Drucksache 17 / 18 543 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 10. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2016) und Antwort Wie unterstützt der Senat die Beschaffung von umweltverträglichen Fahrzeugen durch Verwaltungen und Landesunternehmen in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Der Senat ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB), Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Investionsbank Berlin (IBB), Berliner Bäderbetriebe (BBB), Wohnungsbaugesellschaft Mitte, GESOBAU, Stadt und Land, HOWOGE, degewo, Charite und Vivantes um eine Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Beantwortung der Fragen 4, 5, 6, 7 und 8 wiedergegeben. Frage 1: Die Anwendung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) ist für alle Berliner Verwaltungen und auch die landesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) verbindlich auch bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen anzuwenden. Inwieweit entsprechen die Umweltschutzanforderungen in den Leistungsblättern den aktuellen und besten am Markt verfügbaren Antriebstechniken, wenn wie im Leistungsblatt Anhang 1 der VwVBU unter 4. für Fahrzeuge unter 4.1. die Abgasnorm Euro 5 für PKW als „der anspruchsvollste Standard bezüglich Luftschadstoffen “ ausgeführt wird? Frage 2: Warum ist im Anhang 4 der VwVBU (Berechnungstool Lebenszykluskosten Fahrzeuge) keine Version mit elektr. Antrieb enthalten bzw. warum ist der elektrische Antrieb auch im Leistungsblatt Anhang 1 nicht als mögliche Variante ausgeführt? Antwort zu 1 und 2: Am 7. März 2016 trat die geänderte Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde das bisherige Leistungsblatt Nummer 4 mit ökologischen Mindestanforderungen für Fahrzeuge vollständig überarbeitet. Das neue Leistungsblatt enthält entsprechend dem Stand der Technik ambitionierte Anforderungen (u.a. Abgasnorm Euro 6) zur Minimierung der Umweltbelastungen. Auch die dazugehörige Berechnungshilfe (Anhang 4 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) wurde überarbeitet und umfasst nunmehr auch den elektrischen Antrieb von Fahrzeugen. Frage 3: Was versteht der Senat unter „akzeptablen Mehrkosten im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung“ bei Straßenfahrzeugen mit alternativen Antrieben, wie unter 6.1. der VwVBU ausgeführt? Frage 3.1: Wie würde sich diese für Straßenfahrzeugen mit elektrischen Antrieb im Vergleich zu konventionellen (Benzin, Diesel, Propan/Butan, Erdgas) bzw. Hybrid -Antrieben definieren? Antwort zu 3 und 3.1: Abschließende Festlegungen zu Mehrkosten von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen können nicht generell erfolgen. Im Einzelfall sind hierbei die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen (u.a. Förderung, Laufleistung, Verfügbarkeit von Ladesäulen) zu berücksichtigen . Frage 3.2: Ist dem Senat bekannt, dass die Post- Tochter DHL bereits über 300 rein elektrisch betriebene Zustellfahrzeuge für die „letzte Meile“ unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgreich einsetzt? Antwort zu 3.2: Das ist dem Senat bekannt. Frage 4: Wie viele Fahrzeuge (unterteilt nach AöR, Fahrzeugart, Schadstoffklasse) werden in den Fuhrparks von BSR, BVG, BWB, IBB, BBB, Wohnungsbauunternehmen und Krankenhäuser betrieben (PKW für die jeweiligen