Drucksache 17 / 18 554 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 12. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2016) und Antwort Wählen mit oder ohne Barrieren am 18. September 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wahllokale stehen zu den Wahlen des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen am 18.9.16 zur Verfügung und wie viele sind davon barrierefrei? (Bitte bezirkliche Auflistung nach Anzahl, davon barrierefrei, Rollstuhl mit Hilfsperson , nicht barrierefrei, Berlin gesamt.) Zu 1.: Anlässlich der Berliner Wahlen 2016 werden voraussichtlich 2.432 Wahllokale eingerichtet. Die Anzahl setzt sich zusammen aus 1.779 Urnen-Wahllokalen und 653 Brief-Wahllokalen. Eine bezirksbezogene Übersicht über die Barrierefreiheit der Urnen-Wahllokale bei den Berliner Wahlen 2011 und 2016 kann der anliegenden Tabelle entnommen werden. 2. Mit welchen Begründungen wurden nicht barrierefreie Wahllokale genehmigt? (Bitte Angaben aufgegliedert nach Bezirken) Zu 2.: Die Auswahl und Einrichtung der Wahllokale liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirke und unterliegt keiner Genehmigung durch andere Stellen. Die Entscheidungen werden auf der Grundlage verschiedener Auswahlkriterien getroffen. Neben einer möglichst weitgehenden Barrierefreiheit der Wahllokale sind auch Aspekte wie - örtliche Nähe zum Wohnsitz der Wahlberechtigten und zentrale Lage innerhalb des Wahlkreises, - beständige Verfügbarkeit der Räume für Wahlen und Abstimmungen (Kontinuität für die Wahlberechtigten ), - gute Erreichbarkeit und neutrales Umfeld für alle Wahlberechtigten, - funktionsgerechte Ausstattung, Beschaffenheit und Kosten der Räume, Zuverlässigkeit von Ansprechpersonen für die Immobilie, Möglichkeit der Zwischenlagerung für Ausstattungsgegenstände sowie - möglichst gleichmäßige Auslastung der Wahllokale von Bedeutung und können im Rahmen einer Abwägung den Ausschlag dafür geben, nicht barrierefreie Räumlichkeiten als Wahllokale zu nutzen. 3. Wurden bei der Auswahl der Wahllokale in den Bezirken die Behindertenbeiräte konsultiert? (Bitte bezirkliche Auflistung) Zu 3.: Am 4. Februar 2016 wurde auf der Landeskonferenz der Berliner Behindertenbeauftragten unter anderem das Thema „barrierefreie Wahllokale“ erörtert. An dieser Veranstaltung haben die Landeswahlleiterin wie auch verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Bezirkswahlämter teilgenommen. Die Konferenz ist eine von unterschiedlichen Anlässen, bei denen die Verwaltung mit Fachkreisen und Betroffenen im Austausch steht, um die Barrierefreiheit bei Wahl- und Abstimmungsereignissen kontinuierlich zu verbessern. Bei früheren Wahl- und Abstimmungsereignissen wurden u. a. auch Behindertenbeiräte beteiligt. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen erfolgt inzwischen vorzugsweise eine Information der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, die ihrerseits im regelmäßigen Austausch mit den Behindertenbeiräten stehen. Lediglich im Bezirk Lichtenberg erfolgte eine unmittelbare Beteiligung des Behindertenbeirats. Hier wurden im Vorfeld zur Wahl die Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung für Soziales, Menschen mit Behinderung und Mieterschutz, für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung , Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung und der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung beteiligt und um Mithilfe bei der Suche von barrierefreien Wahllokalen gebeten. Die (wenigen) Vorschläge wurden unter Beachtung der sonstigen Erfordernisse eines Wahllokals berücksichtigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 554 2 4. Wie hat sich prozentual der Anteil der barrierefreien Wahllokale im Vergleich zu den Wahlen 2011 entwickelt ? (Bitte Aufschlüsselung nach Bezirke plus Berlin gesamt) Zu 4.: Seit der Bundestagswahl 2013 wird bei der Beschreibung der Urnen-Wahllokale auf den Wahlbenachrichtigungen im Land Berlin zwischen den Kategorien „barrierefrei“ und „barrierefrei für Rollstuhlfahrer mit Hilfsperson“ differenziert. Dies mindert die Vergleichbarkeit der Zahlen für die Berliner Wahlen 2011 und 2016. Für einen Vergleich ist im Weiteren zu beachten, dass seit 2011 die absoluten Zahlen der bezirklichen Wahllokale nicht konstant sind und zudem Verlagerungen bei den Wahlkreisen stattgefunden haben (betrifft die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof- Schöneberg und Neukölln). In der anliegenden Tabelle wird der Anteil „barrierefrei “ des Jahres 2011 mit dem Anteil „barrierefrei“ und „barrierefrei für Rollstuhlfahrer mit Hilfsperson“ im Jahr 2016 gegenübergestellt. Hilfspersonen stehen in den Wahllokalen stets in Form der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verfügung, die auch durch Wahlhelfenden- Schulungen besonders für das Thema der Barrierefreiheit sensibilisiert werden. Das Gesamtergebnis zeigt die positive Entwicklung, die auch unter Berücksichtigung von gestiegenen Anforderungen die erfolgreichen Bemühungen der Bezirkswahlämter zur Verbesserung der Barrierefreiheit für alle Wahlberechtigten deutlich werden lässt. 5. Was müssen Menschen mit Behinderung, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, tun, wenn „ihr Wahllokal “ nicht barrierefrei ist, sie aber am 18.9.16 ihr Wahlrecht in einem Wahllokal wahrnehmen wollen? Zu 5.: Soweit die Stimmenabgabe für Menschen mit Behinderung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen im für sie vorgesehenen Wahllokal möglich ist, besteht für diese Wahlberechtigten die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, mit dem sie in einem barrierefreien Wahllokal ihres Wahlkreises abstimmen können. Informationen zu geeigneten Wahllokalen können Wahlberechtigte telefonisch unter der Servicenummer 9021- 2000 oder im Internet unter www.wahlen-berlin.de erhalten . Auf die Informationsangebote wird in der Wahlbenachrichtigung ausdrücklich hingewiesen (§ 15 Satz 2 Nummer 7 der Landeswahlordnung). 6. Wie viele Informationsbroschüren/Materialien zu den Wahlen werden in „Leichter Sprache“ wo, wie und wem zur Verfügung gestellt? Zu 6.: Anlässlich der Berliner Wahlen 2016 wird eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache mit dem Titel „Berlin wählt – ich auch!“ herausgegeben. Diese wird auf der Internetpräsenz der Landeswahlleiterin für Berlin (www.wahlen-berlin.de) bereitgestellt. Es ist eine Erstauflage von 12.500 Stück vorgesehen. Die Auflage wird an folgende Organisationen verteilt: 1. Berliner Landeszentrale für Politische Bildung (3.500 Stück) 2. Landeswahlleiterin (2.500 Stück) 3. capito Berlin c/o die reha e. V. (2.000 Stück) 4. Spastikerhilfe Berlin eG (500 Stück) 5. LWB – Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH (1.000 Stück) 6. Lebenshilfe Berlin (1.000 Stück) 7. Berliner Behindertenzeitung BBZ (1.000 Stück) 8. Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e. V. (500 Stück) 9. Der PARITÄTISCHE LV Berlin e. V. (500 Stück) Ab 9. Juni 2016 kann die Broschüre an den sieben nachfolgend genannten Standorten kostenfrei abgeholt oder gegen Versand- und Verpackungskosten unter www.diereha.de/capito.html bestellt werden. Charlottenburg-Wilmersdorf Der PARITÄTISCHE Landesverband Berlin e. V., Brandenburgische Straße 80, Empfang Erdgeschoss, 10713 Berlin, Tel. 030/86 00 10 Lichtenberg LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH, Betriebsstätte Bornitzstraße 63 – 65, 10365 Berlin, Telefon 030/50 50 94 24 Mitte capito Berlin c/o die reha e. V., Weydemeyerstraße 2/2a, 10178 Berlin, Telefon 030/29 34 130 Lebenshilfe Berlin, Heinrich-Heine-Str. 15, 1. Stock, 10179 Berlin, Telefon 030/82 99 98 241 Spastikerhilfe Berlin eG, Lindenstraße 20-25, Erdgeschoss , 10969 Berlin, Telefon 030/22 50 00 Neukölln Vereinigung für Jugendhilfe Berlin e.V., Grenzallee 53, 12057 Berlin, Telefon 030/68 28 15 21 Schöneberg Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Telefon 030/90 16 25 52 In den Wahlbenachrichtigungen, die ab Anfang August versandt werden, wird auf die Broschüre in leicht verständlicher Sprache hingewiesen. Die Informationsbroschüre kann dann telefonisch über die Servicenummer 9021-2000 oder im Internet unter www.wahlen-berlin.de kostenfrei bestellt werden. 7. Wie wird die Bereitstellung von Schablonen für blinde Menschen, die ohne Vertrauensperson wählen wollen, sichergestellt und wie wird dieser Personenkreis darüber informiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 554 3 Zu 7.: Für Blinde und Sehbehinderte wird seit der Europawahl 1994 in Berlin eine Stimmzettelschablone angeboten , die kostenfrei beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V. (ABSV) telefonisch unter 030/89 58 80 angefordert werden kann. Das Angebot ist im Kreis der Betroffenen zwar im Allgemeinen bekannt. Dennoch wird auch auf dieses Angebot in der Wahlbenachrichtigung ausdrücklich hingewiesen. Berlin, den 27. Mai 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016) SenInnSport - I A 14 - 0149/2398 Urnen-Wahllokale nach Zugänglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/18 554 Mitte* 189 o. A. o. A. 63 33,3% 37 196 109 55,6% 11,1% Friedrichshain-Kreuzberg 123 98 79,7% 17 13,8% 8 6,5% 55 92 76 82,6% 10,9% Pankow 188 127 67,6% 46 24,5% 15 8,0% 86 160 87 54,4% 37,6% Charlottenburg-Wilmersdorf* 172 135 78,5% 16 9,3% 21 12,2% 57 172 134 77,9% 9,9% Spandau 147 105 71,4% 27 18,4% 15 10,2% 43 172 160 93,0% -3,2% Steglitz-Zehlendorf* 127 69 54,3% 22 17,3% 36 28,3% 62 127 69 54,3% 17,3% Tempelhof-Schöneberg*/** 123 80 65,0% 14 11,4% 15 12,2% 64 122 68 55,7% 20,7% Neukölln 155 99 63,9% 21 13,5% 35 22,6% 40 150 97 64,7% 12,8% Treptow-Köpenick* 119 47 39,5% 43 36,1% 29 24,4% 31 120 46 38,3% 37,3% Marzahn-Hellersdorf* 114 55 48,2% 44 38,6% 15 13,2% 68 148 118 79,7% 7,1% Lichtenberg* 170 124 72,9% o. A. o. A. 63 125 66 52,8% 20,1% Reinickendorf* 152 148 97,4% 4 2,6% - 0,0% 47 152 138 90,8% 9,2% Berlin 1 779 653 1 736 1 168 * Die Planungen für die Berliner Wahlen 2016 sind in den Bezirken noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass vielfach nur vorläufige Angaben zu den Wahllokalen bestehen. ** Zu 14 der insgesamt 123 Urnen-Wahllokale ist gegenwärtig noch keine Angabe zur Barrierefreiheit möglich, der Vergleich mit 2011 erfolgt insoweit nur zu den bereits bestimmten 109 Wahllokalen. Bezirk Anzahl Anzahl Differenz - barrierefrei und barrierefrei mit Hilfsperson Wahlen 2016 und Wahlen 2011 (in %-Punkten) absolut in %absolut in % absolut Wahlen Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2011 barrierefrei nicht barrierefrei in % barrierefrei für Rollstuhlf. m. Hilfsp. absolut in % barrierefrei nachrichtl. Brief-Wahllokale Wahlen Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen 18. September 2016 S17-18554 S1718554 Anlage Tabelle1