Drucksache 17 / 18 563 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 17. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2016) und Antwort Wie fahren die Berliner Bürgermeister*innen durch unsere Stadt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über welche personengebundenen Fahrzeuge verfügen die 12 Bezirke Berlins? (Bitte um Auflistung nach Bezirken und Stadträt*innen unter Nennung des Fahrzeugs , des CO2-Ausstoß, der Schadstoffklasse und des Antriebs) Zu 1.: Vorbemerkung: Die Bezirke von Berlin beschaffen und betreiben ihre Dienstfahrzeuge eigenverantwortlich nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. In den Bezirken von Berlin stehen lediglich den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern personengebundene Fahrzeuge zur Verfügung. Die von den Bezirken hierzu gemachten Angaben im Einzelnen sind zu dieser und den weiteren Fragen den jeweils folgenden Tabellen zu entnehmen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nach gegenwärtigem Stand. BEZIRK BÜRGERMEISTERIN/ BÜRGERMEISTER FAHRZEUG CO2 g/km 1 EURO- NORM ANTRIEB Charlottenburg- Wilmersdorf Reinhard Naumann Audi A 6 133 6 Diesel Friedrichshain- Kreuzberg Monika Herrmann Entfällt Lichtenberg Birgit Monteiro Audi A 6 Keine Angaben Diesel Marzahn-Hellersdorf Stefan Komoß BMW 520d 114- 124 K. A. Diesel Mitte Dr. Christian Hanke BMW 520d K. A. 6 Diesel Neukölln Dr. Franziska Giffey BMW 530d xDrive GT 169 6 Diesel Pankow Matthias Köhne Audi A 6 109 6 Diesel Reinickendorf Frank Balzer Mercedes-Benz E300 BlueTEC 133 6 Diesel Spandau Helmut Kleebank Audi A 6 2.0 TDI 109 6 Diesel Steglitz-Zehlendorf Norbert Kopp Mercedes-Benz E220d 102 6 Diesel Tempelhof-Schöneberg Angelika Schöttler Audi A 6 110 6 Diesel Treptow-Köpenick Oliver Igel Audi A 6 118,4 6 Diesel 1 Kohlenstoffdioxid-Emission in Gramm pro Kilometer Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 563 2 2. Wie oft werden die personengebundenen Fahrzeuge der Bezirke neu angeschafft? Zu 2.: BEZIRK ANTWORT DES BEZIRKS Charlottenburg- Wilmersdorf Eine Anschaffung im eigentlichen Sinne erfolgt nicht, da das Fahrzeug jährlich geleast wird. Friedrichshain- Kreuzberg Entfällt, siehe Antwort zu Frage Nr. 3. Lichtenberg Jährliche Leasingverträge Marzahn-Hellersdorf Leasingvertrag über 12 Monate (jährlich neu) Mitte Das Kraftfahrzeug des Bezirksbürgermeisters wird jährlich neu geleast und gegen ein aktuelles Modell / Fabrikat ausgetauscht. Neukölln Die Beschaffung erfolgt jährlich über einen Leasing-Vertrag. Pankow Die Fahrzeuge werden geleast mit einer Laufzeit von jeweils einem Jahr. Reinickendorf Das Fahrzeug wird lediglich für ein Jahr geleast. Der Behördenrabatt wird nur im ersten Jahr gewährt, daher wären langfristigere Verträge unwirtschaftlich. Spandau Das Dienstfahrzeug wird für ca. 1 bis 1,5 Jahre geleast. Steglitz-Zehlendorf Das Vergabeverfahren wird regelmäßig ein Mal im laufenden Kalenderjahr durchgeführt. Tempelhof- Schöneberg Die Beschaffung des Dienstwagens der Bezirksbürgermeisterin erfolgt einmal pro Jahr. Die Fahrzeuge werden geleast. Treptow-Köpenick Das personengebundene Dienstfahrzeug des Bezirksbürgermeisters wird jeweils für ein Jahr angemietet. 3. Welche Fahrzeuge stehen in der Beschaffungsliste, aus der die Stadträt*innen auswählen können? a) Stehen auch Elektrofahrzeuge (Pedelec oder Elektroautos ) zur Verfügung? b) Wenn Nein, warum nicht? c) Stehen auch Dienstfahrräder zur Verfügung? d) Wenn Nein, warum nicht? Zu 3.: BEZIRK ANTWORT DES BEZIRKS Charlottenburg- Wilmersdorf Siehe Antwort zu Nr. 1 Zu 3.a) und b): Nein. Aber der Bezirksbürgermeister hat sich ganz bewusst mit seinem Fahrer an einem Versuch beteiligt, ein Elektrofahrzeug in seinem Dienstalltag einzusetzen . Hierbei hat sich das Fahrzeug (BMW I 3) hinsichtlich Variabilität und Reichweite als (noch) nicht ausreichend erwiesen. Zu 3.c) und d): Die Anschaffung von zwei Pedelecs wird derzeit geprüft. Friedrichshain- Kreuzberg Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gibt es seit der Wahl von Dr. Franz Schulz (B90/Grüne) zum Bezirksbürgermeister Ende 2006 keine personengebundenen Dienstfahrzeuge . Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (B90/Grüne) nutzt für die Fortbewegung im Bezirk und in Berlin ein Fahrrad oder das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs . Lichtenberg Bei der Beschaffung wird regelmäßig auf die Erfüllung der Umweltkriterien gemäß Rundschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz III 1/2007 geachtet. In der Beschaffungsliste stehen Fahrzeuge aller namhaften Hersteller entsprechend des Rundschreibens des Landesverwaltungsamtes Berlin Nr. 6/2013. Zu 3.a): Nein. Zu 3.b): Keine Angaben Zu 3.c): Ja, aber nicht personenbezogen. Zu 3.d): Keine Angaben Marzahn-Hellersdorf Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen des Informationsrundschreibens des Landes Berlin – Kauf und Leasing Fahrzeuge. Im vorgenannten Rundschreiben sind keine Elektroautos sowie Fahrräder gelistet. Es wird angestrebt, mit dem Auslaufen des aktuellen Leasingvertrags einen Vertrag über ein Elektroauto abzuschließen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 563 3 Mitte Es werden dem Bezirksbürgermeister Fahrzeuge der oberen Mittelklasse aus dem 2-Liter- Segment angeboten. Hierbei werden die erforderlichen Ausstattungsmerkmale für Fahrer und Bürgermeister, auch unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, durch die Nutzer definiert. In der Regel werden 3 Angebote bei in Deutschland ansässigen Kraftfahrzeugherstellern eingeholt. Zu 3.a): Soweit hier bekannt, stehen im Bereich des Bürgermeisters keine Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Zu 3.b): Es wurde bisher keine Elektromobilität gewünscht und auch wegen des eingeschränkten Angebots bisher abgelehnt. Zu 3.c): Unbekannt Zu 3.d): Kann von hier nicht beantwortet werden Neukölln Im Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes sind nur die Hersteller aufgeführt und keine konkreten Fahrzeuge benannt. Im Rahmen der Beschaffung werden die Leasing- Angebote beim Hersteller erfragt. Zu 3.a) und 3.b): Einige der Hersteller bieten auch Elektrofahrzeuge an. Zu 3.c) und 3.d): Fahrräder können bei Bedarf beschafft werden. Pankow Die Angebotseinholung erfolgt auf Grundlage der von der Polizei (vorher vom Landesverwaltungsamt ) genannten Ansprechpartner für Behördenfahrzeuge bei den jeweiligen Automobilfirmen. Bei der Beschaffung wird nicht aus einer Fahrzeugliste ausgewählt. Ausgehend von vergleichbaren Modellen verschiedener Hersteller mit vergleichbarer Ausstattung wird aufgrund der Vergaberichtlinien des Landes Berlin das Modell mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt. Zu 3.a): Auch Elektrofahrzeuge stehen zur Verfügung. Ab September wird ein Passat GTE Blue Motion mit E-Motor geleast. Zu 3.b): entfällt Zu 3.c): Der Bereich Facility Management (Hochbau) nutzt Diensträder Zu 3.d): entfällt Reinickendorf Es gibt keine Beschaffungslisten. Das Fahrzeug wird jeweils mit einem Vergabeverfahren geleast. Zu 3.a) und b): Für Elektrofahrzeuge wurden bislang von den Anbietern keine Angebote abgegeben. Zu 3.c): Nein. Zu 3.d): Kein Bedarf. Spandau Es gibt keine "Beschaffungsliste", das Leasingauto wird im Rahmen einer Vergabe beschafft . Zu 3.a) und b): Wenn gewünscht, könnte auch ein Elektrofahrzeug beschafft werden. Zu 3.c) und d): Wenn gewünscht, könnte auch ein Dienstfahrrad beschafft werden. Da der Bezirksbürgermeister jedoch während der Fahrten seine Dienstgeschäfte erledigt, ist dies nicht praktikabel. Steglitz-Zehlendorf Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt – neben dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dem im Vergabeverfahren Rechnung getragen wird – nach Maßgabe der Zweckdienlichkeit. Da der Dienstwagen während der Fahrzeiten auch als Dienstort (Aktenstudium, Recherchetätigkeit etc.) genutzt