Drucksache 17 / 18 614 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 25. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016) und Antwort Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur L20 III – Landesentwicklungsplan und Landesnahverkehrswegeplan Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist eine Anbindung Staakens im Spandauer Westen an die L20 durch die seit langem diskutierte Verlängerung des Brunsbütteler Damms an die L20 im gemeinsamen Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg berücksichtigt? Antwort zu 1: Der gemeinsame Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg hat eine andere Maßstabsebene als die Frage dies erwartet. Frage 2: Versteht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr diese Maßnahme wie ich als einen Bestandteil des „Netz(es) von großräumigen und überregionalen Verkehrsverbindungen“, dass „das Basisnetz beschreibt, in dem die Sicherung bzw. Verbesserung der Verbindungsqualität (z.B. durch Ausbaumaßnahmen oder verbesserte Bedienung) Vorrang hat.“? Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt versteht diese Maßnahme nicht als einen Bestandteil des „Netz(es) von großräumigen und überregionalen Verkehrsverbindungen“. Frage 3: Welche Gespräche und mit welchem Ergebnis hat der Senat auf der politischen Leitungsebene (zuständiger Senator bzw. zuständiger Berliner Staatssekretär ) im Kalenderjahr 2016 mit dem Land Brandenburg geführt, die eine Verlängerung des Brunsbütteler Damms zur L20 zum Ziel hatten? Frage 5: Liegt dem Land Brandenburg die Position des Landes Berlin auf politischer Leitungsebene vor, die die Anbindung des Brunsbütteler Damms an die L20 als politisches Ziel formuliert und nicht mehr die in 4. beschriebene Position der Berliner Vorgängerregierung abbildet? Antwort zu 3 und 5: Sowohl zwischen Frau Ministerin Schneider und Herrn Senator Geisel als auch auf Staatssekretärin -/ Staatssekretärsebene ist die Thematik in der Abstimmungsrunde als ein Thema von mehreren angesprochen worden. Dabei wurde deutlich, dass das Land Brandenburg diese Verbindung nicht als vorrangig zu behandeln betrachtet. Frage 4: Ist gegenüber dem Land Brandenburg auf politischer Leitungsebene die in Drucksache 5/9306 Landtag Brandenburg erfolgte Darstellung revidiert worden, wonach „im Gespräch auf Staatssekretärsebene zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin am 13.05.2009 Einigkeit bestand, dass weder in Brandenburg noch auf Berliner Seite Handlungsbedarf zur Verlängerung des Brunsbütteler Damms in Berlin-Spandau bis zur L 20 in Brandenburg besteht.“? Antwort zu 4: Siehe Antwort zu 3. Das Land Berlin hat die ursprünglichen Absprachen zum Bau der Straßenverbindung eingehalten. Frage 6: Was unternimmt Berlin, um diese Verlängerung in den Nahverkehrswegeplan der Region Berlin- Brandenburg aufzunehmen? Antwort zu 6: Ein solcher Plan ist dem Senat für Straßen nicht bekannt. Berlin, den 03. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016)