Drucksache 17 / 18 605 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 23. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2016) und Antwort Wie positioniert sich der Berliner Senat zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Der Klimaschutzplan der Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, wie hat sich Berlin bei Beratungen zu diesem Klimaschutzinstrument in der Erstellungsphase beteiligt und was waren die zentralen Positionen des Landes Berlin? Antwort zu 1: Die Erarbeitung des Klimaschutzplans der Bundesregierung erfolgte in einem breit angelegten Dialogprozess mit Kommunen, Verbänden und den Bundesländern sowie Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Berlin war durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den Bundesländerforen sowie in den handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen Gebäude und Verkehr vertreten, wobei zu Beginn des Prozesses deutlich gemacht wurde, dass die in den Foren vorgetragenen Empfehlungen lediglich als fachliche Meinungen der jeweiligen Ländervertreterin bzw. des jeweiligen Ländervertreters zu werten sind. Während des Erarbeitungsprozesses wurden im Rahmen verschiedener Veranstaltungsformate die durch das wissenschaftliche Fachkonsortium beschriebenen Maßnahmen diskutiert, weiterentwickelt oder verworfen. Da dem Gebäudebereich im Land Berlin eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele zukommt, wurde im Beteiligungsprozess daher besonderes Augenmerk auf die in diesem Handlungsfeld beschriebenen Maßnahmen gelegt. Ausdruck fand dies u.a. in der Forderung einer grundsätzliche Vereinfachung und Zusammenführung der Energiesparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), in Maßnahmen im Energiebereich (Kohleausstieg ) sowie in Maßnahmen im Verkehr dabei immer unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Aspekte . Frage 2: Welche Position wird der Berliner Senat zum Datum eines bundesweiten Kohleausstiegs einnehmen? Frage 3: Wie bewertet der Senat das unter anderem von Umweltverbänden wie dem WWF formulierte Ziel eines kompletten Kohleausstiegs auf Bundesebene bis 2035? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Berliner Klimaschutzziele ist das Erreichen der entsprechenden Klima- und Energiewendeziele des Bundes. Klimaneutralität ist in Berlin nur möglich, wenn in Deutschland bis 2050 der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 60 % sowie deren Anteil am Stromverbrauch auf 80 % gesteigert wird. Für den fossilen Reststromanteil in Höhe von maximal 20 % muss zudem gelten, dass dieser so effizient wie möglich erzeugt wird. Die langfristige Nutzung emissionsintensiver Energieträger ohne ausreichend Anreize zur deutlichen Flexibilisierung der Erzeugung und Emissionsminderung hindert die Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung und entsprechender Energiewendeinnovationen. Berlin strebt daher zur Erreichung der im Energiewendegesetz festgelegten Klimaziele den Verzicht der Energieerzeugung auf Kohlebasis in Berlin bis 2030 an. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Inhalt des Antrags des Brandenburgischen Wirtschaftsministeriums zum Klimaschutzplan für die Wirtschaftsministerkonferenz am 8./9. Juni in Hamburg, in dem vorgesehene Maßnahmen des Klimaschutzplanes als "hohe Risiken für den Wirtschaftsstandort" bezeichnet werden? Frage 5: Wird der Senat dem Antrag des Brandenburgischen Wirtschaftsministeriums zustimmen oder nicht zustimmen? Antwort zu 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf Grund der Zuständigkeit für die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) wurde eine Zuarbeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft eingeholt, die in dieser Angelegenheit folgendes übermittelt hat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 605 2 Für die Angelegenheiten der WMK ist zwischen den beteiligten Ländern Vertraulichkeit vereinbart. Dies betrifft insbesondere das Abstimmungsverhalten einzelner Länder oder deren Haltung zu einzelnen Anträgen. Veröffentlicht werden jedoch die Beschlüsse der WMK im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit. Frage 6: Welche Maßnahmen des Klimaschutzplans bewertet der Senat als besonders kritisch für den Erfolg des Klimaschutzplans oder die Interessen Berlins? Antwort zu 6: Bis März 2016 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen breiten Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 durchgeführt, Ergebnis