Vorstände bitte gesondert ausweisen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 543 2 Antwort zu 4: Mit Stand April 2016 waren bei den BSR 1.660 Fahrzeuge (davon 3 Pkw für die Vorstände) in Betrieb. Bei den BWB werden folgende in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Fahrzeuge betrieben. Die aufgeführten Fahrzeuge entsprechen den Kategorien Pkw und Nutzfahrzeuge inklusive selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Anhänger, Baumaschinen usw. sind nicht in der Liste enthalten, da sie nicht als Straßenfahrzeuge im herkömmlichen Sinne gelten. Die acht Fahrzeuge mit der Abgasnorm "Euro 1" und "Euro 2" sind Spezialfahrzeuge, die derzeit aufgrund fehlender Alternativen nicht ohne Weiteres ersetzt werden können. Die drei Vorstandsfahrzeuge sind Pkw der Schadstoffklasse "Euro 6". Diese sind in den 15 genannten Fahrzeugen enthalten. Im Rahmen der primären Fokussierung auf den öffentlichen Nahverkehr betreibt die Investitionsbank Berlin in ihrem Fuhrpark drei Pool Cars und einen Hochdachkombi für Kleintransporte. Alle personengebundenen Dienstwagen wurden abgeschafft (der letzte personengebundene Dienstwagen wird zum 30.06.2016 abgeschafft). Derzeit werden 10 Fahrzeuge im Fuhrpark der BBB betrieben, davon 2 Fahrzeuge für den Vorstand. Der Fuhrpark der Wohnungsbaugesellschaft Berlin- Mitte mbH umfasst 7 Kraftfahrzeuge, davon 2 PKW für die Geschäftsführung: 1 PKW Audi A6 Avant 3.0 TDI, Schadstoffklasse Euro 6 1 PKW Audi A6 Avant 2.8 FSI, Schadstoffklasse Euro 5 2 Kastenwagen VW Caddy 1,2 TSI, Schadstoffklasse Euro 5 2 PKW VW Polo BlueMotionTechnology 1,0, Schadstoffklasse Euro 6 1 Kombi MB Citan 109 CDI, Schadstoffklasse Euro 5 In der GESOBAU sind sechs Dienstwagen sowie zwei „Poolfahrzeuge“ (Elektro-Autos) für Mitarbeiter im Einsatz . Im Konzern der STADT UND LAND befinden sich insgesamt 29 Kfz (davon ein Anhänger – nicht motorisiert ), davon 2 Fahrzeuge für die Geschäftsführung der STADT UND LAND. Im Fuhrpark des HOWOGE-Konzerns werden insgesamt 26 Fahrzeuge betrieben, 2 Dieselfahrzeuge mit günstigen Energiewerten für die Geschäftsleitung, 4 Fahrzeuge für Führungskräfte gemäß Dienstwagenrichtlinie und 20 Nutzfahrzeuge, die erdgas- oder elektrobetrieben sind. Der Fuhrpark der degewo AG besteht aus 29 Pkw, davon 2 Fahrzeuge für den Vorstand. 13 Pkw haben die Schadstoffklasse Euro 5, 13 die Schadstoffklasse Euro 6, 3 Kfz sind Elektroautos. Anzahl der Fahrzeuge bei der Charité beträgt insgesamt 195, davon 4 Pkw für Mitglieder des Vorstands. Anzahl der Fahrzeuge bei Vivantes beträgt 196 Fahrzeuge , davon 3 Pkw für die Geschäftsführung. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung der unterschiedlichen Fahrzeuge. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 543 3 Frage 5: Welche Erneuerungszyklen werden für die jeweiligen Fahrzeugkategorien in den Fuhrparks der unter 4) genannten Landesunternehmen bei Beschaffungen zu Grunde gelegt? Antwort zu 5: Der Zyklus für die Ersatzbeschaffung liegt bei den BSR - je nach Fahrzeuggruppe - zwischen 5 und 12 Jahren (ausgenommen Miet- und Leasingfahrzeuge ). Laut BWB sind die Erneuerungszyklen für die einzelnen Fahrzeugkategorien abhängig von Fahrzeugalter, ökonomischen und ökologischen Faktoren, sowie dem Nutzungsgrad bei Spezialfahrzeugen. Die Erneuerung richtet sich nach den aus dem