Drucksache 17 / 18 599 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 20. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016) und Antwort Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur L20 II – Sachfremde und spekulative Ideen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Stadtentwicklungsverwaltung Spekulationen des amtierenden Spandauer Bezirksbürgermeisters , den langfristigen Mietvertrag des Solarparks am Brunsbütteler Damm auf landeseigenen Flächen in Spandau zu kündigen und die Fläche als Gewerbegebiet auszuweisen? Antwort zu 1: Der Senat hat keine Kenntnis über die Ausgestaltung des Vertrags und beteiligt sich nicht an Spekulationen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Flächen der Berliner Stadtgüter außerhalb Berlins handelt und dass die Planungshoheit für diese Flächen allein bei der Gemeinde Dallgow-Döberitz (nicht beim Berliner Senat oder beim Bezirksamt [BA] Spandau) liegt. Frage 2: Wann und auf welcher Ebene erfolgte eine Abstimmung dieser Überlegungen mit der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr ? Antwort zu 2: Entfällt. Frage 3: Unterstützt der Senat diese Überlegung aus umwelt-/ energiepolitischer Sicht oder plädiert der Senat für einen Erhalt des Solarparks am Brunsbütteler Damm? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Unterstützt der Senat diese Überlegung aus verkehrspolitischer Sicht oder teilt der Senat meine Auffassung , dass für den Bau einer Straße der Solarpark nicht abgerissen werden muss, da bekannterweise eine Trasse für ebendiese Straße freigehalten wurde? Antwort zu 4: Es gab zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg abgestimmte Planungen , die nach Kenntnis des Senats realisierbar wären. Einem planungsrechtlichen Verfahren kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Frage 5: Ist dem Senat bekannt, ob diese Überlegungen des amtierenden Spandauer Bezirksbürgermeisters mit dem Land Brandenburg abgestimmt wurden? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: Wie lange würde nach Einschätzung des Senats die Freimachung des Geländes dauern (durch Kündigung oder Umsiedlung des Solarparks auf eine andere Fläche der Berliner Stadtgüter)? Frage 7: Wie lange würde nach Einschätzung des Senats die Umwandlung der Fläche in ein Gewerbegebiet dauern und welche rechtlichen und fachlichen stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen und Beteiligungen wären dafür seitens der Länder Berlin und Brandenburg sowie zuständiger Kommunen notwendig? Antwort zu 6 und 7: Dazu liegen dem Senat weder Informationen noch Erkenntnisse vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 599 2 Frage 8: Hält der Senat bei Umwandlung der Fläche in ein Gewerbegebiet den Bau einer Straße zur Erschließung des Gewerbegebietes und zum Lückenschluss zur L20 innerhalb von drei Jahren für realisierbar? Antwort zu 8: Dazu ist vor dem Hintergrund der Antworten zu 1 – 6 keine Aussage möglich. Frage 9: Kommen zur Finanzierung einer solchen Straße Mittel der Brandenburger Wirtschaftsförderung in Betracht? Antwort zu 9: Die Frage kann der Senat nicht beantworten , sie ist an das zuständige Ministerium in Brandenburg zu richten. Berlin, den 03. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016)