüber Behördenvertretenden sowie Polizeidienstkräften . Diese Widerstandshandlungen ereigneten sich dabei im Rahmen polizeilicher Einsatzlagen, aber auch bei Vollstreckungsersuchen durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzbehörden. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen sogenannte „Reichsbürgerinnen“ oder „Reichsbürger“ beispielsweise in Einzelfällen auch, in dem sie sich der Steuerpflicht entziehen oder mit verfälschten Kfz- Kennzeichen und „Reichsführerscheinen“ im Straßenverkehr auffällig werden. Zu a und b: Der Verein „staatenlos.info e. V.“ ist als Teil der sogenannten „Reichsbürgerszene“ bekannt. Er tritt seit mehreren Jahren im Zusammenhang mit demonstrativen Aktionen in Form von Dauerkundgebungen /Mahnwachen in der Nähe des Reichstagsgebäudes in Erscheinung. Auch die Durchführung von Gedenkveranstaltungen , beispielsweise am 8. Mai („Tag der Befreiung “), ist wiederholt festzustellen. Die Versammlungen wurden in der Vergangenheit stets ordnungsgemäß angemeldet und verliefen in der Regel weitgehend störungsfrei, jedoch wurden vereinzelte , geringfügige Auseinandersetzungen mit Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten sowie mit Polizeikräften registriert. Klassische Feindbilder der sogenannten “Reichsbürgerszene“ - zu denen beispielsweise Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Richterinnen und Richter sowie zuweilen Polizeikräfte gehören - wurden in Berlin nach bisherigem Kenntnisstand durch Angehörige von „staatenlos.info e.V.“ noch nicht angegriffen . Aufgrund dieser Erkenntnisse und dem vom Polizeiabschnitt 33 durchgeführten Veranstaltergespräch ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheitslage vor und im Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten am 18. April 2016. 9. Welche bekannten Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürger“ gab es vor Berliner Gerichten und Behörden im Jahr 2016? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Datum.) Zu 9.: Es wird weder bei den Berliner Gerichten noch den Senatsverwaltungen eine Statistik über Aktivitäten von sogenannten „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürgern “ geführt. Eine Auflistung von Aktivitäten nach Ort und Datum ist daher nicht möglich. Eine Abfrage bei den Gerichten und Senatsverwaltungen in Vorbereitung der Beantwortung dieser Anfrage hat jedoch folgendes Bild ergeben: Bei den meisten Berliner Gerichten sind bereits Verfahren von oder gegen „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürger “ anhängig gewesen. Dabei kam es wiederholt zu kleineren Schwierigkeiten etwa weil die „Reichsbürgerinnen “ und „Reichsbürger“ die Faxgeräte der Gerichte mit zahlreichen und sehr umfangreichen Schriftsätzen blockierten , von den Richterinnen und Richtern in der Verhandlungen verlangten, sich auszuweisen oder sich selbst mit selbst erstellten Dokumenten auswiesen. In Einzelfällen haben „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürger“ rechtswidrig Filmaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen erstellt und ins Internet eingestellt. Vor dem für Strafsachen zuständigen Amtsgericht Tiergarten kam es bereits mehrfach zu jeweils kleinen Demonstrationen. Eine Bedrohung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 529 4 der Gerichte ist nur in einem Einzelfall bekannt geworden . Dabei wurde eine Rechtspflegerin des u. a. für Mahnverfahren zuständigen Amtsgerichts Wedding von zwei „Reichsbürgern“ in ihrem Büro körperlich bedrängt. Sie wurden durch herbeigerufene Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie Polizeidienstkräfte aus dem Gericht gebracht. In Einzelfällen sollen finanzielle Forderungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz erhoben worden sein. Zudem berichten mehrere Amtsgerichte über Vorfälle gegenüber Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Hier soll es zu Bedrohungen gekommen sein, die sich teilweise auch auf Familienangehörige bezogen. Zudem wurden Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verfolgt und mit vermeintlichen Schadenersatzansprüchen und vermeintlichen Vertragsstrafen konfrontiert. Darüber hinaus kam es in mehreren Fällen zu Auseinandersetzungen mit „Reichsbürgern“ in Finanzämtern, was in einem Fall auch zum Ausspruch eines Hausverbots führte. Täglich sind die Finanzämter mit der Verweigerung von Steuerzahlungen durch sogenannte „Reichsbürger “ konfrontiert, die teilweise auch mit massiven Bedrohungen verbunden sind. Auch kam es im Rahmen einer Vollstreckung des Außendienstes im März 2016 zu Auseinandersetzungen mit sogenannten „Reichsbürgern“, so dass die Polizei eingreifen musste. Hier gab es zwei Festnahmen . Berlin, den 24. Mai 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016)