Drucksache 17 / 18 574 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 18. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) und Antwort Fortgeltung des Mietenkonzepts für den sozialen Wohnungsbau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verbindlichkeit und welchen Regelungsgehalt hat das Mietenkonzept des Senats für den sozialen Wohnungsbau nach dem Inkrafttreten des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin? Antwort zu 1: Das Mietenkonzept 2014-2017 ist eine Maßnahme des Senats innerhalb des vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Haushalts, mit dessen Umsetzung die Investitionsbank Berlin (IBB) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt wurde. Die Verbindlichkeit und der Regelungsgehalt des Mietenkonzepts 2014 bis 2017 sind nach dem Inkrafttreten des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin zum 01. Januar 2016 unverändert, da keine Norm des Wohnraumversorgungsgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mietenkonzepts 2014 bis 2017 verändert . Dementsprechend wurde auch bei der Schätzung der potenziellen Berechtigten für einen neuen Mietzuschuss nach § 2 Wohnraumgesetz Berlin 1 (Neufassung) die fortgesetzte Umsetzung des Mietenkonzepts 2014 bis 2017 (Wirkung bis zum 31.03.2018) zu Grunde gelegt bzw. berücksichtigt (siehe Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/2464, Einzelbegründung zu Artikel 1, Nr. 2 (§ 2 WoG Bln), S. 40). Frage 2: Welche der in den Mietenkonzepten 2014-17 (sowie in der Drucksache 17/11726 auf die Anfrage von Kurt Wansner vom 8.3.2013) genannten Objekte sind bisher aus den Regelungen der Mietenkonzepte herausgefallen (bitte einzeln auflisten, unter Angabe der Anzahl der Wohneinheiten, Straßennamen und Hausnummern)? Frage 3: Für welche die Frage 2 betreffenden Objekte wurden die Aufwendungsdarlehen bereits vollständig oder zum Barwert zurückgezahlt (bitte einzeln auflisten, unter Angabe der Anzahl der Wohneinheiten, der Straßennamen und Hausnummern)? 1 WoG Bln Frage 4: Für welche die Frage 2 betreffenden Objekte erhalten die Eigentümer keine Fördermittel mehr, haben jedoch noch nicht mit der Rückzahlung der Darlehen begonnen (bitte einzeln auflisten, unter Angabe der Anzahl der Wohneinheiten, Straßennamen und Hausnummern )? Frage 5: Welche Objekte fallen derzeit de facto unter die Miethöhen begrenzenden Forderungen der Mietenkonzepte des Senats (bitte einzeln auflisten, unter Angabe der Anzahl der Wohneinheiten, Straßennamen und Hausnummern )? Antwort zu 2 bis 5: Differenzierte statistische Aufbereitungen zu Objekten des Sozialen Wohnungsbaus in den 16 Großsiedlungen nach dem Förderverlauf (Rückzahlungen , Förder-/Bedienungsphasen) liegen bei der Investitionsbank Berlin nicht vor (siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 4 auf die Schriftliche Anfrage vom 08. September 2014, Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/14 512). Berlin, den 26. Mai 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016)