Drucksache 17 / 18 556 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert und Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 13. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2016) und Antwort Wie viel ist dem Land Berlin die Fête de la Musique wert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet sich die Vergütung der Organisation und Geschäftsführung für die jährlich stattfindende Fête de la Musique? Zu 1.: Das Land Berlin ist seit 2008 Veranstalter der Fête de la Musique. Für die Organisation und Durchführung wird ein Auftrag vergeben. Seit jeher obliegt die Organisation und Durchführung derselben Auftragnehmerin . Eine Ausschreibung erfolgte bislang nicht, da sich die bisherige Auftragnehmerin die Rechte an der Wort-Bild- Marke bis auf weiteres sicherte. Da keine Vergleichsangebote vorliegen, gilt als Grundlage für die Vergütung das von der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentliche Rundschreiben zu Honorarregelungen. Die Rahmenbeträge lagen als Maßstab für die Anhebung der Vergütung mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2016/2017 zugrunde und wurden vom Abgeordnetenhaus von Berlin gebilligt. Darüber hinaus erhält die Auftragnehmerin bis 2017 eine Lotto-Zuwendung in Höhe von durchschnittlich 88.000 Euro pro Jahr, hiervon ca. 37.000 Euro für Personalkosten . 2. Für wen gilt die von der Finanzverwaltung festgelegte Honorarverordnung und auf welcher Grundlage basieren die darin festgeschriebenen Honorarsätze? Zu 2.: Mit dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen werden Bandbreiten für Honorare, Prüfvergütungen und sonstige Vergütungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin empfohlen (Bandbreitenregelung). Im Übrigen wird auf die Rundschreiben II-104/2013 sowie II-2/2014 der Senatsverwaltung für Finanzen verwiesen. 3. Wie bemisst der Senat die Vergütung der Organisation und Geschäftsführung bei kulturellen Großveranstaltungen und Festivals, bei denen das Land Berlin Mit- /Veranstalter ist (z.B. Feste im Rahmen von Städtepartnerschaften , Jubiläumsveranstaltungen, Tag der Deutschen Einheit) 4. Welche Spielräume sieht der Senat, um bei einer verantwortlichen Leitungstätigkeit zur Durchführung von Kulturveranstaltung von der Verordnung abzuweichen? Zu 3. und 4.: Veranstaltungen mit Beteiligung des Landes Berlin werden entweder von den Senatsdienststellen selbst oder den Beteiligungsunternehmen durchgeführt oder im Rahmen von Aufträgen bzw. Zuwendungen finanziert. Die Vergütung bemisst sich je nachdem an den Rahmenverträgen mit den Beteiligungsunternehmen, bei Vergaben nach dem wirtschaftlichsten Angebot und bei Zuwendungen an den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen, insbesondere dem Verbot der Besserstellung . Den Spielraum gibt die Landeshaushaltsordnung von Berlin vor. 5. Welchen Vorteil sieht der Senat heute durch die Verlagerung der Mittel für die Fête de la Musique von Kapitel 310 Titel 54053 hin zu Kapitel 0300 Titel 54053? Zu 5.: Seit 2013 gibt es das Musicboard Berlin und damit einhergehend eine Stelle Referent/in Musicboard. Da das Musicboard für Popkultur und genreübergreifende , auch kreativwirtschaftliche, Projekte im Bereich Musik zuständig ist und damit ein breiteres Spektrum abdeckt , wurde entschieden, die Mittel für populäre Musik und Weltmusik sowie für die Fête de la Musique innerhalb der Senatskanzlei zusammenzuführen. Die Verlagerung der Mittel folgte der fachlichen Neuordnung und war kein Selbstzweck. Für die Arbeit der Auftragnehmerin haben sich durch die Verlagerung keinerlei Veränderungen ergeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 556 2 6. In welcher Höhe und aus welchen Förderquellen wird der Senat ab 2018 die Organisation und Durchführung der Fête de la Musique finanziell absichern? Zu 6.: Das Land Berlin hat ein großes Interesse daran, ein berlinweites Musikfest wie die Fête de la Musique über 2017 hinaus durchzuführen und ausreichend zu finanzieren . Höhe und Zuordnung der Mittel obliegt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 und damit dem Haushaltsgesetzgeber Abgeordnetenhaus von Berlin. 7. Plant der Senat eine weitere Verlagerung von musikbezogenen Veranstaltungen, Einrichtungen oder Projekten in den Verantwortungsbereich der Senatskanzlei, wenn ja welche und warum? Zu 7.:Solche Verlagerungen sind nicht geplant. 8. Wie garantiert der Senat eine Transparenz bei der Förderung von Projekten, die in der Verantwortung der Senatskanzlei liegen, aus den Zuschüssen für besondere kulturelle, touristische und sportbezogene Projekte aus Kapitel 310? Zu 8.: Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens. Die Ergebnisse werden auf der Internetseite der Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten veröffentlicht. Darüber hinaus sind alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger, bei denen es sich um juristische Personen handelt, in der öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank der Senatsverwaltung für Finanzen erfasst. 9. Welche Möglichkeiten unternimmt der Senat, für in der Senatskanzlei verantwortete Kulturprojekte die Mittel aus den Zuschüssen für besondere kulturelle, touristische und sportbezogene Projekte aus dem Wirtschaftshaushalt zu nutzen? Zu 9.: Projekten, die eine Förderung der Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten beantragen, kann empfohlen werden, auch einen Antrag bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zu stellen. Die Vergabe der Mittel obliegt jedoch allein der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Hierzu wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Drs. Nr. 17/18 196 verwiesen. Berlin, den 31. Mai 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016)