Drucksache 17 / 18 553 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Benedikt Lux (GRÜNE) vom 10. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2016) und Antwort Strategie des Senats zur Sicherstellung der Inneren Sicherheit in Friedrichshain-Kreuzberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für den als „R.A.W.-Gelände und Umgebung“ bezeichneten Brennpunkt um die Warschauer Brücke wurde zu Beginn des Jahres festgestellt, dass die ortsrelevanten Fallzahlen schwerpunktmäßig außerhalb des privaten RAW-Geländes, nämlich entlang der Warschauer Brücke zu verorten sind. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die ortsrelevanten Fallzahlen schwerpunktmäßig außerhalb des Reichsbahnausbesserungswerks , so genanntes RAW-Gelände, nämlich vorwiegend im Bereich der Warschauer Brücke zu verorten sind, wird in der nachfolgenden Beantwortung dieser Brennpunkt als „Warschauer Brücke“ bezeichnet. Der Bereich des RAW-Geländes ist darin mit erfasst. Nachstehend wird also zu Fragen zum RAW-Gelände zum identisch definierten Raum, jedoch unter der Überschrift Brennpunkt „Warschauer Brücke“ Stellung genommen. 1. Welche Strategie verfolgt der Senat zur Bekämpfung der Kriminalität am Kottbusser Tor? Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen? 2. Welche Strategie verfolgt der Senat zur Bekämpfung der Kriminalität am RAW-Gelände in der Revaler Straße? Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen? Zu 1. und 2.: Zu den Brennpunkten „Warschauer Brücke “, „Görlitzer Park“ und „Kottbusser Tor“ erfolgen durch die Polizei Berlin kontinuierliche Lageauswertungen . Dabei wurde seit dem 3. Quartal 2015 festgestellt, dass diese in räumlicher Nähe zueinander befindlichen Bereiche insbesondere hinsichtlich der Täterklientel der Diebstahlskriminalität in unmittelbarer Wechselwirkung stehen. Maßnahmen an einem der drei Brennpunkte führten in der Vergangenheit teilweise zur Verdrängung der entsprechenden Täterinnen und Täter zu den beiden anderen Örtlichkeiten, da sich der jeweilige Aktionsraum nach günstigen Tatgelegenheiten bestimmt. Der Bereich von Warschauer Brücke bis zum Kottbusser Tor ist daher als ein zusammengefasster kriminalgeografischer Raum zu bewerten und eine ganzheitliche Bekämpfungsstrategie zu entwickeln. Seit Beginn 2016 erfolgt lageangepasst eine Intensivierung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen für den gesamten Bereich. Dabei hat sich gezeigt, dass eine sichtbare Polizeipräsenz und Kontrollmaßnahmen abschreckend auf Täterinnen und Täter wirken. So werden im Sinne der Wirkungsorientierung polizeiliche Dienstkräfte für sichtbare Präsenzmaßnahmen zu den Kerntatzeiten und den Hauptverkehrszeiten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) möglichst zeitglich an den drei Brennpunkten eingesetzt. Ziel ist es, durch polizeiliche Präsenz und Prävention die Anzahl günstiger Tatgelegenheiten zu minimieren, das Entdeckungsrisiko zu steigern, somit den gesamten beschriebenen Aktionsraum für Straftäterinnen und Straftäter unattraktiv zu machen und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung positiv zu beeinflussen. Seit dem 1. April 2016 erfolgen polizeiliche Einsatzmaßnahmen brennpunktübergreifend im zusammengefassten kriminalgeografischen Raum. Diese werden auch durch verdeckte Maßnahmen mit repressiver Schwerpunktsetzung ergänzt. 