Reporting ermittelten Kennzahlen und den betrieblichen Anforderungen. Die Poolfahrzeuge der Investitionsbank Berlin werden unter Beachtung der jeweils aktuell geltenden Vorgaben der VwVBU sowie der Nutzungserfordernisse der Bank grundsätzlich in 24 Monatszyklen geleast, der Hochdachkombi in einem 36 Monatszyklus. Die Erneuerungszyklen betragen bei den BBB zwischen 18 und 48 Monate, für die Fahrzeuge des Vorstandes derzeit 18 Monate bzw. 24 Monate. Die Poolfahrzeuge und Fahrzeuge der technischen Einsatzbereitschaft (VW Polo, VW Caddy, MB Citan) der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH werden für einen Zeitraum von 3 bzw. 4 Jahren geleast, die Pkw der Geschäftsführung für einen Zeitraum von 3 Jahren. Bei Dienstwagen für Führungskräfte der GESOBAU gilt ein Erneuerungszyklus von drei Jahren, wobei die Fahrzeuge teilweise auch länger genutzt werden. Für „Poolfahrzeuge“ gibt es keine festen Erneuerungszyklen. Sie werden ersetzt, wenn dieses in Abhängigkeit von Laufleistungen und dem Reparaturanfall wirtschaftlich sinnvoll ist. Grundsätzlich wird bei Stadt und Land eine Nutzung von 7 Jahren (Abschreibungszeitraum) angenommen. Abhängig von der Nutzung und Abnutzung der Fahrzeuge werden für die Fahrzeuge individuell abweichende Regelungen getroffen. Perspektivisch wird zunehmend (insbesondere bezüglich der Nutzung von Elektromobilität) Leasing mit einer Laufzeit von 48 Monaten angestrebt. Grundsätzlich wird im HOWOGE-Konzern eine Haltedauer von 6 Jahren für die erworbenen Dienstfahrzeuge angewendet. Diese Haltedauer orientiert sich an der Abschreibungsdauer . Derzeit wird über eine Verkürzung des Austauschzyklus von Dienstfahrzeugen nach bereits ca. 3 Jahren nachgedacht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 543 4 Für die Beschaffung der Fahrzeuge des degewo- Fuhrparks werden die Möglichkeiten der Rahmenverträge /Konditionen des Landes Berlin genutzt. Die Fahrzeuge sind zu 100 % geleast und werden im Regelfall nach 3 Jahren ( Ende Leasingverträge ) ausgetauscht. Bei der Charité betragen die Erneuerungszyklen bei den Leasingfahrzeugen (ca. 58%) 36 Monate bzw. bei den Eigentumsfahrzeugen rund 8 - 12 Jahre und bei den Vorstandsfahrzeugen 12 Monate. Bei Vivantes erfolgen die Fahrzeugwechsel bei PKW innerhalb 1-3 Jahren und bei LKW innerhalb von 5 Jahren . Frage 6: Da in den Nachhaltigkeitsberichten von BSR (2015, hier ziemlich detailliert) und BWB (2014) bzw. BVG (nur 2011) über verschiedene Unternehmensstrategien bzgl. alternativer Fahrzeugantriebe informiert wird, wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung bei 6.1 der BSR, 6.2 den BWB 6.3 der BVG 6.4 der IBB 6.5 der BBB 6.6 der Wohnungsbauunternehmen 6.7 der Krankenhäuser Antwort zu 6.1: Die BSR setzen auf schadstoffarme Fahrzeuge und beschaffen seit Jahren Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen. Bereits 2002 beschafften die BSR Abfallsammelfahrzeuge, die mit Erdgas betrieben werden. Aktuell haben sie annähernd 150 erdgasbetriebene Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz, die mit - selbst hergestelltem - Biogas fahren: rußfrei und mit weniger Lärm. Damit ersetzt die Stadtreinigung mindestens 2,5 Mio. Liter Diesel im Jahr. Zudem setzen die BSR täglich 26 Hybrid- beziehungsweise Elektrofahrzeuge ein. Das entspricht 20,3 % der Pkw-Flotte. Antwort zu 