Drucksache 17 / 18 534 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 09. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2016) und Antwort Zukünftige Wasserversorgung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um eine Stellungnahme gebeten. Die von den BWB erstellte Stellungnahme ist in die Beantwortung der Anfrage eingeflossen. Frage 1: Ist eine Überarbeitung des „Wasserversorgungskonzeptes 2040“ vorgesehen, welche die über bisherige Schätzungen hinaus gehende deutlich steigende Bevölkerungszahl und die Zunahme der Haushalte im Rahmen des Wohnungsbaus werden berücksichtigt? Antwort zu 1: Die Berliner Wasserbetriebe erarbeiten zurzeit eine neue Wasserversorgungsstrategie als Grundlage für die Aktualisierung des „Wasserversorgungskonzeptes 2040“ (WVK). In der Strategie wird die von der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Februar 2016 veröffentlichte Bevölkerungsprognose für die Ermittlung des zukünftigen Wasserbedarfes zugrunde gelegt. Frage 2: Wie hoch wird der Trinkwasserbedarf für ein Berlin mit 4 Millionen Einwohnern voraussichtlich sein? Antwort zu 2: Die Varianten der o.g. Bevölkerungsprognose gehen von einer Einwohnerzahl in Berlin zwischen 3,704 und 3,951 Mio. für das Jahr 2030 aus. Für diese Varianten wird der Trinkwasserbedarf zurzeit ermittelt . Frage 3: Ist die quantitative und qualitative Versorgung Berlins dann noch gewährleistet? Antwort zu 3: Erste vorläufige Einschätzungen besagen , dass die Versorgung Berlins weiterhin mit hoher Qualität möglich ist. Ob dies der Fall ist, müssen die aktuellen Untersuchungen und Verfahren zeigen. Frage 4: Wie wird die Wasserqualität des im Wasserwerk Johannisthal geförderten Wassers derzeit beurteilt? Frage 5: Wie hoch ist die Sulfatbelastung des dort geförderten Wassers? Antwort zu 4 und 5: Am Standort Johannisthal werden derzeit keine Trinkwasserbrunnen betrieben. In den dort zur Altlastensicherung betriebenen Brunnen wurden in den Jahren 2013/2014 Maximalwerte von 220 mg/L (Grenzwert TrinkwV 250 mg/L) gemessen. Frage 6: Wann ist mit einem Abschluss der Altlastensanierung an diesem Standort zu rechnen und wann wird mit der Sanierung des Wasserwerks Johannisthal begonnen , bzw. wann wird diese abgeschlossen sein? Antwort zu 6: Durch die in den letzten zwei Jahrzehnten umgesetzten Sanierungsmaßnahmen konnte erreicht werden, dass die Altlasten im Bereich des Wasserwerks Johannisthal nachhaltig saniert wurden. Dennoch sind auch zukünftig noch Maßnahmen erforderlich, um Restbelastungen im Zustrom zum Wasserwerk zu sanieren. Ein zeitliches Ende ist derzeit nicht absehbar. Über eine Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal kann erst nach der o.g. Aktualisierung des WVK 2040 entschieden werden. Berlin, den 23.Mai 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2016)