Drucksache 17 / 18 612 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nikolaus Karsten und Daniel Buchholz (SPD) vom 25. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2016) und Antwort Schreiben Lobbyisten Prüfberichte für den Justizsenator bei der Vergabe von millionenschweren Energiekonzessionen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Senatssitzungen wurde seit Beginn der Legislaturperiode über die Vergabe der Strom- und/oder Gasnetzkonzessionen gesprochen (bitte einzeln benennen )? An welchen dieser Sitzungen hat der Justizsenator teilgenommen? Zu 1.: Senats- Sitzungsdatum Senator anwesend 13.12.2011 Gas und Strom Nein 13.03.2012 Gas und Strom Ja 08.05.2012 Gas und Strom Ja 13.11.2012 Gas Ja 20.11.2012 Gas Ja 26.03.2013 Strom Nein 09.04.2013 Gas Ja 07.01.2014 Gas Ja 14.01.2014 Gas Ja 21.01.2014 Gas Ja 28.01.2014 Gas Ja 11.03.2014 Strom Ja 03.06.2014 Gas Ja 24.06.2014 Gas Ja, aber keine Teilnahme an Abstimmung 30.09.2014 Gas Ja 14.10.2014 Strom Ja 25.11.2014 Strom Nein 02.12.2014 Strom Ja 11.12.2014 Gas und Strom Ja 16.12.2014 Strom Ja 10.03.2015 Gas und Strom Ja 17.03.2015 Gas und Strom Ja 05.05.2015 Strom Ja 20.10.2015 Strom Ja 22.12.2015 Strom Ja Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 612 2 2. In welchen Senatssitzungen wurde seit Beginn der Legislaturperiode über die Gründung, die Ausstattung und sonstige Geschäftsvorgänge der landeseigenen Berlin- Energie und ihre rechtlichen Vorgänger gesprochen (bitte einzeln benennen)? An welchen dieser Sitzungen hat der Justizsenator teilgenommen? Zu 2.: Senats- Sitzungsdatum Senator anwesend 13.03.2012 Ja 18.09.2012 Ja 17.09.2013 Ja 05.11.2013 Ja 19.11.2013 Ja 21.01.2014 Ja 28.01.2014 Ja 18.03.2014 Nein 17.03.2015 Ja 24.03.2015 Ja 05.05.2015 Ja 22.12.2015 Ja 3. Haben der Justizsenator oder MitarbeiterInnen der Justizverwaltung Einsicht bzw. Informationen zur Bewerbung von BerlinEnergie oder ihrer rechtlichen Vorgänger bei der Finanzverwaltung angefragt? Falls ja, wann wurden welche Informationen weitergegeben oder mit welcher Begründung eine Weitergabe verweigert (bitte einzeln aufführen)? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Finanzen wurde im Konzessionsverfahren für das Gasnetz um Übersendung weiterer Unterlagen über die Senatsvorlage nebst Anlagen hinaus gebeten, weil sich daraus viele rechtliche Fragen ergaben. Dies wurde mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Verfahrensunterlagen einschließlich der Auswertung abgelehnt. 4. Auf welcher Informationsbasis hat der Justizsenator seinen Bericht „Prüfung der Mitzeichnungs- und Zustimmungsfähigkeit der Senatsvorlage der Senatsverwaltung für Finanzen – zur Beschlussfassung – für die Sitzung des Senats am Dienstag den 24. Juni 2014 zur Entscheidung über die Konzessionsvergabe für das Berliner Gasverteilnetz “, datiert auf den 20. Juni 2014, in den Senat eingebracht ? Zu 4.: Auf der Basis der Senatsvorlage Nr. 1683/2014 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 6. Juni 2014 für die Senatssitzung am 24. Juni 2014, den einschlägigen Gesetzen sowie der einschlägigen Rechtsprechung. 5. Ist dem Senat oder einzelnen Senatsmitgliedern bekannt , auf welchem Weg es zu einer Veröffentlichung dieses Prüfberichts durch den „Tagesspiegel“ kam? Zu 5.: Nein. 6. In der vom Tagesspiegel veröffentlichten Fassung des Prüfberichts sind die Namen der Bearbeiter geschwärzt , aber das Kürzel „u.a.“ ist noch zu lesen. a) Die Namen welcher Mitarbeiter (mit Stellenbezeichnungen ) wurden geschwärzt und welche verbergen sich hinter dem Kürzel „u.a.“? b) Sofern es keine internen Mitarbeiter sind, um welche externen Personen handelt es sich, welcher Institution sind sie zuzuordnen und von wem wurden sie bezahlt oder wurden die Leistungen „pro bono“ erbracht? Zu 6.: Da dem Senat die dem Tagesspiegel vorliegenden Unterlagen nicht bekannt sind, können diese nicht kommentiert werden. Mitgewirkt an dem Bericht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz haben ausschließlich Mitarbeiter der Senatsverwaltung. Es wurden Personen externer Institutionen weder beauftragt noch bezahlt noch wurden „pro bono“ Leistungen bezogen. 7. Kann der Senat ausschließen, dass die Gasag oder deren Interessensvertreter/Lobbyisten an der Erarbeitung des Prüfberichts unmittelbar oder mittelbar mitgewirkt haben? Zu 7.: Ja. Es haben neben der Leitungsebene ausschließlich langjährige Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz einschließlich eines abgeordneten Richters mitgewirkt, die zudem auf Vertraulichkeit verpflichtet waren und sind. 8. Kann der Senat ausschließen, dass die Gasag oder deren Interessensvertreter/Lobbyisten an der Veröffentlichung des Prüfberichts unmittelbar oder mittelbar mitgewirkt haben? Zu 8.: Ob und gegebenenfalls wie Dritten der Bericht zugänglich gemacht wurde, ist dem Senat nicht bekannt. 9. Wie bewertet der Senat die vom Justizsenator im Prüfbericht nachträglich vorgebrachte Kritik am Vergabeverfahren und an der Bieterfähigkeit von BerlinEnergie ? Zu 9.: Das Landgericht Berlin (16 O 224/14 Kart) hat im Konzessionsverfahren für das Gasnetz am 9. Dezember 2014 in erster Instanz entschieden. Vergabeverfahren und Bieterfähigkeit werden aller Voraussicht nach auch Grundlage der Entscheidung des Berufungsgerichts sein. Der Senat kommentiert Gerichtsentscheidungen nicht, insbesondere, wenn in der Sache ein Berufungsverfahren läuft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 612 3 10. Teilt der Senat die Aussage des Justizsenators aus der Plenarsitzung vom 16. Oktober 2014 (s. Plenarprotokoll 17/54 S. 5541), dass der Prüfbericht sich mit seiner Kritik auf Sachverhalte bezieht, die erst nach einer geänderten Rechtsprechung des BGH neu zu beurteilen waren ? Zu 10.: Der Senat hat sich als Kollegialorgan mit der Frage nicht befasst. 11. Wieso wird im Prüfbericht des Justizsenators ausführlich die Bieterfähigkeit der BerlinEnergie problematisiert , obwohl sich die Rechtsprechung diesbezüglich nicht geändert hat und er von der Bewerbung wusste? Zu 11.: Die Frage der Bieterfähigkeit ist Gegenstand des anhängigen Rechtsstreites. Insoweit wird auf Frage 9 verwiesen. Berlin, den 14. Juni 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016)