6.2: Die Entwicklung der alternativen Antriebe wird durch das Fuhrparkmanagement der BWB beobachtet und die Einsatzmöglichkeiten werden regelmäßig geprüft. Aktuell sind 21 Elektrofahrzeuge im Einsatz , davon ein Fahrzeug im Rahmen einer Studie des Institutes für Verkehrsforschung für den Test der Ladeinfrastruktur . Ziel ist es, die Emissionen nachhaltig zu senken und die Nutzung alternativer Antriebe bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit weiter auszubauen. Antwort zu 6.3: Die Berliner Verkehrsbetriebe testen im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität mit dem Projekt E-Bus Berlin die Praxistauglichkeit des Einsatzes von 4 E-Bussen mit induktiver Ladetechnik. Das Projekt läuft noch bis September 2016. Erst danach ist eine abschließende Bewertung zu zukünftigen Einsatzpotenzialen möglich. Parallel dazu hat die BVG die Anschaffung von 100 Elektro-Dienstfahrzeugen (Pkw) zur Ablösung von dieselbetriebenen Dienstfahrzeugen in 2015 begonnen. Derzeit sind rund die Hälfte der Fahrzeuge beschafft und im Einsatz. Antwort zu 6.4: Für den Fuhrpark der IBB wird im Rahmen der Leasingzyklen regelmäßig anhand der Nutzungserfordernisse und konkreten Marktsituationen geprüft , ob es wirtschaftliche Alternativen zu den konventionellen Pool Cars gibt. Hierbei erfolgt regelmäßig der Abgleich mit aktuell im Leasing angebotenen Elektroautos . Im Rahmen der Nutzererfordernisse werden die Pool Cars überwiegend für Fahrten mit langen Fahrtstrecken und Ganztageseinsatz genutzt, so dass bis dato die angebotenen Elektroautos die Nutzungserfordernisse trotz Range Extender (Reichweitenverlängerer) nicht sicher und wirtschaftlich abbilden konnten. Der Hochdachkombi wird überwiegend für Transportaufgaben mit Lasten verwendet . Für die Einsatzzwecke (z.B. Transport von Veranstaltungsmaterial und Werbemitteln) ist eine sichere Verfügbarkeit erforderlich. Hier konnten die Leasing Elektroangebote bisher im Vergleich zum konventionellen Fahrzeug nicht wirtschaftlich überzeugen. Antwort zu 6.5: Derzeit gibt es bei den BBB keine Unternehmensstrategie bezüglich alternativer Fahrzeugantriebe . Es ist jedoch Ende des Jahres vorgesehen, ein Fahrzeug mit fossilem Antrieb durch ein Fahrzeug mit Elektroantrieb zu ersetzen. Antwort zu 6.6: Bei der Beschaffung von Fahrzeugen durch die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH wird der Einsatz alternativer Antriebe mitgeprüft, aufgrund der geringen Fahrleistungen der Pool- und Einsatzfahrzeuge von deutlich unter 10.000 km/Jahr ist ein wirtschaftlicher Betrieb mit Gas- oder Elektroantrieb bisher noch nicht darstellbar. Die GESOBAU begrüßt es, wenn Fahrzeuge mit alternativen Fahrzeugantrieben beschafft werden. Zwei der insgesamt acht Fahrzeuge besitzen einen Elektroantrieb. Perspektivisch wird die Elektromobilität bei Stadt und Land gefördert. Es sollen zukünftig Elektrofahrzeuge angeschafft werden. Hier sind aktuell zwei rein elektrisch betriebene Fahrzeuge geplant. Darüber hinaus befinden sich bereits zwei Hybridfahrzeuge im Konzern. Die HOWOGE sieht sich als Konzern in der klaren Verantwortung, einen Beitrag zur Klimastrategie des Landes Berlin zu leisten. Dies schlägt sich auch in der Beachtung von Umweltschutzanforderungen und der Prüfung der Nutzung alternativer Antriebstechniken bei der Ausgestaltung des Fuhrparks und der Beschaffung neuer Geschäftsfahrzeuge nieder. So werden bereits seit 2007 für Nutzfahrzeuge erdgasbetriebene Fahrzeuge eingesetzt (in den Fällen, wo die Einsatzbedingungen wegen der Reichweite keinen Elektroantrieb zulassen). Die Geschäftsführung setzt künftig auf Hybridfahrzeuge. