Drucksache 17 / 18 547 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 11. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2016) und Antwort „Lange Nacht der Museen“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die der Senat von Berlin nur teilweise in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Die Kulturprojekte Berlin GmbH wurde daher um die Zulieferung von Antworten gebeten, auf die nachfolgend rekurriert wird. 1. Wer ist neben der Kulturprojekte Berlin GmbH Ausrichter der „Langen Nacht der Museen“? Zu 1.: Die Lange Nacht der Museen (LNdM) ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Berliner Museen mit der Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB). Die KPB agiert hierbei als verantwortliche Veranstalterin. Als Institution der Berliner Museen fungiert der Landesverband der Museen zu Berlin (LMB) als Ansprechpartner und als Auftraggeber. Darüber hinaus prüft die Fachgruppe Verwaltung des LMB die LNdM im buchhalterischen Sinne. 2. Gehören auch privatwirtschaftliche Museen zu den Ausrichtern? Zu 2.: Im LMB sind neben Museen in Trägerschaft öffentlicher Stiftungen, Regional-, Landes- und Bundesmuseen auch privatwirtschaftliche Museen vertreten. Darüber hinaus nehmen regelmäßig auch Museen, Gedenkstätten und Ausstellungsorte an der LNdM teil, die keine Mitglieder des LMB sind (siehe dazu auch Antwort zu 3.). 3. Welche Auswahlkriterien stellt das Gremium für die Einbeziehung privatwirtschaftlich betriebener Galerien , Ausstellungen und Museen zur „Langen Nacht der Museen“? Zu 3.: Grundsätzlich können alle Mitgliedsmuseen des LMB an der Langen Nacht der Museen teilnehmen. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im LMB leiten sich aus der Museumsdefinition gemäß International Council of Museums (ICOM-Richtlinien) und aus den Standards des Deutschen Museumsbunds ab. Über die im LMB organisierten Museen hinaus nehmen regelmäßig weitere Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten als „assoziierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer “ an der Langen Nacht der Museen teil, darunter zahlreiche privatwirtschaftlich betriebene. Gelegentlich nehmen auch Kirchen oder Botschaften mit Ausstellungen teil. Kriterien für die Teilnahme sind die Eignung für die Lange Nacht der Museen (Größe, Einhaltung der Sicherheitsbedingungen ), ein attraktives Programm und die Lage. Die KPB schlägt jeweils dem Vorstand des LMB vor, welche Häuser teilnehmen sollen, die Entscheidung über die Teilnahme trifft der Vorstand des LMB. 4. Gibt es eine „Negativ-Liste“ von Institutionen, die aufgrund ihrer Inhalte nicht teilnehmen dürfen und wenn ja, welche Institutionen sind das aufgrund welcher Kriterien (bitte auflisten!)? Zu 4.: Eine solche Liste gibt es nicht. 5. Wie erfolgt die Finanzierung der „Langen Nacht der Museen“? Zu 5.: Bis zum Jahr 2014 finanzierte sich die LNdM ausschließlich über die Erlöse aus Ticketverkäufen, Überschüsse wurden – anteilmäßig, entsprechend der Besuchszahlen – an die teilnehmenden Häuser ausgeschüttet. Seit 2015 und noch bis einschließlich 2017 ist die LNdM Teil des übergeordneten Projektes „Museums- Sommer“, das die sommerlichen Aktivitäten der Berliner Museen bündelt und bewirbt und dessen Abschluss die LNdM bildet. Der „MuseumsSommer“ wird durch die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten aus Mitteln der Europäischen Union / Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung gefördert. Die Einnahmen der LNdM bilden den größten Teil der von dem Projekt zu leistenden Eigenanteile. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 547 2 6. Wie hoch sind die Kostenanteile der privatwirtschaftlich betriebenen Teilnehmer? Zu 6.: Museen, die Mitglied des LMB sind, erhalten für die LNdM einen Programmkostenzuschuss in Höhe von 500 €. Dieser Zuschuss ist unabhängig von der Trägerschaft der Häuser. Assoziierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer (siehe auch Antwort zu 3.) erhalten keine finanziellen Mittel. Alle teilnehmenden Institutionen sind in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Darstellung des Programms in gleicher Weise präsent, auch erhalten alle Institutionen LNdM-Werbemittel zur Verwendung im eigenen Haus. Berlin, den 26. Mai 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2016)