Drucksache 17 / 18 564 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 17. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2016) und Antwort Ausbildung an der und Praxis mit der Waffe beim Zentralen Objektschutz (ZOS) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lang dauert die Grundausbildung beim Zentralen Objektschutz (ZOS)? Ist es zutreffend, dass eine Verkürzung der Ausbildungszeit von 13 Wochen im Jahr 2013 auf nunmehr 8 Wochen geplant ist? Wenn ja, welche Ausbildungsinhalte sollen zeitlich reduziert werden bzw. komplett entfallen? Zu 1.: Die Grundausbildung für die Tarifbeschäftigten im Objektschutz (TB OS) beträgt 16 Ausbildungswochen. Eine Planung zur Verkürzung der Ausbildungszeit der Tarifbeschäftigten im Objektschutz besteht derzeit nicht. 2. Welche Ausbildungsinhalte sind in dieser Grundausbildung insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Schusswaffen und auf die Eigensicherung vorgesehen? Inwiefern wird durch eine mögliche Verkürzung der Ausbildung (siehe 1.) das Training für den Umgang mit Schusswaffen und in Bezug auf die Eigensicherung reduziert ? Zu 2.: Die Schießausbildung für die TB OS wird an 15 Tagen durchgeführt. Das Eigensicherungstraining wird gesondert durchgeführt und umfasst 40 Stunden. Hinzu kommen noch die Inhalte des Faches „Ausbildung für den Einsatz“ (AE) mit Bezügen zur Eigensicherung. Der Gesamtstundenanteil der AE beträgt zusätzlich ca. 160 Stunden. 3. Wie viele Beamte und Angestellte des ZOS sind im Rahmen ihrer Tätigkeit für das ZOS jeweils in den Jahren 2014-2016 berechtigt, Waffen zu tragen? Zu 3.: Jahr Tarifbeschäftigte Beamtinnen / Beamte 2014 1.192 44 2015 1.266 57 2016 1.311 59 4. Wie viele scharfe Trainingsschüsse müssen Beamte bzw. Angestellte des ZOS pro Jahr mindestens abgeben, damit Ihnen nicht die Berechtigung zum Führen einer Waffe versagt werden kann und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Vorgabe? Zu 4.: Der Nachweis der Geeignetheit zum Führen der Schusswaffe ist an die erfolgreiche Absolvierung der Grundlagen- und Kontrollübungen gemäß der gültigen Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 über das Schießtraining in der Aus- und Fortbildung, der Geschäftsanweisung (GA) ZSE IV Nr. 03/2011 (ZSE = Zentrale Serviceeinheit ) über das Einsatztraining der Polizei Berlin und dem Handbuch Einsatztraining in der jeweils gültigen Fassung gekoppelt. Die Beamtinnen und Beamten und die Tarifbeschäftigten des Referates Zentraler Objektschutz (ZOS) haben einmal jährlich die Mindestleistungen der Grundlagenund Kontrollübungen mit der P 6 (P = Pistole) und der MP 5 (MP = Maschinenpistole) nachzuweisen. Die Schussanzahl beträgt 49 Schuss, wobei keine Eingrenzung auf den „scharfen Schuss“ durch eine Dienstvorschrift erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 564 2 Aufgrund eingeschränkter Schießstandkapazitäten wird temporär die Nutzung von Lasersimulationsschießanlagen ermöglicht. Die Nutzung der Lasersimulationsanlagen ist eine vorübergehende Maßnahme und steht daher im Einklang mit der oben genannten Vorschriftenlage. 5. Inwiefern ist gewährleistet, dass alle Beamte und Angestellte des ZOS mit Waffenträgereigenschaft die notwendige Anzahl an scharfen Schüssen ablegen? Bei wie vielen Beschäftigten konnte die notwendige Anzahl jeweils in den Jahren 2014-2016 erreicht bzw. nicht erreicht werden? Zu 5.: In der Jahresplanung für das Referat ZOS wird durch den Bereich Einsatztraining entsprechend der Zielgruppenzugehörigkeit eine ausreichende Anzahl von Schießterminen vorgeplant. Sollten sich im Vergleich zur Planung Änderungen bei den Schießstandkapazitäten ergeben, wird temporär auf Simulationsanlagen ausgewichen . 6. Ist es zutreffend, dass Objektschützer in den vergangenen Jahren in besonderen Lagen zwar mit Maschinenpistolen oder anderen Schusswaffen ausgestattet waren , diese wegen unzureichender Ausbildung aber in unterladenem Zustand getragen werden sollten? Wie häufig wurde eine entsprechende Anordnung in den Jahren 2014-2016 erteilt? Zu 6.: Nein. Für das Mitführen der MP gelten für den ZOS keinerlei Sonderregelungen. In den Jahren 2014 - 2016 wurde keine Anordnung zum Tragen der MP im entladenen Zustand erlassen. Berlin, den 06. Juni 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2016)