ist ein breiter Katalog von Maßnahmenvorschlägen. Auf deren Grundlage erarbeitet das BMUB den Klimaschutzplan 2050. Es ist vorgesehen , dass parallel zur Einleitung der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung die Umweltressorts der Länder um Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 gebeten werden. Eine Übersendung an die Länder ist bisher nicht erfolgt, insofern kann nicht bewertet werden, welche Maßnahmen darin besonders kritisch für den Erfolg des Klimaschutzplans sind oder den Interessen Berlins entgegenstehen. Im Interesse Berlins sind alle Maßnahmen, die auf einen Ausstieg aus der Kohleverstromung, den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien in der Strom- und Wärmeerzeugung, der Förderung dezentraler Energieversorgungsstrukturen und der sozialverträglichen Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz ausgerichtet sind. Frage 7: Wird Berlin im Konsultationsverfahren zum Klimaschutzplan eine Stellungnahme einreichen? Wird diese Stellungnahme öffentlich zugänglich sein? Antwort zu 7: Ein Konsultationsverfahren der Bundesländer im eigentlichen Sinne findet nicht statt, s. Antwort zu Frage 6. Wenn das BMUB eine Veröffentlichung dieser Stellungnahmen vorsieht, wird Berlin dem zustimmen. Frage 8: Wie erklärt der Senat die nach Auskunft der Bundesregierung sehr niedrige Inanspruchnahme bundesweiter Klimaschutzförderung durch das Land Berlin (vgl. Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag, Drucksache 18/8143)? Wie will der Senat den Mittelabruf von bisher 0,8€ pro EinwohnerIn aus dem Nationalen Aktionsplan Klimaschutz verbessern? Antwort zu 8: In der Antwort auf die von ihnen erwähnte Anfrage der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/8488) stellt die Bundesregierung tabellarisch die Inanspruchnahme der im Rahmen der Kommunalrichtlinie geförderten Projekte durch Kommunen in den einzelnen Bundesländern dar ohne eine Bewertung vorzunehmen oder ein Ranking zu bilden. Wie der Name vermuten lässt, wendet sich die Kommunalrichtlinie mit ihrer Förderstruktur vorrangig an Kommunen. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der Großteil der Fördermittel Verwendung in den Flächenländern findet. Gleichwohl steht Berlin bei der Inanspruchnahme der Fördermittel an der Spitze der drei Stadtstaaten. Die Kommunalrichtlinie fördert konkrete Projekte, die in ihrer Struktur, dem Fördergegenstand und der dadurch bedingten Förderhöhe sehr unterschiedlich sein können. Die Umrechnung der Höhe ausgereichter Fördermittel auf die Einwohnerzahl eines Bundeslandes mit dem Ziel daraus eine Effizienz der Inanspruchnahme abzuleiten macht daher keinen Sinn. Gleichwohl erwartet der Senat, dass durch die durch das Energiewendegesetz Berlin gesetzten Impulse und die im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen weitere Projekte initiiert werden, für deren Realisierung auch Mittel aus der Kommunalrichtlinie und anderen Förderprogrammen des Bundes eingesetzt werden können. Frage 9: Wie will der Senat die Ausschöpfung der KfW Fördermittel verbessern, die 2015 bei 3,4% der bundesweiten Fördersumme lag, im Vergleich zu einem angemessenen Anteil Berlins von 5,05% auf Basis des Königsteiner Schlüssels? Antwort zu 9: Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgereichten Fördermittel sind jeweils auf die Beförderung und Erreichung bestimmter, in den jeweiligen Förderprogrammen definierter Ziele ausgerichtet , von denen auch die Inanspruchnahme der Förderung für einzelne Vorhaben abhängig ist. Wie sich die Verteilung der Inanspruchnahme auf die einzelnen Bundesländer dabei vollzieht, ist dabei unerheblich, zumal auch kein Anspruch darauf besteht, einen länderspezifischen Anteil an den ausgereichten Fördermitteln zu erhalten. Der Vergleich eines im Übrigen nicht nachvollziehbaren „Anteil Berlins“ an den bundesweit ausgereichten Fördermitteln geht schon allein deshalb fehl. Der „Königsteiner Schlüssel “ ist zudem auch kein geeigneter Vergleichsmaßstab, weil es sich dabei um ein Instrument zur Verteilung von Kosten für die gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen zwischen Bund und Ländern nach definierten Kriterien handelt. Aus den in der Beantwortung zu Frage 8 genannten Gründen geht der Senat allerdings davon aus, dass auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln der KfW in den nächsten Jahren zunehmen wird. Berlin, den 06. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016)