Drucksache 17 / 18 597 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 20. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016) und Antwort Formel-E-Rennen auf der Karl-Marx-Allee (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass der Senat die Genehmigung des Formel-E-Rennens auf der Karl-Marx-Allee an sich gezogen hat? Mit welcher Begründung? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wer hat das entschieden? Antwort zu 1: Es trifft nicht zu, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Genehmigungsverfahren zum Formel E Rennen an sich gezogen hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist nach § 46 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Oberste Landesbehörde (Oberste Straßenverkehrsbehörde in Berlin) zuständige Behörde für die Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften der StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat antragsgemäß eine Ausnahme von § 29 Abs. 1 der StVO (übermäßige Straßennutzung) erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung war Grundlage für eine mögliche Erlaubnisfähigkeit einer Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO. Die Prüfung eines Antrages auf eine erlaubnispflichtige Veranstaltung obliegt nach § 29 Abs. 2 StVO i.V. mit § 13 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) der Verkehrslenkung Berlin. Rechtsgrundlage für diese Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung zur Durchführung dieser Veranstaltung sind die §§ 29 Abs. 2, 46 Abs. 1 und 32 Abs. 1 StVO in Verbindung mit den §§ 11 und 13 des BerlStrG. Die anderen beteiligten Fachbehörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit Stellungnahmen abgegeben. Frage 2: Trifft es zu, dass der Senat den Veranstaltern eine Befreiung von den üblichen Sondernutzungsgebühren zugesagt hat? Mit welcher Begründung? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wer hat das entschieden? Antwort zu 2: Dies trifft nicht zu. Frage 3: Um welche Beträge handelt es sich dabei und gedenkt der Senat, den entsprechenden Einnahmeausfall den Bezirken gegenüber auszugleichen? Antwort zu 3: Siehe auch Antwort zu Frage 2. Die Bezirke als Straßenbaulastträger müssen in diesem Fall die Höhe der Sondernutzungsgebühr errechnen und die Gebührenhöhe der Verkehrslenkung Berlin (VLB) mitteilen. Die VLB wird dann den endgültigen Bescheid an den Veranstalter ausstellen und weitergeben. Eine solche Berechnung der Bezirke liegt der VLB noch nicht vor. Frage 4: Inwieweit erhofft sich der Senat einen Beitrag zum Thema E-Mobilität von einem Rennen, das die Alltagstauglichkeit seines Konzeptes dadurch beweist, dass die Autos während des Rennens ständig gewechselt werden müssen? Antwort zu 4: Der Senat sieht in der Formel E einen wichtigen Beitrag, um einer breiten Öffentlichkeit das Thema Elektromobilität und ihre Leistungsfähigkeit nahe zu bringen sowie die Technologie selbst weiterzuentwickeln . In der Region sind heute mehr als 3.000 Elektrofahrzeuge auf den Straßen, zudem bildet die Region Kompetenzen der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität ab, diese Entwicklung gilt es weiter zu unterstützen. Während des Rennens werden die Fahrzeuge nur einmal gewechselt und dies aufgrund des hohen Energiebedarfs , der durch die Spitzengeschwindigkeit von 230 km/h entsteht. Die Ingenieure der Teams arbeiten daran, die Speicherkapazität zu erhöhen, von 2019 an sollen die Speicher ausreichend Energie für das gesamte Rennen besitzen. Wie in anderen Rennserien werden bei der Formel E Technologien unter Extrembedingungen getestet, um diese Technologien weiterzuentwickeln. Die rein elektrische Rennserie dient daher auch als Testfeld und liefert u.a. für die Hersteller sehr wichtige Daten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 597 2 Frage 5: Inwieweit haben Sicherheitsgründe bei der Entscheidung für die Karl-Marx-Allee als Austragungsort des Rennens eine Rolle gespielt angesichts der Tatsache, dass die Avus aus Sicherheitsgründen als Rennstecke entwidmet worden ist? Ist der Senat der Ansicht, dass die Innenstadt für solche Unternehmungen sicherer ist? Antwort zu 5: Es wurden verschiedenste alternative Standorte geprüft (vgl. Schriftliche Anfrage 17/ 18 569). Die Streckensicherheit hat dabei, unabhängig von der Lage im Stadtraum, absolute Priorität. Das Formula E Rennen in Berlin gehört zur FIA Formula E Championchip Serie, welches unter der Hoheit des internationalen Automobilweltverbandes (FIA) durchgeführt wird. Die Rennstrecke inkl. aller Sicherheitseinrichtungen , der Rennbetrieb (Streckenposten, Rennleitung etc.) und die Rennautos sind gemäß den Regularien der FIA auszuführen, welche höchste Ansprüche an die Sicherheit aller Beteiligten (Fahrer, Organisatoren , Zuschauer und unbeteiligter Dritter) legen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hätte eine Genehmigung dieser Veranstaltung nicht erteilt, wenn sie an der durch den Veranstalter dokumentierten Streckensicherheit (Homologierung (Abnahme) der Rennstrecke durch die FIA und den lokalen Automobilverband ) gezweifelt hätte. Frage 6: Wer ist auf die Idee gekommen, Rennen und Bauarbeiten an der U5 parallel zu legen, damit auch der Schienenersatzverkehr im Stau steht oder umgeleitet werden muss? Antwort zu 6: Die Bauarbeiten an der U-Bahnlinie 5 sind in einem langfristigen Ablaufplan eingebunden und waren daher nicht kurzfristig zu verlegen. Der Ersatzverkehr mit Bussen für die U5 wurde von Anfang an bei den Planungen des Veranstalters berücksichtigt . Vorab wurde mit den Berliner Verkehrsbetrieben vereinbart , dass während der gesamten Auf- und Abbauphase zwei Fahrspuren für den Verkehr zur Verfügung stehen. Dies hatte auch eine ungestörte Fahrt der Ersatzverkehre zum Ziel. Lediglich während des Zeitraums der Rennveranstaltung selbst (Qualifying sowie Rennen - 20.05. ab 09:30 Uhr bis 21.05. 20:30 Uhr) wurde bei dem Ersatzverkehr mit Bussen nach Rücksprache mit den Berliner Verkehrsbetrieben die Fahrgäste zum S-Bahn am Ostbahnhof oder zur Straßenbahn am Platz der Vereinten Nationen gebracht . Ein Alternativtermin für das Rennen stand nicht zur Verfügung. Berlin, den 02. Juni 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2016)