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 543 5 Für die HOWOGE-Zentrale wird seit dem letzten Jahr im Pilotbetrieb ein Elektrofahrzeug als Poolauto mit Null- Emission für die laufenden Besichtigungs-/Kontrollfahrten auf den Baustellen und zur Wahrnehmung weiterer Termine genutzt. Derzeit sind bei der degewo 3 Fahrzeuge (10 %) des Bestandes Elektroautos. Diese Fahrzeuge sind in der Zentrale der degewo stationiert. Für den Einsatz der Elektroautos wurde hier die notwendige Infrastruktur mit Elektro - Ladesäulen und einer Photovoltaik - Anlage geschaffen. Antwort zu 6.7: Bei der Charité erfolgen Marktbeobachtungen , Testfahrten und Testkalkulationen mit Elektrofahrzeugen, Gasfahrzeugen sowie Hybrid-Fahrzeugen . Derzeit befindet sich 1 Hybrid–Fahrzeug (PKW- Erdgas/Benzin) in der Flotte. Ein Nutzfahrzeug (Erdgas /Benzin) ist in der Bestellung. Die in der Antwort zur Frage 4 aufgelisteten Fahrzeuge von Vivantes (siehe Tabelle) zeigen nach den Emissions - und Schadstoffklassen, dass der Großteil der Fahrzeuge der Euro-6-Norm bereits entsprechen. Im Zuge des routinemäßigen Austausches der Fahrzeuge achtet Vivantes darauf, die Schadstoffemissionen der Fahrzeuge weiter zu vermindern. Frage 7: Welche Planungen inkl. der notwendigen Investitionen für die Jahre bis 2020 gibt es dazu bei 7.1 der BSR, 7.2 den BWB und 7.3 der BVG 7.4 der IBB 7.5 der BBB 7.6 der Wohnungsbauunternehmen 7.7 der Krankenhäuser Antwort zu 7.1: Die BSR planen ihre Fahrzeuginvestitionen langfristig mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Reduzierung der Umweltbelastungen. Für die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sollen nach deren Laufzeit im Fuhrpark wieder Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft werden. Parallel testet die Berliner Stadtreinigung in Kooperation mit den Herstellern Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben auf ihre Alltagstauglichkeit (zum Beispiel Plug In Hybrid zum Betrieb des Aufbaus bei Abfallsammelfahrzeugen). Auf Basis der Erkenntnisse dieser Tests können dann Investitionsentscheidungen über Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben getroffen werden Antwort zu 7.2: Derzeit wird bei den BWB die Ausweitung der Nutzung von Elektrofahrzeugen geprüft. Im Nutzfahrzeugbereich sind allerdings derzeit noch keine für die BWB geeigneten Fahrzeuge verfügbar. Die Planung bis 2020 wird entsprechend den Entwicklungsfortschritten in dem Segment jährlich angepasst. Die dafür notwendigen Investitionen sind über die Fahrzeuginvestitionsplanung abgedeckt. Antwort zu 7.3: Die BVG plant ab Oktober 2016 den Testbetrieb im Rahmen der Schaufensters Elektromobilität in einen ca. 6 bis 8 jährigen Langzeittest zu überführen . Weitere konkrete Beschaffungen von alternativen Antrieben sind derzeit auf Grund des weiterhin signifikanten wirtschaftlichen Unterschieds zwischen Dieselbussen und E-Bussen und Wasserstoff-Bussen nicht geplant. Bei einer positiven Marktpreisentwicklung oder relevanten Förderprogrammen ist eine Ausweitung