Drucksache 17 / 18 586 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 18. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) und Antwort Sperrung Alt-Rudow und Umgebung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungen bzw. Bestrebungen gibt es im Land Berlin und Bezirk Neukölln, in Alt-Rudow und/ oder dem Neudecker Weg und/ oder auf der „Rudower Spinne“ Bauarbeiten durchzuführen? Antwort zu 1: Dem für die Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland im Hauptnetz zuständigen Bereich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) sind derzeit folgende laufende oder geplante Bautätigkeiten im Bereich der „Rudower Spinne“ bekannt: Zum einen werden Arbeiten am U-Bahnhof Rudow durch die BVG durchgeführt, zum anderen sind Arbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung einer Abwasserdruckleitung durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) geplant. Letztere werden im Bereich Großziethener Chaussee und Neuköllner Straße stattfinden. Das Bezirksamt Neukölln von Berlin plant derzeit keine Bauvorhaben im Bereich Alt-Rudow, Neudecker Weg oder „Rudower Spinne“. Frage 2: Aus welchem Grund werden genau wo Bauarbeiten stattfinden? Antwort zu 2: Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Umbau des U-Bahnhofs Rudow einschließlich der Umverlegung der auf der Tunneldecke befindlichen Leitungen findet in der Neuköllner Straße West statt, Grund für die Bauarbeiten ist die Erfüllung des Transportauftrages durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Der Neubau der Abwasserdruckleitung erfolgt in der Großziethener Chaussee und der Neuköllner Straße Ost, Grund dafür ist die notwendig gewordene Erneuerung des Abwassernetzes. Frage 3: Über welchen Zeitraum sind diese Bauarbeiten geplant? Antwort zu 3: Die Arbeiten zum Umbau des U- Bahnhofs Rudow sind bereits im Gange und werden voraussichtlich bis Ende 2017 andauern. Für die Arbeiten der BWB ist noch keine zeitliche Einordnung bekannt. Frage 4: Mit welchen verkehrlichen Einschränkungen bzw. Straßensperrungen ist dort zu rechnen und wie sehen diese in zeitlicher, räumlicher und technischer Hinsicht aus? Antwort zu 4: Gegenwärtig ist durch das Bauvorhaben der BVG neben dem südlichen Geh-/ Radwegbereich auch die Richtungsfahrbahn stadtauswärts der Neuköllner Straße vor der „Rudower Spinne“ auf einen Fahrstreifen eingeengt. Diese Verkehrsführung wurde von der VLB bis zum 28.11.2016 verkehrsrechtlich angeordnet, die vorhandene Lichtzeichenanlage wurde im Rahmen der Möglichkeiten angepasst. Darüber hinaus liegt der VLB seit dem 18.05.2016 ein Antrag für eine Teilsperrung des nördlichen Gehweges der Neuköllner Straße ebenfalls im Rahmen des Bauvorhabens der BVG vor. Diese Arbeiten sind mit einem Ausführungszeitraum bis zum 31.12.2016 beantragt. Genaue Aussagen zu zeitlichen, räumlichen und technischen Einschränkungen kann der Senat noch nicht treffen. Frage 5: Rechnet der Senat mit einer Verkehrsverdichtung in Rudow und wie gewährleistet er einen gefahrlosen Verkehrsfluss? Frage 6: Gibt es Umgehungsmöglichkeiten und gegebenenfalls wie sehen diese in zeitlicher, räumlicher und technischer Hinsicht aus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 586 2 Antwort zu 5 und 6: Die wachsende Stadt und die Zunahme der Wohnbevölkerung führt zu einer Verdichtung der Nutzungen und zu einer steigenden Verkehrsnachfrage mit allen Verkehrsmitteln. Dass Fahrten/Wege nicht zwingend nur mit dem Pkw absolviert werden, zeigt die Entwicklung zwischen 2008 und 2013. Obwohl in dieser Zeitspanne deutliche Bevölkerungszunahmen zu verzeichnen waren, ist der Anteil am motorisierten Individualverkehr gesunken. Durchgeführte Verkehrszählungen belegen dies. Kleinräumig ist es dabei stellenweise auch zu Verkehrszunahmen gekommen, was auch künftig weiter der Fall sein wird. Der Senat hat die jeweiligen Entwicklungen sowohl in der Gesamtstadt, als auch kleinräumig im Blick und ergreift bei Bedarf geeignete Maßnahmen . Er bezieht bei Fragestellungen in diesem Zusammenhang alle Verkehrsträger ein und nimmt dann hinsichtlich der Lösung von Problemen eine entsprechende Abwägung vor. Die Gestaltungsprinzipien orientieren sich dabei gerade auch an der Sicherstellung eines gefahrlosen Verkehrsflusses. Die Details der Verkehrsführung und Umgehungsmöglichkeiten in diesem Bereich Rudows werden nach Vorliegen von konkretisierten Verkehrsführungsplänen und nach Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Bauarbeiten mit der VLB abgestimmt. Erst nach Vorliegen einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer kann und wird die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt. Probleme im Zusammenhang mit der derzeit angeordneten Verkehrsführung sind der VLB nicht bekannt. Insgesamt wird hinsichtlich der Baumaßnahmen der BVG auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 17/13347 und 17/13490 vom März 2014 verwiesen, die thematisch eine ähnliche Fragestellung behandelten. Berlin, den 30. Mai 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2016)