Drucksache 17 / 18 538 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 10. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2016) und Antwort Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Klarheit schaffen in puncto Versicherungsschutz beim Sporttreiben! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Versicherungsschutz haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, bei sportlichen Aktivitäten vor Einsetzen der Clearingphase, während der Clearingphase und nach Abschluss der Clearingphase in Abhängigkeit von ihrer Bleibeperspektive? 2. Wie ist der Versicherungsschutz bei Sportaktivitäten junger unbegleiteter Minderjähriger im Rahmen von Angeboten gemeinnütziger Sportvereine? Gilt hier der Versicherungsschutz, den der Landessportbund seinen Mitgliedern gewährt? 3. Wie steht es um den Versicherungsschutz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei selbst organisierten Sportaktivitäten in und außerhalb der Einrichtungen? 4. Wie ist der Versicherungsschutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bei der Nutzung der Angebote der Berliner Bäder-Betriebe gewährleistet? 5. Welche „Lücken“ sieht der Senat ggf. im Hinblick auf den Versicherungsschutz beim Sporttreiben unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Abhängigkeit vom Stand der Clearingphase und ihrer Bleibeperspektive, und wie und wann sollen diese „Lücken“ geschlossen werden? Zu 1. bis 5.: Dem Senat sind Lücken oder spezifische Problemanzeigen bisher nicht bekannt. Der Senat geht davon aus, dass für den Vereinssport die laut Hinweis des Landesportbund Berlin abgeschlossene pauschale Unfallund Haftpflichtversicherung (http://www.lsb-berlin.net/sport-und-fluechtlinge/) einen hinreichenden Schutz auch schon vor einem formalen Beitritt zum Verein bietet. Unabhängig davon ist die Übernahme der Kosten für die Krankenhilfe im Rahmen der Kinder– und Jugendhilfe auch bei selbstorganisierten Aktivitäten gesichert, was die Betreuung in temporären Einrichtungen auf Basis der Inobhutnahme mit umfasst. Dieser Schutz ist unabhängig vom Stand der Clearingphase bzw. einer Bleibeperspektive . 6. Wie erklärt der Senat, dass vereinzelt Träger der Jugendhilfe mit Verweis auf einen unzureichenden Versicherungsschutz die Sportausübung vor und während der Clearingphase verwehren oder nur sehr eingeschränkt zulassen? 7. Was wird der Senat tun, um die Träger von Jugendhilfe -Einrichtungen, in denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht sind, über den Versicherungsschutz bei der Sportausübung zu informieren und sie zu ermutigen, Sportangebote zu nutzen und selbst zu organisieren ? Zu 6. und 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit mit den pädagogischen Trägern der Einrichtungen erneut und gezielt über den Versicherungsschutz im Rahmen der Inobhutnahme und Clearingphase informieren. Sportliche Aktivitäten sind aus Sicht des Senats ausdrücklich erwünscht. Berlin, den 27. Mai 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2016)