Drucksache 17 / 18 539 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 09. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2016) und Antwort Push things forward: Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele öffentliche und wie viele andere Träger von Integrationskursen gab es im Jahr 2015* im Land Berlin? a. Wie viele Anbieter*innen welcher Art sind seit Jahresbeginn 2016 dazugekommen? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Trägerart sowie in prozentualen und absoluten Zahlen.) 2. Wie viele Lehrkräfte unterrichteten im Jahr 2015* im Land Berlin insgesamt in Integrationskursen und wie viele sind es aktuell? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht , Bezirk und Trägerart.) 3. Wie viele dieser Lehrkräfte arbeiteten im Jahr 2015* auf der Grundlage befristeter oder unbefristeter Arbeitsverträge, wie viele auf Honorarbasis und wie stellt sich die Verteilung seit Jahresbeginn dar? (Bitte nach Geschlecht und Trägerart aufschlüsseln.) 4. Die monatliche Brutto-Vergütung von wie vielen Integrationslehrkräften betrug im Jahr 2015* durchschnittlich unter 1.073,85 Euro? (Bitte nach Geschlecht und Trägerart aufschlüsseln.) 5. Wie hoch war im Jahr 2015* die durchschnittliche Stundenentlohnung (pro 45 Minuten Unterrichtseinheit) für Integrationslehrkräfte bei öffentlichen oder aber privaten Trägern? Wie hoch ist die durchschnittliche Entlohnung aktuell? 6. Wie viele Träger haben im Jahr 2015* weniger als 20 Euro Honorarentlohnung (pro 45 Minuten Unterrichtseinheit ) für Integrationslehrkräfte gezahlt und wie viele dieser Träger haben im laufenden Jahr 2016 ihre Honorare nicht, wie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgegeben, auf mind. 23 Euro erhöht? 7. Bei wie vielen Trägern gab es sogenannte „Vor- Ort-Kontrollen“ hinsichtlich der Entlohnung und Arbeitsbedingungen von Integrationslehrkräften im vergangenen Jahr 2015* sowie im laufenden Jahr 2016? a. Auf welcher formalen Grundlage geschehen die Kontrollen, finden sie unangekündigt oder aber angekündigt statt und zu welchen Konsequenzen führen durchgeführte Kontrollen bei der Feststellung von Missständen hinsichtlich der Entlohnung und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften? 8. Wie viele Unterrichtsstunden haben Integrationslehrkräfte im Jahr 2015* insgesamt unterrichtet und wie viele Stunden unterrichten sie aktuell pro Monat? (Bitte nach Geschlecht und Trägerart aufschlüsseln.) 9. Welche Mechanismen im Land Berlin garantieren Integrationslehrkräften öffentlicher Träger die eigenen Interessen zu vertreten und ihre inhaltliche Expertise in die Integrationskurse einzubringen? 10. Wie viele der 2015* angebotenen Integrationskurse welcher Träger waren allgemeine Integrationskurse, wie viele waren Alphabetisierungskurse, Eltern- und Frauenintegrationskurse, Förderkurse, Intensivkurse, Jugendintegrationskurse oder sonstige Integrationskurse? 11. Wie viele Wochenstunden umfasste ein Integrationskurs durchschnittlich im Jahr 2015* und wie viele Wochenstunden sind es aktuell? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Integrationskurses.) 12. Welche Qualifizierungsmaßnahmen erhalten Integrationslehrkräfte aktuell kostenfrei, um den hohen Anforderungen in den Integrationskursen (u. a. mit Geflüchteten ) gerecht zu werden? a. Werden Qualifizierungen für Alphabetisierungskurse angeboten? Wenn ja, welche? b. Werden Qualifizierungen für die Arbeit mit traumatisierten Menschen angeboten? Wenn ja, welche? c. Werden Qualifizierungen im Bereich inklusiver Didaktik für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung angeboten? Wenn ja, welche? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 539 2 13. Wurden Qualifizierungsmaßnahmen im Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2016 ausgesetzt oder abgeschafft? Wenn ja, welche und warum? 14. Wie viele Personen besuchten im Jahr 2015* Integrationskurse ? Wie viele sind es aktuell? a. Wie viele davon sind Bürger*innen aus EU- Mitgliedstaaten? b. Wie viele davon sind Asylberechtigte, wie viele sind Ausländer*innen, die im Rahmen der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und wie viele davon sind Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention? c. Wie viele davon sind ausländische Staatsangehörige , die von der Arbeitsagentur oder der zuständigen Ausländerbehörde zu einem Kursbesuch verpflichtet worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach begonnenen, laufenden und abgeschlossenen Kursen, Bezirken und den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie dem Geschlecht der Teilnehmenden . Frage 14c. bitte zusätzlich hinsichtlich der zuständigen Institution aufschlüsseln.) Zu 1.