Drucksache 17 / 18 601 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 20. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2016) und Antwort Was tut Berlin für seine Natura 2000-Gebiete und welche weiteren Unterschutzstellungen sind geplant? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der als Natura 2000-Gebiete gemeldeten 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und fünf Vogelschutzgebiete in Berlin sind immer noch nicht rechtlich gesichert? Antwort zu 1: Bei den Gebieten FFH-01 Pfaueninsel (DE-3544-301), SPA-01 Westlicher Düppeler Forst (DE- 3544-306), FFH-02 Grunewald (DE-3545-301), SPA-02 Grunewald (DE-3545-341), FFH-03 und SPA-3 Spandauer Forst (DE-3445-301), FFH-04 und SPA-04 Tegeler Fließtal (DE-3346-301), FFH-07 Müggelspree-Müggelsee (DE-3548-301), SPA-05 Müggelspree-Müggelsee (Gebietsnummer DE-3548-341), FFH-12 Schlosspark Buch (DE-3347-303) und FFH-15 Teufelsseemoor Köpenick (DE-3547-302) sind die Verfahren zur rechtlichen Sicherung gemäß § 32 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Welchen Zeitplan verfolgt der Senat zur Unterschutzstellung der noch nicht gesicherten Gebiete? Antwort zu 2: Geplant ist, diese Verfahren bis Mitte 2017 abgeschlossen zu haben. Frage 3: Wie kommt Berlin seiner Monitoringpflicht aus Artikel 11 der FFH-Richtlinie nach? Welche Untersuchungen wurden in den vergangenen fünf Jahren zur Überwachung des Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume mit welchem Ergebnis durchgeführt ? Antwort zu 3: Die Monitoringpflicht nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie richtet sich unmittelbar an die Mitgliedstaaten . In Deutschland ist das sogenannte „Bundesmonitoring “ organisiert: Entsprechend der Häufigkeit der einzelnen FFH-Schutzgegenstände sind Stichproben zwischen den Bundesländern aufgeteilt und werden durch diese bearbeitet. Berlin liefert Daten zu den Lebensraumtypen Blauschillergrasrasen und bodensaure Eichenwälder sowie zu ca. 20 Arten der FFH-Anhänge. Dieses Projekt bedient Fragestellungen zum Zustand der Schutzgegenstände auf der Ebene der biogeographischen Region. Aussagen auf Landesebene sind daraus nur beschränkt ableitbar. Darüber hinaus wurden in Berlin in den vergangenen Jahren alle FFH-Lebensraumtypen, Brutvögel in den Vogelschutzgebieten, die FFH-Kleinfischarten, die Windelschneckenarten , die Torfmoose sowie die Fledermauswinterquartiere kartiert. Derzeit läuft eine umfassende Bestandsaufnahme der Amphibien. Darüber hinaus wird der Zustand der FFH-Gebiete überwacht im Rahmen von Managementplanung, Landschaftspflege und Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen sowie gegebenenfalls anlassbezogen. Alle diese Ergebnisse werden in den nächsten FFH-Bericht 2013-2019 einfließen. Frage 4: Welche Lebensräume und Arten der Berliner Natura-2000-Gebiete befinden sich im Sinne der FFH- Richtlinie nicht in einem günstigen Erhaltungszustand? Welche Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen fünf Jahren mit welchem Ergebnis zur Verbesserung des Zustands unternommen? Antwort zu 4: Entsprechend der bundesweit geltenden Bewertungsschlüssel befanden sich gemäß FFH-Bericht von 2013 zwei Drittel der vorkommenden FFH- Lebensraumtypen in Berlin nicht in einem günstigen Erhaltungszustand. Dies betrifft insbesondere wasserabhängige Lebensraumtypen wie Moore, Gewässer und Wälder. Von den FFH-Arten und den Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie befinden sich etwa zwei Drittel der in Berlin vorkommenden Arten nicht in einem günstigen Erhaltungszustand. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 601 2 Zur Gegensteuerung wurden verschiedene Projekte durchgeführt und langfristig wirkende Konzepte aufgelegt . Beispielhaft seien hier genannt die Renaturierung der Kleinen Pelzlaake und des Teufelsseemoor Köpenick, die Gewässerentwicklungskonzepte Tegeler Fließ und Mügggelspreeniederung , das Mischwaldprogramm im Rahmen der Strategie Stadtlandschaft sowie die Erweiterung des Kuhlakesystems im Spandauer Forst, die Optimierung der Winterquartiere der Fledermäuse. Weiter wurde der Erhalt von Altbäumen mit Baumhöhlen sowie Quartieren von Gebäudebrütern erheblich verbessert; davon profitieren neben Vögeln und Fledermäusen auch die großen Holzkäfer wie Eremit und Eichen-Heldbock. Der Rückbau von Uferbefestigungen, Schutz von Flachwasserbereichen , Röhrichten und Schwimmblattzonen, veränderte Gewässerunterhaltung sowie Wasserqualitätsverbesserung fördern die Bestände von wassergebundenen Tierarten wie Kleinfischen, Libellen und diversen Vogelarten, aber auch Biber und Fischotter. Diverse Beweidungsprojekte auf extensivem Grünland fördern die Artenvielfalt des Grünlandes, insbesondere Wiesenvögel, Amphibien und Schmetterlinge. Die ökologischen Verbesserungen und Erfolge einiger dieser Maßnahmen zeichnen sich bereits ab und werden sich hoffentlich längerfristig in verbesserter Bewertung von Erhaltungszuständen der FFH-Schutzgegenstände auswirken. Weiterhin wirken jedoch auch Faktoren wie Nutzungsintensivierungen und Flächenverbrauch, weitere Industrialisierung der Landwirtschaft sowie der Klimawandel auf die Natura 2000-Gebiete und –Arten ein. Frage 5: Wie ist darüber hinaus der Stand der Umsetzung des Prioritätenkonzepts des Senats aus dem Jahr 2000 (Drs. 14/604) und welche Vorhaben zur Ausweisung von Schutzgebieten sollen in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden? Antwort zu 5: Mit der im Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorliegenden Aktualisierung des Landschaftsprogramms (Programmplan Biotop- und Artenschutz ) wurde die Planung für die mittel- und langfristig unter Schutz zu stellenden Gebiete fortgeschrieben. Entsprechend dieser Planung werden nach Abschluss der Verfahren zur rechtlichen Sicherung der Natura-2000- Gebiete weitere Unterschutzstellungsverfahren durchgeführt werden. Frage 6: Wie viele Mitarbeiter/innen sind in der Hauptverwaltung mit welchem Stellenanteil für die Ausweisung von Schutzgebieten zuständig? Hält der Senat dies für ausreichend? Antwort zu 6: Gegenwärtig sind bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vier Personen ausschließlich mit der Ausweisung von Schutzgebieten zur rechtlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete betraut . Weitere Personen arbeiten zu verschiedenen Zeitpunkten bei den Unterschutzstellungsverfahren mit; der jeweilige Zeitaufwand variiert dabei stark je nach konkreter Fragestellung. Berlin, den 01. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a b e l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2016)