der Testszenarien möglich. Antwort zu 7.4: Im Rahmen der Leasingzyklen erfolgt bei der IBB in 2018 die nächste Marktüberprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher alternativer Antriebstechniken inklusive der etwaigen Installation einer zugehörigen Elektroladestation in der Tiefgarage, danach sukzessive turnusgemäß bis 2020. Antwort zu 7.5: Für das zu beschaffende Fahrzeug mit Elektroantrieb bei den BBB ist die entsprechende Ladeinfrastruktur zu beschaffen. Kosten können hierfür noch nicht benannt werden, da die Anforderungen für das zu beschaffende Fahrzeug noch nicht bekannt sind. Antwort zu 7.6: In der Wirtschaftsplanung 2016-2020 der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH wird von einem planmäßigen Ersatz der vorhandenen Leasingfahrzeuge ausgegangen. Ersatzbeschaffungen von Dienstwagen für Führungskräfte und Poolfahrzeugen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der GESOBAU wurden auch unter Beachtung der Hinweise zu Dienstwagen für Führungskräfte von Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin so geplant, dass auch Fahrzeuge mit alternativen Fahrzeugantrieben beschafft werden können. Derzeit ist bei Stadt und Land eine Ausweitung im Bereich der Elektromobilität geplant. Grundsätzlich ist hier geplant, die Fahrzeuge einschließlich sämtlichen Equipments über Leasing anzuschaffen, und nicht zu kaufen. Dadurch entstehen keine hohen Anschaffungsinvestitionen . Darüber hinaus sind Ladestationen notwendig . Abhängig von den Installationsmöglichkeiten wird pro Doppelladestation ein Preis von ca. 5.000 € in der Anschaffung und Installation kalkuliert. Eine mögliche Inanspruchnahme von Förderungen ist nicht abschließend geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 543 6 Aktuell sind bei der HOWOGE im Durchschnitt ca. 140.000,-- € p.a. für Ersatzbeschaffungen aller Fahrzeuge eingeplant. Für die laufenden Kfz-Kosten (Betriebs- inklusive Reparatur- und Wartungskosten) sind für den HOWOGE-Konzern 150.000 € p.a. eingeplant. Dabei wird eine Teuerungsrate von ca. 1,4% p.a. mit berücksichtigt . Aktuell wird das Fuhrparkmanagement der degewo überarbeitet. In diesem Zusammenhang ist angedacht, dass weitere Bürostandorte der degewo AG mit Elektroautos und der dafür notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden. Die Grundsatzentscheidung des Unternehmens zur Unternehmensstrategie bzgl. alternativer Fahrzeugantriebe , zum weiteren Einsatz von Elektroautos und zu den damit verbundenen Investitionen erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016. Für die weitere Zukunft wird die Anschaffung von gasbetriebenen oder hybridbetriebenen Fahrzeugen, je nach Bedarf, Anwendung und Aufgabe unter Berücksichtigung der Kosten nicht ausgeschlossen . Antwort zu 7.7: Konkrete Planungen bei der Charité bestehen nicht. Rund 30 Fahrzeuge werden pro Jahr ausgewechselt . Anfragen respektive Angebotseinholung erfolgen pro Fahrzeug bzw. den entsprechenden Fahr- und Einsatzkriterien unter Einhaltung der vorliegenden Eckwerte (CO²-Werte, technischer und sonstiger Vorgaben) der Dienstwagenrichtlinie bzw. Car-Policy. Bei Vivantes werden in diesem Bereich keine Investitionen bis 2020 getätigt. Die Fahrzeuge werden geleast. Frage 8: Inwieweit ist die Zielsetzung des Senats, bis 2020 alle BVG-Busse im ÖPNV nur noch mit elektrischem Antrieb fahren zu lassen, realistisch? 