-14.: Die Fragen 1 bis 14 kann der Senat nicht beantworten, sie betreffen durchweg das Integrationskurssystem des Bundes. Dies liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern. Die Integrationskursstatistik wird unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/ingenode .html 15. Wie vielen der Kursteilnehmenden, die vom Jobcenter zu einem Kursbesuch verpflichtet worden sind, wurde im Jahr 2015* der Bezug des Arbeitslosengeldes II aufgrund einer unregelmäßigen oder Nicht-Teilnahme an Integrationskursen gekürzt und wie viele Menschen sind im laufenden Jahr 2016 von Leistungskürzungen betroffen ? Zu 15.: Dem Senat liegen keine Informationen zu der Anzahl der Integrationskursverpflichteten vor, bei denen die Jobcenter des Landes Berlin aufgrund unregelmäßiger oder Nicht-Teilnahme Leistungen gekürzt haben, da keine statistischen Auswertungen von Sanktionen aufgrund der Nichtteilnahme an Integrationskursen erhoben werden. Eine Statistikübersicht zu den Sanktionen - Deutschland mit Ländern und Kreisen - Januar 2016 ist unter folgendem Link im Internet abrufbar. http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/ Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=p roces-Form&resourceId=210368&input_=&pageLocale= de&topicId=1023376&year_month=201601&year_month .GROUP=1&search=Suchen 16. Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen infolge unregelmäßiger oder nicht wahrgenommener Kurse oder nicht erfolgreich bestandener Kurse gab es für wie viele Kursteilnehmende im Jahr 2015* und im laufenden Jahr 2016? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Geschlecht der Teilnehmenden.) Zu 16.: Bei der Ausländerbehörde Berlin werden die zur Beantwortung erforderlichen Daten nicht erfasst. Diese können auch nicht nachträglich ermittelt werden. 17. Wie viele der Teilnehmenden an Integrationskursen haben im Jahr 2015* den „Deutsch-Test für Zuwanderer “ (DTZ) erfolgreich bestanden? a. Wie viele davon haben den Test mit B1-Niveau abgeschlossen? b. Wie viele davon haben den Test mit A2-Niveau abgeschlossen? c. Bei wie vielen der Teilnehmenden lag das Prüfungsergebnis unter A2? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Kursart und Geschlecht der Teilnehmenden.) Zu 17.: Die Fragen 17 a. bis c. kann der Senat nicht beantworten, sie betreffen das Integrationskurssystem des Bundes. 18. Welche weiteren Kurse werden in welchem Umfang in Berlin für die in Frage 12 aufgeschlüsselten Gruppen zusätzlich zu den Integrationskursen angeboten? (Bitte aufschlüsseln nach Kursart, Kursträger und Kursdauer .) Zu 18.: Zusätzlich zu den Integrationskursen werden im Zuge der landesfinanzierten Deutschkurse für Geflüchtete bei den Volkshochschulen keine speziellen Deutschkurse für Traumatisierte und Menschen mit Behinderungen , aber Module zur Alphabetisierung von Geflüchteten angeboten. Im Jahr 2016 wurden bisher 80 Module à 100 Unterrichteinheiten mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung durchgeführt. 19. In welchem finanziellen Umfang hat das Land Berlin welche Träger für welche Art von Integrationskursen unterstützt und in welchem Umfang wurden für das laufende Jahr die finanziellen Mittel aufgestockt? Zu 19.: Integrationskurse werden nicht vom Land Berlin , sondern ausschließlich vom Bund finanziert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 539 3 20. Setzt sich das Land Berlin für eine höhere Förderung von Integrationskursen durch den Bund ein? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 20.: Das Land Berlin hat sich auf der 11. Integrationsminister /-innenkonferenz am 16./17. März 2016 für eine höhere Förderung von Integrationskursträgern eingesetzt . Gemeinsam mit allen anderen Bundesländern wird eine deutliche Erhöhung des Kostenerstattungssatzes für Integrationskurse vom Bund gefordert, um die Kursträger dadurch in die Lage zu versetzen, den Lehrkräften ein angemessenes Honorar zu zahlen. Auch der Deutsche Städtetag, dem Berlin angehört, hat sich wiederholt für das gleiche Ziel eingesetzt und sich u.a. gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Volkshochschulverbandes schriftlich an Bundesinnenminister de Maizière, an die Bundestags-Fraktionen und den Haushaltsausschuss gewandt . Berlin, den 25. Mai 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2016)