Drucksache 17 / 18 608 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 24. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2016) und Antwort Ausstattung der Inklusiven Schwerpunktschulen 2016/17 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche zusätzliche Personalausstattung werden die sechs Inklusiven Schwerpunktschulen, die 2016/17 starten sollen (vgl. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 29. Februar 2016 und Rote Nr. 1166 O, S. 7ff), erhalten und welche Kriterien für die Bemessung liegen dafür jeweils zu Grunde: a) für ein zusätzliches Kontingent an Lehrkräftestunden ; b) für die Koordination der sonderpädagogischen Förderung und c) für die Ausstattung mit pädagogischen Unterrichtshilfen , Betreuerinnen und Betreuern sowie Erzieherinnen und Erziehern bzw. Facherzieherinnen und Erziehern? (Bitte für jede der sechs Schulen darstellen.) Zu 1.: Die Personalausstattung der Inklusiven Schwerpunktschulen wird sich grundsätzlich an den „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2016/2017“ sowie an den „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Erzieher/innen und Sozialarbeiter /innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuer /innen (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internaten ab Schuljahr 2016/2017“ orientieren. Dabei werden die Regelungen für die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in der letztgenannten Verwaltungsvorschrift für die künftigen Inklusiven Schwerpunktschulen übernommen. a) Für jede Schülerin und jeden Schüler mit dem oder einem der jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte , den die Inklusive Schwerpunktschule als jeweiliges Profil anbietet, erhält die Schule zusätzliche Lehrkräftestunden, die vorrangig zur Frequenzabsenkung eingesetzt werden sollen. Die Höhe der zugewiesenen Stunden hängt von verschiedenen Faktoren ab: Förderschwerpunkt , Zuordnung zu einer Förderstufe innerhalb des Förderschwerpunkts, Zahl der entsprechenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Klassenstufen. b) Zur Koordinierung der sonderpädagogischen Arbeit erhalten die Inklusiven Schwerpunktschulen zusätzliche Lehrkräftestunden gemäß der jeweiligen prognostizierten Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: c) Eine Aussage zur benötigten Anzahl von Erzieherinnen und Erziehern kann z.zt. noch nicht erfolgen, da die Zumessung von Erzieherinnen und Erziehern entsprechend den von den Eltern gebuchten Modulen im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung erfolgt. Hierfür liegen noch keine abschließenden Daten vor. Die Ausstattung mit pädagogischen Unterrichtshilfen und Betreuerinnen und Betreuern stellt sich nach den vorliegenden Schülerzahlen (Stand: 28.5.2016) wie folgt dar: Zusätzliche Lehrkräftestunden Prognose Grundschule am Barbarossaplatz 4 Grundschule am Rüdesheimer Platz 7 Schule am Grüngürtel 7 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule 7 Charlotte-Salomon-Grundschule 6 Schule am Königstor 6 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 608 2 Inklusive Schwerpunktschule Pädagogische Unterrichtshilfen Betreuer/innen 02K05 2 VZE 1 VZE 02G13 3 VZE 3 VZE 04G19 2 VZE 3 VZE 05G03/05G09 4 VZE 1 VZE 07G18 2 VZE 2 VZE 11K12 2 VZE 1 VZE 2. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter werden jeweils an diesen sechs Inklusiven Schwerpunktschulen eingesetzt sein und wie viele davon ab Schuljahr 2016/17 zusätzlich? Zu 2.: An den zukünftigen sechs Inklusiven Schwerpunktschulen sind derzeit über das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Größenordnung von insgesamt 3,5 Stellen eingesetzt. Im Schuljahr 2016/2017 wird an jeder Schwerpunktschule zusätzlich eine Schulsozialarbeiterin/ein Schulsozialarbeiter über einen freien Träger der Jugendhilfe eingesetzt . Inklusive Schwerpunktschule Schulsozialarbeiterin / Schulsozialarbeiter 2015/16 Schulsozialarbeiterinnen / Schulsozialarbeiter 2016/17 Grundschule am Barbarossaplatz --- 1 VZE Grundschule am Rüdesheimer Platz --- 1 VZE Schule am Grüngürtel 0,5 VZE 1,5 VZE Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule 1 VZE 2 VZE Charlotte-Salomon-Grundschule 1VZE 2 VZE Schule am Königstor 1 VZE 1 VZE 3. Wird auch medizinisches Personal zur Verfügung stehen? Wenn ja, an welchen Schulen und mit welcher Qualifikation? Zu 3.: Nein, es wird kein medizinisches Personal zur Verfügung stehen. 