3. a) Wie erklärt der Senat die steigenden Zahlen von Gewalt- und Eigentumsdelikten am RAW-Gelände (vgl. Drs. 17 /17739) und am Kottbusser Tor (vgl. Drs. 17/17341)? b) Sieht der Senat Auswirkungen der sog. „Null- Toleranz“-Zone am Görlitzer Park mit entsprechenden Verdrängungseffekten von Drogen- und Eigentumsdelikten ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 553 2 Zu 3. a): Der dortige Fallzahlenanstieg im Bereich der Gewalt- und Eigentumsdelikte im Jahresverlauf 2015 geht mit dem stadtweiten Fallzahlenanstieg einher, insbesondere im Deliktsbereich „Taschendiebstahl“. Hier zeigen auch die intensivierten polizeilichen Einsatzmaßnahmen Wirkung. Die Täter der Eigentumskriminalität werden durch die massive Polizeipräsenz gestört und orientieren sich hin zum Bereich um die Warschauer Brücke, um dort die bestehenden günstigen Tatgelegenheiten auszunutzen. Seit August 2015 war vermehrt das Auftreten einer veränderten Täterklientel festzustellen. Im Rahmen der Tatbegehung von (Taschen-) Diebstählen wendeten diese Personen bei einer Tatentdeckung massiv Gewalt an und begingen Körperverletzungs- und Raubdelikte. Zu 3. b): Zum jetzigen Zeitpunkt sind nach Einführung der „Null-Toleranz-Zone“ keine signifikanten, umfassenden und dauerhaften Verlagerungen von Personen der Betäubungsmittel-Händlerszene zu erkennen, auch nicht an andere Brennpunkte der Drogenkriminalität in der Umgebung. Bezüglich der Eigentumskriminalität nutzen Täter ortsunabhängig entstehende Tatgelegenheiten und folgen überwiegend Touristenströmen. Hierbei stellen ortsnahe Bereiche wie das Kottbusser Tor und die Warschauer Brücke einen „lukrativen“ Aktionsraum für diese Täterklientel dar, welche sich auch von Polizeipräsenz nicht dauerhaft von der verdeckten Tatbegehung abhalten lassen . 4. Sind Presseberichte (vgl. BZ vom 17.4.2016) zutreffend , wonach die Räume Revaler Str., Görlitzer Park und Kottbusser Tor als „zusammenhängender kriminalgeographischer Raum“ gelten? Ist es ferner zutreffend, dass dieser Raum intern als „Achse des Bösen“ bezeichnet wird? Welche Erkenntnisse hat der Senat über die kriminalistischen Zusammenhänge der drei Gebiete? Ist diese Einstufung als gemeinsamer, kriminalgeographischer Raum eine neue Entwicklung? Zu 4.: Ja, der skizzierte Bereich ist hinsichtlich der Eigentumskriminalität als ein kriminalgeografischer Raum zu bewerten. Im Weiteren wird auf die Beantwortung zu 1. und 2. verwiesen. Die Bezeichnung „Achse des Bösen“ stellt weder den behördeninternen noch den externen Sprachgebrauch dar. 5. Welche abschnittsübergreifende Strategie hat die Polizei Berlin, um die Kriminalität in diesem unter 4. abgefragten kriminalgeographischen Raum zu bekämpfen ? Zu 5.: Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zu Frage 1. und 2. verwiesen. 6. Hat der Senat die Stationierung eines „Kontaktmobils “ der Berliner Polizei am RAW-Gelände, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden (23-7 Uhr), analog zum Alexanderplatz erwogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Der Einsatz eines Info- bzw. Kontaktmobils im Bereich der Warschauer Brücke wurde erstmalig im 3. Quartal 2015 geprüft. Der dortige Brennpunktbereich ist sehr groß (ca. 70.000 bis 80.000 qm). Der unmittelbare Wirkradius eines entsprechenden Mobils kann nur punktuelle Effekte erzielen. Hinsichtlich der Auswirkung auf die Kriminalitätsentwicklung in diesem Bereich werden die durchgeführten dezentralen polizeilichen Maßnahmen in der gesamten Fläche des Einsatzraumes weiterhin als wirkungsvoller angesehen. 7. Dem Senat ist mit der Drs. 17/17739 bekannt, dass am RAW eine signifikante Häufung der Delikte an den Wochenenden zu verzeichnen ist. Hat der Senat daraufhin spezielle, zusätzliche Maßnahmen als Gegenreaktion eingeleitet? Zu 7.: Ja. Wie bereits ausgeführt, erfolgte und erfolgt eine Intensivierung der polizeilichen Präsenzmaßnahmen zu den Kerntatzeiten. Durch eine kontinuierliche Lagebilderhebung kann zeitnah auf Veränderungen im Täterverhalten reagiert werden. 