Drucksache 17 / 18 615 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 25. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016) und Antwort Mangelhafte Professionalität in der Schulinspektion oder – wie verbrennt man erfolgreich Steuergeld? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass zu Beginn des Jahres 2013 die damalige stellvertretende Leiterin der Schulinspektion aus eher persönlichen Motiven eine Mitarbeiterin aus der Schulinspektion „entfernt“ hat? 4. Ist davon auszugehen, dass – da diese Mitarbeiterin nun wieder vollumfänglich in der Schulinspektion eingesetzt werden kann – die inzwischen zur Leiterin der Schulinspektion beförderte ehemalige Stellvertreterin ihre unprofessionellen und eher persönlich gefärbten Animositäten gegenüber der Mitarbeiterin so im Griff hat, dass eine reibungsarme Zusammenarbeit gewährleistet ist und wenn nein, wo beabsichtigt SenBJW die vor dem Verwaltungsgericht erfolgreiche Mitarbeiterin einzusetzen? 7. Wie viel Steuergeld ist also insgesamt aufgrund der Unprofessionalität hoch bezahlter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Schulinspektion von SenBJW verschwendet worden? 8. Wird die politische Leitung von SenBJW sicherstellen , dass die jetzige Leiterin der Schulinspektion entsprechend ihrer hohen Vergütung künftig ausnahmslos professionell und unter Hintanstellung aller persönlich gefärbten Motive handelt? Zu 1., 4., 7. und 8.: Der Senat teilt die Unterstellungen des Vorfalls in der Frage 1 und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen in den weiteren tendenziös gestellten Fragen nicht. 2. Trifft es zu, dass die Verwaltung von SenBJW im Nachgang versucht hat, diese Mitarbeiterin in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen und in 2014 einen entsprechenden Bescheid erlassen hat? 3. Trifft es zu, dass das Verwaltungsgericht beim Termin im April 2016 der Rechtsvertreterin von SenBJW eindringlich empfohlen hat, den Bescheid wegen offensichtlicher Fehlerhaftigkeit zurückzunehmen, auch um weitere Gerichtskosten zu sparen? 6. Welche Gesamtkosten entstehen für SenBJW durch die Nachzahlung der vollen Bezüge an die Mitarbeiterin bzw. durch den Ausgleich an das Versorgungsamt? 9. Ist beabsichtigt, in der Angelegenheit disziplinarische Vorermittlungen gegen einzelne handelnde Personen einzuleiten und wenn nein, warum nicht? Zu 2., 3., 6. und 9.: Zu Personaleinzelangelegenheiten können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht werden. 5. Welche Gesamtgerichtskosten werden durch diesen „Fall“ bei einem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert von 50.000,00 € für SenBJW entstehen? Zu 5.: Die Gerichtskosten betragen 666,00 €. Berlin, den 06. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016)