8a) Welche aktuellen Strategien verfolgt der Senat bzgl. alternativer Antriebe bei den BVG-Bussen im ÖPNV auch angesichts der Erfordernisse der EU- Luftreinhalte-Richtlinie? 8b) Wie viele Elektro-Busse wird die BVG pro Jahr bis 2020 erwerben und einsetzen? 8c) Welche Schlüsse zieht der Senat aus der erfolgreichen Einführung eines Elektrobus in Köln? Antwort zu 8 bis 8c): Der Senat strebt an, bis 2020 die Voraussetzungen für eine vollständige Umstellung des Busfuhrparks der BVG auf Elektrobetrieb zu schaffen und die Randbedingungen zu klären. Eine Neubeschaffung aller derzeit vorhandenen ca. 1.300 Busse der BVG als Elektrobusse in dem relativ kurzen Zeitraum bis 2020 wäre unrealistisch. Vor einer solchen Entscheidung müssen zunächst die Erfahrungen bewertet werden, die sich aus den in vielen Städten Deutschlands (u.a. Köln) durchgeführten Probebetrieben von Elektrobussen ergeben. Dabei spielt für den ÖPNV nicht nur der Einsatz einzelner Busse, sondern vor allem der Betrieb einer ganzen Linie eine besondere Rolle. Dazu gehört insbesondere auch die Ladetechnologie und damit die in der täglichen Praxis einzuberechnende Ladedauer. Diese ist für die Betriebsplanung und die Betriebskosten von besonderer Relevanz, insbesondere wenn sich aus den zeitlichen Erfordernissen ein zusätzlicher Fahrzeugbedarf ergibt. Bei der BVG wird derzeit die Fortsetzung des Testbetriebs der bei ihr eingesetzten 4 E-Busse geplant. Weitere Beschaffungen stehen nach Auskunft der BVG AöR in Abhängigkeit der Entwicklungen der Wirtschaftlichkeit von E-Bussen. Parallel zu diesen Praxiserprobungen von Elektrobussen hat der Senat ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der vorhandenen Busse im Hinblick auf die Luftreinhaltung und hat dies auch in den aktuellen Nahverkehrsplan einfließen lassen. So mussten Bestandsfahrzeuge nicht nur mit Partikelfilter ausgerüstet werden, sondern es wurde zuletzt auch die Nachrüstung von Entstickungssystemen finanziell gefördert, deren Wirksamkeit auch im Stadtbetrieb zudem von der Umweltverwaltung überprüft wurde. Frage 9: Mit welchen Zielvorgaben wird der Senat bei neu abzuschließenden bzw. zu erneuernden Klimaschutzvereinbarungen oder anderen geeigneten Vereinbarungen und Unternehmensverträgen auch die Beschaffung von Straßenfahrzeugen mit schadstoffarmen bzw. -freien Antrieben als wesentlichen Aspekt für die Verbesserung der Umweltsituation berücksichtigen? Antwort zu 9: Im Rahmen von neu abzuschließenden bzw. zu erneuernden Klimaschutzvereinbarungen wird auch der Aspekt der Emissionen von Straßenfahrzeugen berücksichtigt, sofern dies bei den jeweiligen Partnern Relevanz hat. Der Senat strebt in diesem Zusammenhang an, hier entsprechende Maßnahmen zu vereinbaren, die geeignet sind, die Fahrzeugemissionen zu reduzieren. Dazu zählt auch die Beschaffung von Straßenfahrzeugen mit schadstoffarmen bzw. –freien Antrieben. Die Maßnahmen werden in Abhängigkeit von den Möglichkeiten der Partner individuell vereinbart. Die daraus resultierenden Emissionsreduzierungen im Bereich des jeweiligen Fuhrparks werden in das Gesamteinsparziel des Partners aufgenommen und im Rahmen des geplanten Monitorings dementsprechend berücksichtigt. Berlin, den 27. Mai 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016)