8. Stimmt es, dass der Senat keine dauerhafte Präsenz der Polizei im Bereich RAW Gelände und Warschauer Straße bereitstellt, sondern nur anlassbezogen Kontrollen und Einsätze vornimmt? Zu 8.: Durch Einsätze im Rahmen des Täglichen Dienstes und durch gezielte Schwerpunktmaßnahmen ist die Polizei Berlin in den Bereichen präsent und kann somit gezielt und effektiv auf polizeiliche Erfordernisse reagieren. Hinsichtlich der Einsatzzeiten erfolgt eine Orientierung insbesondere an den Kerntatzeiten. Im Zuge der fortwährenden Lagebewertung werden die Maßnahmen der Polizei Berlin kontinuierlich und lageentsprechend verstärkt bzw. wirkungsorientiert angepasst. 9. Welche Möglichkeiten sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sich aktiv bei der Debatte um die „Sicherheit am RAW-Gelände“ einzubringen? Welche für das Kottbusser Tor? Zu 9.: Keine. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 553 3 10. Hat der Senat ein Konzept für städtebauliche Kriminalprävention beim Landeskriminalamt für das Gebiet rund um das RAW-Gelände in Auftrag gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht? Zu 10.: Ja. Ein entsprechendes Konzept wurde bei der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamtes Berlin (LKA Präv) in Auftrag gegeben. Nach dem Wechsel der Eigentümer für den westlichen Teil des RAW- Geländes im März 2015 fanden auf Initiative des zuständigen Polizeiabschnitts mehrere Gespräche mit den neuen Eigentümern statt. Hierbei wurde auch der Kontakt zur Architektin bei der Zentralstelle für Prävention vermittelt. Ziel war es unter anderem, die neuen Eigentümer in Bezug auf städtebauliche Kriminalprävention fachlich zu beraten bzw. einen Ansprechpartner zu benennen. 11. Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Direktion 5 jeweils in den Jahren 2011-2015 (zum Stichtag 31.12. des Jahres) und die Zahl der tatsächlich Beschäftigten (bitte in VZÄ, ohne beurlaubte Dienstkräfte angeben) entwickelt? Zu 11.: Jahreszahl Stellen Beschäftigte 2011 2012 2013 2014 2015 Stellenanzahl Direktion 5 2233 2194 2120 2120 2122 tatsächliche Beschäftigte in VZÄ * 1914,11 1884,15 1876,36 1833,35 1719,19 tatsächliche Beschäftigte in VZÄ (inklusive Dauerkranke)** 1980,11 1948,15 1930,36 1903,35 1785,19 * VZÄ = Vollzeitäquivalente, abzüglich Elternzeit, Sonderurlaub ohne Bezüge, Mutterschutz und Dauerkranke ** abzüglich Elternzeit, Sonderurlaub ohne Bezüge und Mutterschutz 12. Welche neuen Zahlen sind dem Senat zur Entwicklung von Straftaten und Strafanzeigen am Kottbusser Tor bzw. dem RAW-Gelände bekannt? (Bitte eine Aktualisierung der Fragen 2 und 3 der Drucksache 17/17431 bzw. der Fragen 2 und 3 der Drucksache 17/17739 für das Jahr 2016 vornehmen). Zu 12.: Anzahl der erfassten Delikte mit Gewaltcharakter im Bereich Kottbusser Tor im Zeitraum 01.11.2015 bis 30.04.2016: Delikt/Deliktsgruppe November 2015 Dezember 2015 Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Summe Straftaten gegen das Leben - - - 1 - - 1 Sexualdelikte - - 3 - - - 3 Körperverletzung 28 46 35 30 24 45 208 Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung 5 9 3 3 4 2 26 Raub 13 15 16 18 12 10 84 Delikte mit Gewaltcharakter (insgesamt) 46 70 57 52 40 57 322 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 18.05.2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 553 4 Anzahl der erfassten Eigentumsdelikte im Bereich Kottbusser Tor im Zeitraum 01.11.2015 bis 30.04.2016: Delikt/Deliktsgruppe Nov 2015 Dez 2015 Jan 2016 Feb 2016 März 2016 April 2016 Summe Automateneinbruch - - - - - - 0 Baustelleneinbruch - - - - - - 0 Diebstahl an/aus Kfz 1 5 2 1 - 2 11 Fahrraddiebstahl 6 5 4 5 5 9 34 Geschäfts- und Betriebseinbruch 4 1 - - - 1 6 Keller- und Bodeneinbruch - - 1 - 1 - 2 Kraddiebstahl - - 1 - - - 1 Kraftwagendiebstahl - 1 - - - - 1 Ladendiebstahl 54 70 56 60 87 59 386 Sonstiger Besonders Schwerer Diebstahl (BSD) 4 4 1 1 1 3 14 Sonstiger Einfacher Diebstahl (EFD) 77 54 46 40 31 38 286 Taschendiebstahl 