wird, entfällt die Nutzung von Pedelecs und Dienstfahrrädern. In diesem Zusammenhang steht die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben im Vordergrund. Im Falle wirtschaftlich vergleichbarer Angebote sind die Emissionswerte ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung. Insofern wird im Rahmen des Vergabeverfahrens dem Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit in angemessenem Maße Rechnung getragen. Auf Grund der täglichen Termindichte und des Erfordernisses der ständigen Verfügbarkeit des Fahrzeuges entfällt die Möglichkeit der Nutzung eines Elektrofahrzeuges. Die vergleichsweise geringe Reichweite und lange Ladezeiten bedingen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine eingeschränkte Verfügbarkeit bzw. Einsatzfähigkeit: Dieses Risiko ist vor dem Hintergrund zum Teil unaufschiebbarer und kurzfristiger Erfordernisse nicht zu tragen. Tempelhof- Schöneberg Zu 3. a): Zur Beschaffung des Dienstwagens der Bezirksbürgermeisterin werden Leasingangebote verschiedener Automobilhersteller eingeholt. Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage vorgegebener Ausstattungsstandards. Hierbei finden auch ökologische Kriterien , wie z.B. der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß Berücksichtigung. In 2014 konnte mit dem Mercedes-Benz E 300 BlueTec Hybrid Limousine erstmals ein Hybridfahrzeug beschafft werden. Pedelecs oder Elektroautos kamen aufgrund der bisher noch eingeschränkten Modellvielfalt und den damit einhergehenden Defiziten bei den Ausstat- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 563 4 tungsmerkmalen noch nicht in die engere Auswahl. Zu 3.b): Entfällt siehe dazu Beantwortung der Frage 3. a) Zu 3.c): Dienstfahrräder stehen nicht zur Verfügung. Zu 3.d): Bisher wurde weder von der Bezirksbürgermeisterin noch von den Stadträtinnen und Stadträten ein Bedarf zur Beschaffung von Dienstfahrrädern angemeldet. Treptow-Köpenick Beim Bezirksamt existiert keine derartige Beschaffungsliste. Die Auswahl des Fahrzeugs erfolgt nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zu 3.a): Es stehen keine personenbezogenen Elektrofahrzeuge für den Bezirksbürgermeister zur Verfügung. Zu 3.b): Die Anmietung würde höhere Ausgaben verursachen und die Reichweite wäre zu gering. Zu 3.c): Es stehen keine personenbezogenen Dienstfahrräder für den Bezirksbürgermeister zur Verfügung. Zu 3.d): Die Nutzung eines personengebundenen Dienstfahrrades durch den Bezirksbürgermeister wäre aus Zeitgründen aufgrund der Vielzahl der Außentermine und der langen Wegstrecken nicht praktikabel. 4. Welche Stadträt*innen/Bürgermeister*innen verzichten auf ihr personengebundenes Fahrzeug? Was geschieht mit den dadurch eingesparten Finanzmitteln? Zu 4.: BEZIRK ANTWORT DES BEZIRKS Charlottenburg- Wilmersdorf Für die übrigen Mitglieder des Bezirksamts sind keine personengebundenen Fahrzeuge vorgesehen. Im Einzelfall werden Privatfahrzeuge genutzt, für die dann eine Kilometerpauschale pro aus dienstlichen Gründen gefahrene Kilometer gezahlt wird. Friedrichshain- Kreuzberg Entfällt, siehe Antwort zu Frage Nr. 3. Lichtenberg Entfällt Marzahn-Hellersdorf Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wird das Dienstfahrzeug durch den Bezirksbürgermeister genutzt Mitte Unbekannt; kann von hier nicht beantwortet werden. Neukölln Es besteht kein Verzicht und daher keine Einsparung. Pankow Im Bezirk nutzt der Bezirksbürgermeister sein personengebundenes Dienstfahrzeug. Eine Einsparung geplanter Finanzmittel erfolgt somit nicht. Reinickendorf Fehlanzeige Spandau Trifft nicht zu. Steglitz-Zehlendorf Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird ein personengebundenes Fahrzeug regelmäßig ausschließlich durch den Bezirksbürgermeister genutzt. Tempelhof- Schöneberg siehe dazu Beantwortung der Fragen 1. und 3. Treptow-Köpenick Entfällt Berlin, den 31. Mai 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016)