Drucksache 17 / 18 544 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 10. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2016) und Antwort Geruchsbelästigung im Umfeld des Industriegebiets Flottenstraße, 13407 Berlin (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In seiner Antwort vom 24.03.2016 auf die Schriftliche Anfrage vom 10.03.2016 (Drucksache 17/18212 des Abgeordnetenhauses von Berlin) stellt der Senat von Berlin unter Ziffer 10 fest, dass ein Abgasteilstrom der MPS-Anlage in der Markscheiderstraße 38 bislang nur über einen Gewebefilter gereinigt wird und eine weitergehende Geruchsstoffbehandlung erforderlich ist - wann beabsichtigt der Senat, dem Betreiber der MPS- Anlage in der Markscheiderstraße 38 eine weitergehende Geruchstoffbehandlung aufzuerlegen? Frage 2: Welche Art der weitergehenden Geruchsstoffbehandlung beabsichtigt der Senat, dem Betreiber der MPS-Anlage in der Markscheiderstraße 38 aufzuerlegen? Frage 3: Bis wann ist mit einer entsprechenden Auflage zu rechnen? Frage 4: Bis wann wird der Betreiber der MPS-Anlage in der Markscheiderstraße 38 die Auflage zu erfüllen haben? Frage 5: Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt dem Betreiber der MPS- Anlage in der Markscheiderstraße 38 bereits die Erstellung eines Konzeptes zur Reduzierung der Geruchsbelästigungen auferlegt hat, und ggfs. welches sind die Anforderungen des Senates an dieses Konzept? Frage 6: Trifft es zu, dass der Betreiber ein Ingenieurbüro beauftragen muss und bereits beauftragt hat, um das Konzept zur Reduzierung der Geruchsbelästigungen zu erarbeiten? Frage 7: Wann ist mit der Vorlage des Konzeptes zu rechnen? Antwort zu 1 – 7: Auf Grund der Kooperationsbereitschaft der Betreibenden ist es nicht erforderlich, ihr eine weitergehende Geruchstoffbehandlung ordnungsbehördlich aufzuerlegen. Die Anlagenbetreibende hat nach Aufforderung der Genehmigungsbehörde bereits selbst Schritte unternommen , eine weitergehende Geruchsstoffbehandlung in Bezug auf die bislang über einen Gewebefilter gereinigte Abluft zu konzipieren. Sie hat ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Reduzierung der Geruchsfrachten beauftragt. Seit dem 22.4.2016 liegt das mit der Genehmigungsbehörde abgestimmte Abschlusskonzept vor. Die Anforderungen des Senats an Umfang und Inhalt eines solchen Konzeptes zur Optimierung der Abluftreinigung in der MPS 1 -Anlage Reinickendorf sind damit erfüllt. Es sieht eine komplette Behandlung der Gewebefilter -Linie durch Aktivkohlefilter sowie die Optimierung der Biofilter-Linie vor. Vor der Realisierung der Vorzugsvariante sind Versuche zur Wirksamkeit der konzipierten Geruchsminderungsmaßnahmen erforderlich. Diese Versuche werden voraussichtlich ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Frage 8: Ist der Betreiber der MPS-Anlage in der Markscheiderstraße 38 verpflichtet, jegliche Siedlungsabfälle und Gewerbeabfälle anzunehmen oder kann er bestimmte Abfälle ablehnen, und ggfs. welche sind das? Antwort zu 8: Der Betreibenden ist es gestattet, in ihrer Anlage ausschließlich die in der Genehmigung zugelassenen Abfallarten im Rahmen der genehmigten Durchsatzkapazität anzunehmen und zu behandeln. 1 Mechanisch-Physikalische-Stabilisierung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 544 2 Frage 9: Trifft es zu, dass im Falle von Havarien in anderen Müllbearbeitungsanlagen geruchsintensiver Müll zur MPS-Anlage in der Markscheiderstraße 38 geliefert wird? Antwort zu 9: Dies trifft zu. Frage 10: Wie erklärt sich der Senat, dass die Geruchsbelästigungen für die Anwohner durch die MPS- Anlage in den letzten drei Jahren stärker geworden sind? Antwort zu 10: Die Zunahme von Geruchsbelästigungen lässt sich durch ein Ansteigen der Geruchsfrachten in den letzten Jahren erklären. Berlin, den 23. Mai 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2016)