147 130 172 106 71 82 708 Trickdiebstahl 2 1 1 1 1 - 6 Wohnungseinbruch 2 - - - 3 1 6 Eigentumsdelikte (insgesamt) 297 271 284 214 200 195 1.461 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 18.05.2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 553 5 Anzahl der erfassten Delikte mit Gewaltcharakter im Bereich Warschauer Brücke im Zeitraum 01.01. bis 30.04.2016: Delikt/Deliktsgruppe Jan 2016 Feb 2016 März 2016 April 2016 Summe Straftaten gegen das Leben 1 1 - - 2 Sexualdelikte 1 - 2 1 4 Körperverletzung 32 29 36 33 130 Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung 3 2 - 3 8 Raub 11 7 4 3 25 Delikte mit Gewaltcharakter (insgesamt) 48 39 42 40 169 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 18.05.2016 Anzahl der erfassten Eigentumsdelikte im Bereich Warschauer Brücke im Zeitraum 01.01. bis 30.04.2016: Delikt/Deliktsgruppe Jan 2016 Feb 2016 März 2016 April 2016 Summe Automateneinbruch - 1 - - 1 Baustelleneinbruch - - - - 0 Diebstahl an/aus Kfz 4 3 2 1 10 Fahrraddiebstahl 2 7 8 2 19 Geschäfts- und Betriebseinbruch - - - 1 1 Keller- und Bodeneinbruch - - 8 3 11 Kraddiebstahl - - - - 0 Kraftwagendiebstahl - - - - 0 Ladendiebstahl 1 1 1 1 4 Sonstiger Besonders Schwerer Diebstahl (BSD) 3 1 1 - 5 Sonstiger Einfacher Diebstahl (EFD) 30 24 45 28 127 Taschendiebstahl 68 65 87 71 291 Trickdiebstahl 1 - 1 1 3 Wohnungseinbruch 1 - - - 1 Eigentumsdelikte (insgesamt) 110 102 153 108 473 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 18.05.2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 553 6 13. Welche Schwerpunkteinsätze der Berliner Polizei fanden am RAW-Gelände bzw. am Kottbusser Tor im Jahr 2016 statt? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Zu 13.: Einsatzzahlen für Warschauer Brücke Monat Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Gesamt 2016 Einsätze 41 40 20 28 129 Einsatzkräftestunden 3862:10 3038:00 1118:04 2761:30 10779:44 Personenüberprüfungen 415 220 32 107 774 Platzverweise 130 31 19 36 216 Freiheitsbeschränkungen 192 176 71 73 512 Freiheitsentziehungen 44 15 8 6 73 Handelserlös 6834,00 € 375,00 € 484,00 € 945,00 € 8638,00 € Widerstände 2 0 1 1 4 Verletzte Polizeivollzugsbeamte 0 0 0 0 0 Strafanzeigen, davon 85 56 24 68 233 BtMG* 69 38 16 23 146 AufenthG/AsylVerfG** 1 5 0 2 8 sonstige 15 13 8 43 79 *BtMG = Betäubungsmittelgesetz **AufenthaltsG = Aufenthaltsgesetz; AsylVerfG = Asylverfahrensgesetz Einsatzzahlen für Kottbusser Tor Monat Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Gesamt 2016 Einsätze 42 42 32 37 153 Einsatzkräftestunden 3922:00 3238:40 2507:00 2610:58 12278:38 Personenüberprüfungen 407 212 131 336 1086 Platzverweise 201 122 60 100 483 Freiheitsbeschränkungen 207 122 122 158 609 Freiheitsentziehungen 44 31 14 14 103 Handelserlös 4014,00 € 2537,00 € 1813,00 € 777,00 € 9141,00 € Widerstände 3 3 4 1 11 Verletzte Polizeivollzugsbeamte 6 1 2 0 9 Strafanzeigen, davon 122 107 61 76 366 BtMG 86 61 35 37 219 AufenthG/AsylVerfG 1 3 0 1 5 sonstige 35 43 26 38 142 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 553 7 14. Wie viele gemeinsame Einsätze von Polizei und BVG fanden im Jahr 2016 am und um den Bahnhof Warschauer Straße; wie viele am und um den Bahnhof Kottbusser Tor statt? Wie viele Einsatzkräftestunden im ÖPNV wurden von der Polizei im Jahr 2016 an den beiden Bahnhöfen jeweils geleistet? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Zu 14.: Monate Bahnhöfe 2016 Einsatzdaten Januar Februar März April gesamt Bahnhof Warschauer Str. gemeinsame Einsätze 2 0 1 2 5 Einsatzkräftestunden 966:19 1039:00 929:38 1230:00 4164:57 Bahnhof Kottbusser Tor gemeinsame Einsätze 3 1 2 3 9 Einsatzkräftestunden 1908:06 1762:22 1163:57 2372:55 7207:20 Berlin, den 26. Mai 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016)