Drucksache 17 / 18 582 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Garmer (CDU) vom 18. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) und Antwort Grünstromvertrieb bei den Berliner Stadtwerken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher die Berliner Wasserbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Aus welchen physikalischen Erzeugungsquellen stammt der Strom, den die Berliner Stadtwerke als "bilanziellen Grünstrom" mit Verweis auf ihre Finanzbeteiligungen an Windenergieanlagen, die sich außerhalb von Berlin befinden, an Berliner Kunden vertreiben? Zu 1.: Die Quelle des Stroms, der durch die Berliner Stadtwerke (BSW) als „bilanzieller Grünstrom“ genutzt wird, ist den BSW nicht bekannt. Es ist allerdings sichergestellt , dass die „bilanzielle Grünstrommenge“, die an den entsprechenden Abnahmestellen aus dem Bilanzkreis der BSW ausgespeist werden, durch eigene Erneuerbare- Energien-Anlagen erzeugt werden. „Bilanzieller Grünstrom“ wird von den BSW derzeit in drei Konstellationen geliefert: 1. Residualstrommenge1 für Mieterstromprojekte 1 Residuallast bezeichnet die in einem Elektrizitätsnetz nachgefragte Leistung (Last) abzüglich eines Anteils fluktuierender Einspeisung von dargebotsabhängigen Erzeugern wie z. B. Windkraft oder Photovoltaikanlagen . Sie stellt die Restnachfrage dar, welche von regelbaren Kraftwerken gedeckt werden muss. Die Residuallast ist daher abhängig vom räumlichen Betrachtungsgebiet (z. B. Versorgungsgebiet eines Netzbetreibers), da sich starke regionale Schwankungen über größere Gebiete ausgleichen. Folglich senkt auch ein Teil des Windstroms die Residuallast. Die Abschaltung (Abregelung) von Windkraftanlagen ist dabei bei zeitweisem Stromüberschuss ein Steuerungselement. Die Residuallast unterliegt aber auch zeitlichen Strukturen. Gerade die saisonalen Schwankungen der regenerativen Stromerzeuger (Photovoltaik : Sommererträge hoch; Wind: Wintererträge hoch) wirken sich auf die Residuallast aus. 2. Vollversorgung für Mieterstromprojekte in Planung bzw. im Bau, danach wie unter 1. 3. Vollversorgung dort, wo keine Mieterstromprojekte möglich sind. 2. Welchen energiepolitischen Vorteil sieht der Senat darin, dass ein Berliner Stromkunde einen solchen Stromliefervertrag für Ökostrom mit den Berliner Stadtwerken abschließt anstatt mit einem beliebigen anderen Anbieter von Ökostrom und welche wirtschaftlichen Risiken für die Berliner Stadtwerke stehen diesem Vorteil gegenüber? Zu 2.: Der energiepolitische Vorteil liegt u. a. darin, dass die BSW, im Gegensatz zum ganz überwiegenden Teil der beliebigen anderen Ökostromanbieter tatsächlich in eigene Erneuerbare-Energien-Anlagen in Berlin und Brandenburg investieren und diese betreiben. Dabei liegt der bilanzielle Deckungsgrad immer bei mindestens 100 Prozent. Ein ausschließlicher Handel mit Zertifikaten reicht für die BSW insofern nicht aus. Berlin, den 30. Mai 2016 In Vertretung Henner B u n d e …………………………………….. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2016)