Drucksache 17 / 18 598 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 20. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016) und Antwort Planungen zur Mauerpark-Reinigung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin und die Grün Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Inwieweit hat es seit meiner Schriftlichen Anfrage vom 26. August 2015 (Drs Drucksache 17/16878) Gespräche zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und dem Bezirk Pankow über eine mögliche Reinigung des Mauerparks durch die BSR gegeben? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt dazu mit: „Es hat Gespräche über den Pilotversuch zur Evaluierung von Reinigungsleistungen durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) in Grünanlagen gegeben. Von Seiten der BSR wurde auch der Mauerpark ins Gespräch gebracht. Die Auswahl dieser Grünanlage wurde einvernehmlich als nicht repräsentativ für die Reinigung einer durchschnittlichen Grünanlage verworfen. Für die Reinigung des Mauerparks besteht ein laufender Vertrag, der für den Pilotversuch hätte vorfristig aufgekündigt werden müssen.“ Frage 2: Wer hat wann die letztendliche Entscheidung getroffen, dass der Park am Weißensee und nicht der Mauerpark in das Pilotprojekt zwischen Senat und BSR aufgenommen wird? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt dazu mit: „Die Entscheidung zur Festlegung einer für die Reinigung repräsentativen Grünfläche wurde im November 2015 nach Abstimmung durch die Fachbehörde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe durch den Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner getroffen.“ Frage 3: Mit welchem Personal-, Kosten- und Zeitaufwand (wenn möglich aufgeschlüsselt nach den Wochentagen ) ist die derzeitige Reinigung des Mauerparks durch den Bezirk Pankow sowie die beauftragte Privatfirma verbunden? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt dazu mit: „Ab 17.05.2016 wird die Fläche südlich des Gleimtunnels bis zur Bernauer Straße 1x wöchentlich durch eine Firma komplett gereinigt. In der Woche erfolgt mindestens ein weiterer Reinigungsgang durch die Mitarbeiter des Bezirksamtes und die Abfall-Container werden freitags entleert.“ Frage 4: Mit welchem Personal-, Kosten- und Zeitaufwand (wenn möglich aufgeschlüsselt nach den Wochentagen ) wäre eine Reinigung des Mauerparks durch die BSR verbunden? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Pankow teilt dazu mit: „Für die Fläche liegt kein aktuelles Angebot der BSR vor, da im Verlauf der Abstimmung diese Fläche nicht weiter für den Pilotversuch in Betracht gezogen wurde.“ Frage 5:Gibt es Kalkulationen der Grün Berlin GmbH, mit welchem Personal-, Kosten- und Zeitaufwand (wenn möglich aufgeschlüsselt nach den Wochentagen) eine Reinigung des Mauerparks in ihrer Zuständigkeit möglich wäre? Antwort zu 5: Nein, die Grün Berlin GmbH hat keine eigene Kalkulation der Reinigung des gesamten Mauerparks erstellt. Die im Bezirk Mitte gelegene 2 ha große Teilfläche des Mauerparks, die die Grün Berlin GmbH bewirtschaftet, ist wesentlich geringer frequentiert als der Hauptpark. Die dort entstehenden Kosten sind nicht vergleichbar . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 598 2 Frage 6: Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung die Pläne zur Einrichtung von festen Grill-Pavillons und damit die Begrenzung der freien Grillmöglichkeiten und gibt es Erfahrungswerte, ob Grill-Pavillons mit einem reduzierten Müllaufkommen verbunden sind? Antwort zu 6: Die Einrichtung von festen Grillangeboten in öffentlichen Grünflächen obliegt grundsätzlich den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke. Das Bezirksamt Pankow teilt dazu mit, dass die Frage im Zuge der Bürgerwerkstatt mit den Anwohnern und beteiligten Behörden abgestimmt wird. Eine Entscheidung diesbezüglich wurde bisher nicht getroffen. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist bekannt, dass verschiedene deutsche Städte mit fest installierten Grillangeboten in öffentlichen Parkanlagen experimentieren. Die hier bekannte Bandbreite reicht von im Rasen eingelassene, gepflasterte Stellen, auf denen die privaten Grills abgestellt werden können bis zu fest eingebauten elektrische Grills, die z.B. in Hamburg auf der Michelwiese mit Münzeinwurf funktionieren. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt der Vorteil solcher Installationen in der Kanalisierung des Grillgeschehens und damit verbunden des Müllaufkommens. Im Vergleich zu herkömmlichen Kohlegrills schonen elektrische Grills den Rasen, reduzieren den Abfall von Grillkohle und Einweggrills und reduzieren die Rauchentwicklung. Inwieweit feste Grilleinrichtungen zu einem reduzierten Abfallaufkommen führen, ausreichend unterhalten werden können und vandalismussicher sind und darüber hinaus auch geeignet sind, der witterungsbedingt stark schwankenden Nachfrage gerecht zu werden, bliebe abzuwarten . Berlin, den 09. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2016)