Drucksache 17 / 18 541 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 09. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2016) und Antwort Frühzeitige Information des Abgeordnetenhauses über Gesetzesentwürfe, April 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Fällen wurden im April 2016 seitens des Senats bzw. seiner einzelnen Verwaltungen Entwürfe zu Gesetzen an Stellen oder Personen außerhalb des Senats , ausgenommen das Berliner Abgeordnetenhaus, übersandt, sei es im Rahmen der Beteiligung nach §39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung , Besonderer Teil (GGO II) oder auf anderer Grundlage ? a. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt dies jeweils? b. An wen erfolgte die Übersendung jeweils? c. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Übersendung jeweils? Handelte es sich jeweils insbesondere nach Rechtsauffassung des Senats um einen der von Artikel 59, Absatz 3 der Berliner Landesverfassung oder einen der von § 39 GGO II erfassten Fälle? 2. In welchen der unter 1. genannten Fällen erfolgte jeweils eine zeitgleiche Übersendung an das Berliner Abgeordnetenhaus? a. Soweit eine spätere Übersendung des gleichen (textidentischen) Entwurfs an das Abgeordnetenhaus erfolgte, zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese jeweils und was lag diesem zeitlichen Ablauf im Einzelfall zugrunde? b. Soweit keine gleichzeitige oder spätere Übersendung des gleichen (textidentischen) Entwurfs an das Abgeordnetenhaus erfolgte, was war hierfür im Einzelfall der Grund? Bitte um Zurverfügungstellung aller von dieser Teilfrage erfassten Entwürfe als Anlage zur Antwort auf diese Anfrage, soweit sie nicht textidentisch mit einer später erfolgten Gesetzesvorlage an das Abgeordnetenhaus waren. Zu 1. und 2.: Im April 2016 fanden keine Beteiligungsverfahren zu Gesetzentwürfen im Sinne des § 39 GGO II oder des Artikels 59 Absatz 3 der Verfassung von Berlin statt. Berlin, den 24. Mai 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2016)