4. In welcher Höhe sind Mittel zur Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen für jeweils diese sechs Inklusiven Schwerpunktschulen vorgesehen und welche Qualifizierungen werden zentral angeboten? Zu 4.: Zur Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen stehen den Inklusiven Schwerpunktschulen, wie allen anderen Schulen auch, zusätzliche Mittel aus der regionalen Fortbildung zur Verfügung, die auf einen begründeten Antrag hin bewilligt werden. Es handelt sich dabei um Mittel aus Kapital 1010, Titel 52518 (Qualifizierungsmaßnahmen und Projektmittel (Inklusive Schulen)). Es werden keine zentralen Qualifizierungen angeboten. Es wird jedoch das Angebot offener Fachgespräche geben. Ggf. werden zentrale Fortbildungsveranstaltungen je nach angemeldetem Bedarf der Schulen durchgeführt. 5. Welche Maßnahmen sind für die Schaffung der notwendigen Barrierefreiheit an jeweils diesen sechs Inklusiven Schwerpunktschulen erforderlich und in welchen Zeitraum und in welchem finanziellen Umfang sollen diese erfolgen? Zu 5.: Die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Barrierefreiheit in den Schulen obliegt grundsätzlich den Bezirken, wobei sie insbesondere bei den Maßnahmen für Inklusive Schwerpunktschulen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt werden. Vor der Realisierung von Baumaßnahmen sind eine Analyse des Bestands und daraus die Erarbeitung einer Planung in Abstimmung mit der jeweiligen Schule erforderlich. Den Bezirken wurde daher die Möglichkeit eingeräumt , für die Jahre 2016 und 2017 eine finanzielle Unterstützung sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen zu beantragen. Für drei der sechs Inklusiven Schwerpunktschulen wurde ein Antrag auf Förderung in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 gestellt und bewilligt. Die Mittel sind nicht übertragbar und müssen in dem Jahr umgesetzt werden, für das sie bewilligt wurden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 608 3 Schulnr . Schulname Antrag 2016 2017 Maßnahmen Fördermittel (€) Maßnahmen Fördermittel (€) 07G18 Grundschule am Barbarossa-Platz kein Antrag - - 04G19 Grundschule a. Rüdesheimer Platz kein Antrag - - 05G09/0 5S01 05G03 Schule am Grüngürtel Birken-Grund-schule gemeinsamer Antrag, Ziel: Inklusiver Schulcampus, bewilligt Planungsleistungen 75.000 Bauleistungen (Aufzüge) 300.000 11K12 Paul-und-Charlotte- Kniese-Schule kein Antrag Die Voraussetzungen für eine Schwerpunktschule sind bereits vorhanden Der Ergänzungsbau erfüllt sämtliche Anforderungen. 02G13 Charlotte-Salomon- Grundschule bewilligt Planungs- und Bauleistungen (WC barrierefrei ) 114.125 Planungs- und Bauleistungen (Akustik, Tür) 183.375 02K05 Schule am Königstor bewilligt Planungsleistungen 124.800 Planungs- und Bauleistungen (Akustik, Türen, Sanitär ) 175.375 6. Werden andere Schulen, die auch inklusiv arbeiten wollen und die Kriterien für eine zusätzliche Personalausstattung (siehe Frage 1) erfüllen, die gleichen Bedingungen wie die Schwerpunktschulen erhalten? Zu 6.: Andere Schulen, die nicht das Schulprofil einer Inklusiven Schwerpunktschule haben, aber dennoch inklusiv arbeiten, wie dies bereits sehr viele Schulen in Berlin tun, erhalten keine im Vergleich zu heute veränderte Personalausstattung. Die veränderte Personalausstattung für die Inklusiven Schwerpunktschulen hängt mit dem Ziel zusammen, den Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die Entscheidung für die Beschulung ihres Kindes zu erleichtern, in dem ein qualitativ hochwertiges und zu den bestehenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gleichwertiges Angebot an allgemein bildenden Schulen geschaffen wird. Berlin, den 06. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2016)