Drucksache 17 / 18 583 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 18. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) und Antwort Qualität der Lehrkräfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Möglichkeit besteht, bei zweimaligem Nichtbestehen des 2. Staatsexamen über die Funktion einer PKB-Kraft dennoch als Lehrkraft an Berliner Schulen tätig sein zu dürfen? 2. Falls ja, wie stellt der Senat die Qualität dieser Lehrkräfte bzw. des Unterrichts sicher? Zu 1. und 2.: Das Instrument der Personalkostenbudgetierung (PKB) entspricht dem Wunsch der Schulleitungen nach mehr Eigenverantwortung. Die zugewiesenen PKB-Mittel ermöglichen den Schulleitungen, relativ flexibel auf kurzfristige Abwesenheiten bei den Lehrkräften zu reagieren und damit selbständig eine fachgerechte Vertretung zu organisieren. Gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Die Bewerbung einer Person, die abschließend das 2. Staatsexamen nicht bestanden hat, kann also aufgrund dieser Grundrechtsschranke nicht verhindert werden. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass jede Bewerbung auch zu einem befristeten PKB-Vertretungseinsatz führt. Die (spätere) Personalauswahl ist immer eine Auswahl nach Artikel 33 GG! Laut arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung kann ein endgültig nicht bestandenes Examen zwar als ein Gesichtspunkt berücksichtigt werden eine Bewerberin bzw. einen Bewerber abzulehnen, alleine und für sich genommen reicht es als Ablehnungsgrund aber nicht aus. Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird durch die jeweilige Schulleitung in der Regel in einem Auswahlgespräch überprüft bzw. festgestellt. Berlin, den 25. Mai 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2016)